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Neuigkeiten aus dem Bundestag

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In dieser Sitzungswoche geht es im Deutschen Bundestag unter anderem um die Lage der Berufsbildung, um Verbesserungen und Entlastungen in der Pflege und mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor. Wichtige Themen für unser Land, die konkrete Verbesserungen bringen.

Alle Infos zu den wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden sich wie gewohnt im Folgenden:

Berufsbildungsbericht 2023

Wie hat sich der Ausbildungsmarkt hierzulande entwickelt? Wie viele Bewerber:innen standen wie vielen Ausbildungsplätzen gegenüber? Wie viele junge Erwachsene haben keinen Berufsabschluss? Diese und weitere Fragen werden im jährlichen Berufsausbildungsbericht behandelt, den wir für 2023 in dieser Woche im Bundestag beraten.

Der Bericht zeigt ein gemischtes Bild. Einerseits ist die Zahl neu abgeschlossener Verträge 2022 leicht auf 475.100 gestiegen – insbesondere in der Industrie und im Handel wurden im Vorjahresvergleich mehr Verträge abgeschlossen. Insgesamt blieb die Zahl neuer Verträge allerdings unterhalb des Vor-Corona-Niveaus. Die Übernahmequote ist 2021 zwar auf 74 Prozent angestiegen, liegt damit jedoch ebenfalls noch unter dem Vor-Corona-Niveau.

Die zentrale Herausforderung auf dem Ausbildungsmarkt bleibt es, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen: So blieben knapp 70.000 Ausbildungsplätze unbesetzt, während nahezu 23.000 Bewerber:innen gänzlich unversorgt blieben. Knapp 38.000 Bewerber:innen besuchten weiter die Schule, absolvierten eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oderhatten einen Studienplatz in Aussicht. In einigen Berufen und Regionen ist der Anteil unbesetzter Stellen besonders hoch. Dies betrifft etwa Handwerks- und Bauberufe. Dahingegen hatten junge Menschen, die etwa Tierpfleger:in werden wollten, geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

Der Bericht zeigt auch, dass zu viele junge Erwachsene keinen Berufsabschluss haben. 2,64 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 haben keinen Berufsabschluss, also fast 18 Prozent – ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten im Vergleich zu 2020. Für sie ist das Risiko, auch längerfristig arbeitslos zu bleiben, besonders hoch.

Mit der Ausbildungsgarantie, die wir mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht haben, wollen wir gegen diese Entwicklung ansteuern. Durch die Garantie soll allen Jugendlichen der Zugang zu einer vollqualifizierten, möglichst betrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden.

 

Wärmewende durch mehr Energieeffizienz zum Erfolg führen

Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: mindestens genauso wichtig ist es, den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz – das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – in den Bundestag ein.

Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 und 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden. Die Ziele für 2040 und 2045 werden 2027 überprüft und ggfs. angepasst.

Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffienz eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Entwurf werden deshalb Bund und Länder dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 Terrawattstunden TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) einzusparen. Ab einem Energieverbrauch von 15 GWh werden auch Unternehmen vom Entwurf erfasst. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Auch für Rechenzentren gelten erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.

 

Mehr Entlastung für pflegende Angehörige

Durch die demografische Entwicklung ist die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung seit Jahren angespannt. Auch die Corona-Pandemie hat die Kosten stark ansteigen lassen. Da alle Leistungen der Pflegeversicherung begrenzt sind und die tatsächlichen Kosten oft die erstatteten Beträge übersteigen, ist der selbst aufzubringende Anteil der Pflegebedürftigen im Laufe der Zeit immer weiter angestiegen. Um sie zu entlasten und die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, bringen wir das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg, das wir in dieser Woche final Lesung beraten.

Geplant ist, das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen ab 2024 jeweils um fünf Prozent anzupassen. 2025 werden diese und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung dann um weitere 4,5 Prozent angepasst, ab 2028 steigen sie entsprechend der Kerninflation. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig so in Anspruch nehmen wie das Kinderkrankengeld, also deutlich häufiger. Der Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wird gebremst, indem die Zuschläge von der Pflegekasse ab 2024 auf bis zu 75 Prozent angehoben werden.

Ab dem 1. Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, also das sogenannte Entlastungsbudget für pflegende Angehörige eingeführt. Damit helfen wir Menschen, die ihre Angehörigen pflegen und dadurch selbst Entlastung benötigen. Mit dem Entlastungsbudget wird es möglich sein, Leistungen der Pflegeversicherung flexibler innerhalb des Budgets abzurufen. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung wird das Entlastungsbudget bereits ab 2024 eingeführt.

In der stationären Pflege wird das sogenannte Personalbemessungsverfahren durch zusätzliche Ausbaustufen beschleunigt. Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird eingerichtet. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen in Höhe von etwa 300 Millionen Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.

Die Pflegeversicherung muss aber auch stabilisiert werden, um der demographischen Entwicklung zu begegnen und die Leistungsanpassungen zu finanzieren. Deshalb steigt der Beitragssatz ab Juli 2023  wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – um 0,35 Prozentpunkte an, also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Des Weiteren wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem Eltern kinderreicher Familien bei den Beiträgen der Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Dazu wird der Kinderlosen-Zuschlag angehoben. Zugleich wird der Beitrag ab zwei Kindern bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind abgesenkt. Ein Beispiel: Eine Familie mit drei minderjährigen Kindern zahlt künftig 2,90 Prozent, also weniger als bisher. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, zahlen die Eltern wieder dauerhaft 3,4 Prozent – und damit weniger als Kinderlose, für die der Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten gilt.

Wenn der geringere Beitrag zur Pflegeversicherung aus technischen Gründen nicht sofort bei allen berücksichtigt werden kann, wird er rückwirkend zum 1. Juli 2023 verzinst und rückabgewickelt.

 

Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen

In den vergangenen Jahren ist es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten wie beispielsweise Kinderfiebersaft oder Antibiotika gekommen. Um dieses Problem anzugehen, hat das Kabinett den Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) auf den Weg gebracht, den wir in dieser Woche erstmalig im Bundestag beraten.

Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Die Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Preises anheben. Die Krankenkassen übernehmen die entsprechenden Mehrkosten. Damit setzen wir einen Anreiz, damit genug Kinderarzneimittel hierzulande verfügbar sind.

Antibiotika, die insbesondere in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und internationalen Lieferketten diversifiziert werden. Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessentielle Arzneimittel genutzt werden.

Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.

Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel einfacher austauschen. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten.

Gibt es zu wenig Anbieter für versorgungskritische Arzneimittel, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden. Eine verbindliche, dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln wird für Rabattverträge vorgeschrieben. Dies beugt kurzfristigen Lieferengpässen vor und stellt eine bedarfsgerechte Versorgung sicher.

Die Bevorratungsverpflichtungen für Medikamente, die injiziert werden, und für Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung werden erhöht. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird.

Darüber hinaus erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Informationsrechte u.a. gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem wird ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet.