Neues aus dem Deutschen Bundestag

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Nach dem die Haushaltswoche für den Bundeshaushalt 2024 aufgrund der aktuellen Entwicklungen verschoben wurde, stehen auch in dieser Woche reguläre Beratungen im Deutschen Bundestag an. Es geht unter anderem um verbesserte Rückführungen, eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts und den Nachtragshaushalt für 2023.

Alle Infos zu den wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden sich im folgenden:

Rückführungen verbessern

Die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich angestiegen, über eine Million Menschen davon alleine aus der Ukraine. Dabei ist klar: Wer Schutz braucht, soll ihn erhalten. Wer aber kein Anrecht auf Asyl hat, kann nicht in Deutschland bleiben, sondern muss konsequent zurückgeführt werden. Dies betrifft insbesondere die Rückführung von Straftäter:innen und Gefährder.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen – auch in Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) – schnellere Rückführungen von Ausländer ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht und die Ausländerbehörden entlastet werden. Dafür sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen für effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vor. So soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage verlängert und die Ausweisung von Schleuser sowie von Angehörigen von Strukturen der Organisierten Kriminalität erleichtert werden. Zudem sollen die Möglichkeiten zum Betreten von Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften erweitert werden und Ein-reise- und Aufenthaltsverbote, Wohnsitzauflagen sowie räumliche Beschränkungen künftig sofort vollziehbar sein. Auch sollen die Identitätsfeststellung und die Abschiebung von Straftäter und Gefährder erleichtert werden.

Weiter ist vorgesehen, Vollzugshindernisse zu beseitigen. So soll eine Abschiebung bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden müssen. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren.
Geplant sind außerdem Maßnahmen, die die Ausländerbehörden entlasten sollen, wie beispielsweise eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten.

 

Wir reformieren das Staatsangehörigkeitsrecht

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Dies spiegelt sich jedoch im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht nicht ausreichend wider. Was lange überfällig und längst gesellschaftliche Realität ist, geht die Ampel nun an: Wir reformieren das Staatsangehörigkeitsrecht. Das ist ein klarer Paradigmenwechsel. Menschen, die schon lange hier leben, ihren Lebensmittelpunkt hier haben, die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung teilen, senden wir ein klares Zeichen: Ihr gehört zu uns, ihr seid Teil der Gesellschaft, ihr könnt künftig mitentscheiden und mitbestimmen.

Der Entwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche erstmals beraten, sieht folgende grundlegenden Änderungen vor. Mehrstaatigkeit ist künftig generell möglich. Die Einbürgerung ist nach fünf statt bisher acht Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren möglich. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn die Eltern fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland sind und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben (bislang acht Jahre). Auch für die Gastarbeitergeneration und die bis 1990 in die DDR eingereisten sogenannten Vertragsarbeiter wird die Einbürgerung leichter, sie müssen deutsche Sprachkenntnisse nur mündlich nachweisen, auf den Einbürgerungstest wird bei ihnen verzichtet.

Es bleibt grundsätzlich dabei, dass bei Einbürgerungsbewerber:innen der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen nach SGB II oder XII erbracht werden muss. Ausnahmen hiervon werden nunmehr ausdrücklich im Gesetz benannt. Ausgeschlossen ist der Erwerb auch im Fall einer Mehrehe oder wenn Personen durch ihr Verhalten zeigen, dass sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten. Ebenso bleiben (weiterhin) Personen mit einer antisemitischen, rassistischen oder sonst menschenverachtenden Einstellung bei entsprechenden Handlungen oder Straftaten von einer Einbürgerung ausgeschlossen.

 

Nachtragshaushaltsgesetz 2023

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023, das den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt, hat nicht nur für den Haushalt 2021 Auswirkungen, sondern auch für den Haushalt 2023 und den des kommenden Jahres.
Unmittelbar davon betroffen ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden. Dabei handelt es sich um nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Krise. Dies ist durch das Urteil nun nichtig. In weiterer, mittelbarer Konsequenz des Urteils ist davon auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) betroffen, aus dem beispielsweise die Strom- und Gaspreisbremse finanziert wird, sowie gegebenenfalls weitere Sonderfonds. Diese Fonds müssen nun angepasst werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Damit der diesjährige Bundeshaushalt verfassungskonform wird, ist ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 erforderlich. Er setzt die notwendigen Anpassungsbedarfe in den Wirtschaftsplänen des KTF, des WSF und des Aufbauhilfefonds 2021 (Flutschäden) um. Im Wirtschaftsplan des KTF verringern sich die Einnahmen um 60 Milliarden Euro. Der WSF muss angepasst werden. Dafür werden 43,2 Milliarden Euro Krediteinnahmen veranschlagt. Verfassungsrechtlich und finanziell abgesichert wird so insbesondere die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse in diesem Jahr. Dem Aufbauhilfefonds 2021 werden rund 1,6 Milliarden Euro zugeführt.

Der Nachtragshaushalt 2023 schafft die Grundlage für die zusätzlichen Kreditermächtigungen. Notwendig ist, dass der Bundestag zuvor eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, damit die Schuldenbremse auch 2023 ausgesetzt wird. Diese Notlage besteht aufgrund der humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in diesem Jahr fort. Nach wie vor beeinträchtigen diese erheblich die staatliche Finanzlage.
Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushalt 2023 im Bundestag diesen Freitag erstmals. Er muss in diesem Jahr abschließend beraten werden.

 

Arbeitsschutz in der Landwirtschaft

In dieser Woche beraten wir erstmals einen Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft. Das Übereinkommen ist bereits am 20. September 2003 in Kraft getreten. Es ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft festlegt.
Diese beinhalten insbesondere Regeln zum Schutz von Zeit- und Saisonarbeitskräften und von jungen Beschäftigten, die gefährliche Arbeit verrichten, sowie auf besondere Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz. Sicherheit von Maschinen, Umgang mit Chemikalien, Instandhaltung von Anlagen – neben Regelungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeit enthält das Übereinkommen eine Reihe weiterer Mindeststandards.

Da die im Übereinkommen beschriebenen Standards in Deutschland bereits gelten, müssen hierzulande keine gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. Durch die Ratifikation trägt Deutschland zur Förderung der internationalen Arbeits- und Sozialstandards der ILO bei.

 

Mehr Transparenz bei Agrarzahlungen aus Brüssel

Landwirtschaft und Fischerei in Deutschland erhalten jedes Jahr finanzielle Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU. Diese Zahlungen werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Internet veröffentlicht. Aus ihnen geht hervor, welche Betriebe wie viel Geld aus Brüssel erhalten haben.

Auf EU-Ebene wurden die Veröffentlichungspflichten reformiert, um die Transparenz zu erhöhen. Diese Änderungen müssen nun auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes beraten wir in dieser Woche abschließend im Bundestag.

Künftig soll angegeben werden, ob Empfänger von EU-Geldern einer Unternehmensgruppe angehören. Trifft dies zu, muss auch der Mutterkonzern bei der Veröffentlichung genannt werden. Des Weiteren müssen die jeweiligen Projekte, die durch die erhaltenen EU-Gelder finanziert werden, sowie der Zeitraum, in welchem das Geld ausgegeben wurde, genannt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) muss die Informationen künftig im offenen, maschinenlesbaren Format im Internet bereitstellen.

Darüber hinaus wird das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) angepasst. Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des TAMG mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, weil sie Tierheilpraktiker:innen bei ihrer Berufsausübung einschränken. Danach sei eine Vorschrift nichtig, die die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren unter einen Tierarztvorbehalt stellt. Dies wird nun im TAMG geändert.

Ferner wird die Verordnungsermächtigung zum Erlass von Betriebsordnungen – insbesondere der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) – neu strukturiert, wobei der Inhalt der bisherigen Regelungskompetenzen nicht erweitert wird. Die Regelungen werden präzisiert und zudem wird sichergestellt, dass insbesondere Fallkonstellationen mit Humanarzneimitteln zur Anwendung bei Tieren geregelt werden können.