Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet – Bundestag beschließt Verbesserung für Alleinerziehende

Datum:

Wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, zahlt der Staat künftig Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag eines Kindes.

Allerziehende stehen unter besonderem Druck. Sie müssen häufig die Erziehung ihrer Kinder und alle alltäglichen Herausforderungen allein in die Hand nehmen. Oft ist bei ihnen auch das Geld knapp, weil Alleinerziehende häufig Teilzeitjobs haben. Gleichzeitig kommt es vor, dass der andere Elternteil den Kindesunterhalt nur unregelmäßig oder nicht in voller Höhe oder gar nicht zahlt. Deshalb stecken viele Alleinerziehende und ihre Kinder in der Armutsfalle.

Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung vom Juli 2016 ist jede fünfte Familie in Deutschland alleinerziehend. So leben mehr als zwei Millionen Kinder in Ein-Eltern-Familien – Tendenz steigend. Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder übernehmen zu fast 90 Prozent Frauen. Gut die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält keine Unterhaltszahlungen.

In solchen Fällen springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss. Bisher wird der staatliche Unterhaltsvorschuss maximal sechs Jahre lang und nur bis zum zwölften Geburtstag eines Kindes geleistet. Zahlt der Ex-Partner danach weiterhin nicht, fehlt den Alleinerziehenden das Geld im Portemonnaie. Deshalb hat die SPD-Bundestagfraktion im September 2016 beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. Es ist für sie eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht in die Armut geraten.

Der Bundestag hat die Reform des Unterhaltsvorschusses als Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Drs.18/11131, 18/11135, 18/12588) am 01. Juni 2017 beschlossen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017 bis zum 18. Geburtstag gezahlt wird. Außerdem entfällt die bisherige Begrenzung der Bezugsdauer. Der Bund beteiligt sich stärker an den Kosten: Künftig übernimmt er 40 Prozent, und die Länder zahlen 60 Prozent.

Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. Diese berücksichtigen, dass der Unterhaltsvorschuss bereits nach bisheriger Rechtslage auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wird.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und Sonderleistungen der sozialen Grundsicherung werden nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Situation von Alleinerziehenden in dieser Legislaturperiode durch einen Ausbau der Kinderbetreuung, steuerliche Erleichterungen sowie Erhöhungen bei Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag deutlich verbessert.