Neues aus dem Deutschen Bundestag

Datum:

In der zweiten Sitzungswoche in Folge berät der Deutsche Bundestag erneut zentrale Themen für eine gute Zukunft unseres Landes. Wichtige Stichworte sind das Zukunftsfinanzierungsgesetz, die kommunale Wärmeplanung sowie die Eindämmung der irregulären Migration mit dem Steuerungsmittel der sicheren Herkunftsländer.

Alle wichtigen Informationen zu den Themen der Woche finden sich im Folgenden:

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz Start-ups stärken

Gerade Start-ups und kleinere Unternehmen haben oftmals Schwierigkeiten, notwendige Finanzmittel am Kapitalmarkt zu generieren. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz stärken wir den Finanzstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb und setzen ökonomische Impulse. Damit werden Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sowie der Start-up-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche abschließend.

Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten sollen es Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Indem die Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang gesenkt wird, soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Statt bisher 1,25 Millionen Euro wird sie künftig bei einer Million Euro liegen, was auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt öffnet.

Auch der jährliche Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von derzeit 1.440 Euro wird auf 2.500 Euro erhöht. Dabei wurde die sogenannte Dry-Income-Problematik bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im deutschen Steuerrecht angegangen. Künftig können mehr Unternehmen die Regelungen zum Aufschub der Besteuerung übertragener Anteile bis zu ihrer Veräußerung nutzen. Diese verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen sollen es jungen Unternehmen erleichtern, im internationalen Wettbewerb um Talente zu bestehen und Mitarbeiter:innen zu gewinnen.

Darüber hinaus sollen Unternehmen künftig Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1 ausgeben können. Das erleichtert Gründer:innen trotz Kapitalaufnahme ihren Einfluss auf das Unternehmen zu erhalten und ihre Expertise einbringen zu können. Gleichzeitig wird der Schutz von Investor:innen ohne Mehrstimmrechte gesichert.

 

Flächendeckende Wärmeplanung ermöglichen

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze werden die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Die Wärmeversorgung soll langfristig treibhausgasneutral werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen wir diese Woche.

Laut Gesetzentwurf sind die Länder verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte beziehungsweise bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner:innen Wärmepläne zu erstellen. Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Da in einigen Bundesländern bereits Wärmeplanungen existieren, werden diese anerkannt. Sie müssen im Rahmen ihrer Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen.

Ausgangspunkt der Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten. Auf deren Basis sollen ein Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt werden.
Die Wärmeplanung ist technologieoffen. Sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutralen Gasen sowie einer dezentralen Wärmeversorgung, die auch mittels Wärmepumpen erfolgen kann. Für die Erstellung der Wärmepläne sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die vorrangig aus Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden.

Neben der Wärmeplanungspflicht wird das Ziel festgelegt, die Wärmenetze zu dekarbonisieren, d.h. Wärme klimaneutral zu erzeugen. Dafür sollen die bestehenden Wärmenetze zunächst bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.

Der Bund unterstützt die Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne mit 500 Millionen Euro.

 

Klimaänderungen besser begegnen

Trotz der ambitionierten Pariser Klimaziele von 2015 ist nun absehbar, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur nicht verhindert werden kann. Deshalb kommt es nun darauf an, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Gesellschaft wie Wirtschaft in die Lage versetzen, sich an bereits eingetretene und kommende Klimaveränderungen anzupassen.

Deshalb berät der Bundestag in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG). Deutschland erhält damit erstmals einen Rahmen für die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie, durch die Maßnahmen zur Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen koordiniert vorangetrieben werden. Der Entwurf enthält drei Kernelemente.
Erstens werden die Länder verpflichtet, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Dafür sollen vor allem regionale Daten verwendet werden. Die Länder können bestimmen, dass für Gemeinden unterhalb einer zu bestimmenden Größe kein Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, wenn ein Klimaanpassungskonzept eines Kreises das Gebiet dieser Gemeinde abdeckt. Der Bund unterstützt dabei die Kommunen mit verschiedenen Förderrichtlinien.

Zweitens wird auch der Bund eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegen und umsetzen. Die Strategie wird alle vier Jahre unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben und enthält messbare Ziele und Indikatoren. Die Ziele werden nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern in einem eigenen Strategieprozess entwickelt, in den Bürger:innen, Länder und Verbände miteinbezogen werden.

Drittens gilt ein so genanntes Berücksichtigungsgebot. Träger öffentlicher Aufgaben sollen eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.

 

Georgien und Republik Moldau sind sichere Herkunftsländer

Zwischen Januar und Oktober 2023 wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt über 286.000 Asylanträge gestellt – 67,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anstieg belastet vor allem Länder und Kommunen, die für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten zuständig sind. Ein Großteil der Antragstellenden kommt aus Ländern mit hohen Schutzquoten wie Afghanistan oder Syrien. Andere haben sehr geringe Erfolgsaussichten auf Anerkennung, wie Antragsteller:innen aus Georgien und der Republik Moldau. Sie besitzen eine geringe Schutzquote von nur 0,1 Prozent, beide Länder waren 2022 aber unter den Top-Ten der Herkunftsstaaten der meist gestellten Asylanträge in Deutschland.

Um Asylverfahren von Menschen aus Ländern mit geringer Schutzquote zu beschleunigen, sieht das Grundgesetz (Art. 16a Absatz 3) die Möglichkeit vor, solche Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen. Genau das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung, der in dieser Woche abschließend beraten wird. Er sieht vor, Georgien und die Republik Moldau zu sicheren Herkunftsländern zu bestimmen. Durch die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll die Anzahl der Antragstellenden reduziert und gestellte Asylanträge deutlich schneller bearbeitet werden. Zugleich werden die Asylanträge auch weiterhin individuell geprüft.

 

Erfolgreiche Preisbremsen werden verlängert

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas, Wärme und Strom waren deutlich angestiegen – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger:innen und Unternehmen in Deutschland. Ende 2022 hat der Bundestag deshalb die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom beschlossen.
Mit den Preisbremsen wurde der Preis für den Energieverbrauch von privaten Haushalten und Unternehmen gedeckelt. Und das mit Erfolg: Seit 2023 hat sich die Lage auf den Energiemärkten erholt. Da Russland jedoch den Krieg gegen die Ukraine weiter fortführt, können Krisen und hohe Energiepreise auch künftig nicht ausgeschlossen werden.

In dieser Woche berät der Bundestag deshalb einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen. Bisher gelten die Preisbremsen bis zum 31. Dezember 2023. Mit der Verordnung werden sie bis zum 30. April 2024 verlängert.

 

Mittelstand fördern

Der Bundestag berät in dieser Woche abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024.
Aus dem ERP-Sondervermögen(European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro. Dem deutschen Mittelstand steht damit ein verlässliches Förderangebot zur Verfügung. Das ERP-Sondervermögen leistet insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht ausreicht.

Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen (2023: 60,2 Millionen Euro). Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt wird. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen. Letztere schließen auch die langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland ein. Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfWBankengruppe vergeben.