Neues aus dem Bundestag

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In der aktuellen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages stehen erneut wichtige Themen für unser Land auf der Tagesordnung. Die Stichworte sind eine Stärkung von Forschung & Wissenschaft, der inklusive Arbeitsmarkt, schnelleres Bauen und Planungsbeschleunigung.

Alle Infos zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Zukunftsstrategie Forschung und Innovation

Klimaschutz, Digitalisierung, Energieversorgung – die großen Herausforderungen der Zu- kunft lassen sich nur mit zukunftsgerichteter Forschung und Innovation bewältigen. In dieser Woche beraten wir die von der Bundesregierung vorgelegte „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“. Entlang von klar definierten Missionen soll die Forschungs- und Innovationspolitik ressortübergreifend neu ausgerichtet werden. Dadurch soll ein Beitrag zur Transformation geleistet, die Innovationskraft gestärkt und die technologische Souveränität Deutschlands und Europas gesichert werden.

In der Strategie werden auch die Stärken und Schwächen des deutschen Forschungs- und Innovationssystems analysiert. Eine zentrale Erkenntnis: Zwar verfügt Deutschland über ein ausdifferenziertes Wissenschaftssystem, eine breite Forschungslandschaft und eine starke Wirtschaft. Allerdings kann Deutschland nicht ohne zusätzliche Anstrengungen vor allem bei Spitzentechnologien und der Digitalisierung mithalten. Beispielsweise liegen die Patentanmeldungen im Bereich der Schlüsseltechnologien im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld.

Um Forschung und Innovation zu stärken, sollen sechs Missionen verfolgt werden: Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität ermöglichen, Klimaschutz, Biodiversität und Ernährungssicherheit voranbringen, Gesundheit für alle verbessern, digitale und technologische Souveränität sichern sowie Potenziale der Digitalisierung nutzen, die Raumfahrt-, Weltraum- und Meeresforschung fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Diese Missionen sollen in sogenannten Missionsteams als agile, ressortübergreifende und themenspezifische Koordinierungs-Einheiten umgesetzt werden. Dies ist eine neue Form der interministeriellen Zusammenarbeit. In einem Monitoring soll 2025 der Umsetzungsstand der Missionen überprüft werden.

 

Für einen inklusiven Arbeitsmarkt

Wir treten für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Niemand soll auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Wir wollen mehr Menschen mit Behinderung ermöglichen, eine reguläre Arbeit aufzunehmen. In dieser Woche beraten wir dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts erstmalig.

Geplant ist, die sogenannte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber zu reformieren. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten (oder ihnen gleichgestellten) Beschäftigten besetzen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Konkret ist vorgesehen, eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber einzuführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Das heißt: Die sogenannten „Null-Beschäftiger“ müssen dann mehr zahlen. Für kleinere Arbeitgeber gelten weiterhin Sonderregelungen.

Bisher war es möglich, die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu verwenden. Künftig sollen die Mittel vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt investiert werden.

Im Gesetzentwurf sind darüber hinaus weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Künftig sollen Leistungen des Integrationsamtes schneller genehmigt werden, etwa für eine Arbeitsassistenz oder eine Berufsbegleitung. Entsprechende Anträge gelten künftig nach sechs Wochen als genehmigt.

Zudem heben wir die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf, den Unternehmen von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen („Budget für Arbeit“). So kann der maximale Lohnkostenzuschuss auch mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bundesweit gewährt werden.

Um die Perspektive Betroffener besser im Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin zu berücksichtigen, soll dieser neu ausgerichtet werden. Die Zusammensetzung des Beirates soll künftig nicht mehr einem rein medizinischen Verständnis von Behinderung folgen, sondern einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz.

 

Schneller bauen durch digitalisierte Verfahren

Wir beraten in dieser Woche erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren. Er ist Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Mit der Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens soll das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen modernisiert und beschleunigt werden. Künftig wird das digitale Beteiligungsverfahren das Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für die Beteiligung der Behörden.

Vorgesehen ist außerdem, dass in bestimmten Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben kann. Bei erneuter Beteiligung soll im Hinblick auf mögliche Auswirkungen von Planänderungen oder -ergänzungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Kommunen sollen in diesem Fall die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzen. Werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sollen die Städte und Gemeinden künftig nur noch die von einer Änderung oder Ergänzung betroffenen Teile der Öffentlichkeit und berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligen – es sei denn, diese Beschränkung führt nach Einschätzung der Gemeinde zu einer längeren Verfahrensdauer. Die bisherigen „Kann-Regelungen“ sollen laut Entwurf damit in „Soll-Regelungen“ geändert werden. Die Bauleitplanverfahren sollen auch dadurch beschleunigt werden, indem die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

Mit dem Gesetzentwurf sollen darüber hinaus Teile des Planungssicherstellungsgesetzes in das Baugesetzbuch übernommen werden. Das Planungssicherstellungsgesetz, das während der Corona-Pandemie ordnungsgemäße Planungs- und Genehmigungsverfahren ermöglicht hat, soll grundsätzlich auch für Verfahren nach dem Baugesetzbuch gelten: Es bietet alternative Verfahrensschritte, ohne dass die Beteiligten physisch anwesend sein müssen.

 

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr weiter stärken

Der Bundestag berät in dieser Woche erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an eine Verordnung der Europäischen Union (EU). Darin geht es um die Absicherung der Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr. Die Regelungen zur Anwendung der Verordnung sollen in der Eisenbahn-Verkehrsordnung konzentriert werden.

Für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ist vorgesehen, eine zentrale Anlaufstelle gesetzlich zu verankern, bei der sie ihren Bedarf an Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen anmelden können und zwar unabhängig davon, mit welchen Zügen sie fahren. Alle Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber müssen sich künftig daran beteiligen. Die Deutsche Bahn AG betreibt mit der Mobilitätsservice-Zentrale bereits eine solche Einrichtung, die jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunter- nehmen und den Bahnhofsbetreibern beruht. Durch die gesetzliche Grundlage ist die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt.

Außerdem sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, damit diese Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung digital einreichen können.

 

Infrastrukturausbau beschleunigen – Energiewende vorantreiben

Große Infrastrukturvorhaben wie zum Beispiel der Bau eines Windparks, einer Bahnstrecke oder einer Bundesfernstraße haben erhebliche Folgen für ihre Umgebung. In sogenannten Raumordnungsverfahren (künftig Raumverträglichkeitsprüfung) werden daher verschiedene Standort- und Trassenalternativen unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft, bevor Projekte genehmigt werden.

Um solche Verfahren zu beschleunigen, ändern wir das Raumordnungsgesetz (ROG). Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen weiter zu digitalisieren. Um die Landes- und Regionalplanung zu flexibilisieren, werden Abweichungen von in Raumordnungsplänen festgelegten Zielen erleichtert. Auch der Verwaltungsaufwand soll reduziert werden. Künftig wird die mehrfache Beteiligung der Öffentlichkeit reduziert, indem bei Änderungen bereits diskutierter Pläne nur neu und stärker Betroffene beteiligt werden. Damit Verzögerungen bei der Prüfung von Standortalternativen bei Großvorhaben nicht das nachfolgende Zulassungsverfahren verzögern, muss das Raumordnungsverfahren spätestens nach sechs Monaten abgeschlossen sein.

Außerdem beschließen wir mit dem ROG die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung. Diese sieht vor, insbesondere die Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze deutlich zu beschleunigen. Die Verordnung wird durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt.

Dabei geht es beispielsweise um vereinfachte Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie für Netzinfrastrukturprojekte. Für ausgewiesene erneuerbare Energien- und Netzgebiete, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung. Um die artenschutzrechtlichen Belange zu wahren, stellt die zuständige Behörde aber sicher, dass der Betreiber angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchführt. Anderenfalls müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir final.