Neues aus dem Bundestag

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Die Tagesordnung der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages ist diesmal besonders voll gepackt. Mit dem „Osterpaket“ für einen energischen Ausbau der erneuerbaren Energien, einer Bafög-Reform, dem 9 € Ticket oder dem erneuten Kinderbonus sind nur einige Punkte benannt, die diese Woche im Deutschen Bundestag behandelt werden.

Mehr Geld für mehr BAföG-Empfänger:innen

Mit der 27. Novelle des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) reagieren wir auf die starken Kostensteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung.

Wir verbessern die Leistungen: So werden die Freibeträge für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert.

Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen sie. Damit erhalten Menschen leichter BAföG, die vorher bereits berufstätig waren. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro.

Studierende sowie Schüler:innen erhalten künftig mehr Geld: Wir erhöhen die Bedarfssätze und den Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent – bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro.

Zudem können künftig einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden.

Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle.

Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen wie der Corona-Pandemie unbürokratisch.

Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen.

 

Sofortzuschlag als Schritt zur Kindergrundsicherung

In dieser Woche beraten wir abschließend den Kindersofortzuschlag sowie eine Einmalzahlung für Bezieher:innen von Transferleistungen. Beide Vorhaben sind Teil der Entlastungspakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagiert haben.

Der Kindersofortzuschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Bis diese umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Der Sofortzuschlag entlastet also gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen.

Um die pandemiebedingten Gesundheitsausgaben und Preissteigerungen abzufedern, erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine Corona-Einmalzahlung. Der Betrag war ursprünglich bei 100 Euro angesetzt und wurde auf 200 Euro verdoppelt. Neu ist, dass auch Bezieher:innen von Ar- beitslosengeld I einen Zuschuss von 100 Euro erhalten. Die Leistungen werden im Juli 2022 ausgezahlt.

Im Gesetz ist auch geregelt, dass Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. Juni in den Rechtskreis des SGB II wechseln. Das heißt, sie erhalten Grundsicherung, können sich bei Bedarf weiterqualifizieren und werden gezielt bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt.

 

Steuerentlastungen – Energiepreispauschale und Kinderbonus 2022

Mit dem Steuerentlastungsgesetz werden die von der Bundesregierung im Bereich der Einkommensteuer beschlossenen Maßnahmen zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Energiepreise umgesetzt. Der Gesetzentwurf sah bereits die Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vor.

In den Gesetzesberatungen haben die Koalitionsfraktionen die Entlastungsmaßnahmen um die Energiepreispauschale und den Kinderbonus 2022 ergänzt.

Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird allen Erwerbstätigen gewährt, um erwerbsbedingte Wegemehrkosten abzufedern. Auch wer in 2022 nur kurzfristig erwerbstätig ist, ist anspruchsberechtigt. Die Pauschale wird damit an 44 Mio. Bürger:innen gezahlt. Arbeitnehmer:innen, die am 1. September in einem ersten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale vom Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im September. Selbstständige erhalten die Pauschale durch eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung im September, sofern der Betrag der Vorauszahlung den Betrag der Pauschale erreicht. Die übrigen Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen bekommen die Pauschale über die Einkommensteuererklärung.

Den Kinderbonus 2022 bekommen alle kindergeldberechtigten Kinder. Dazu wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Es findet keine Anrechnung des Bonus auf Transferleistungen statt, so dass er auch Familien mit geringen Einkommen zugutekommt. Der Bonus wird mit dem Kindergeld im Juli ausgezahlt.

Durch das Steuerentlastungsgesetz werden die Bürger:innen um insgesamt 16 Mrd. Euro entlastet. Die Energiepreispauschale führt als größte Einzelmaßnahme zu einer Entlastung von 10,4 Mrd. Euro. Durch den Kinderbonus fließen den Familien Mittel in Höhe von 1,4 Mrd. Euro zu.

 

Bund finanziert „9-für-90“ Ticket

Um die gestiegenen Belastungen der Bürger:innen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung Ende März ein Entlastungspaket geschnürt. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate.

Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaber:innen von Abotickets werden automatisch auf das neue „9-für-90“-Ticket umgestellt. Ziel ist, die Bürger:innen finanziell zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Energieeinsparung zu setzen.

Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhöhen wir die finanziellen Mittel der Länder und sorgen so dafür, dass das „9-für-90“-Ticket vor Ort umgesetzt werden kann. Gleichzeitig erhalten die Bundesländer finanzielle Mittel im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirmes, um auch für das Jahr 2022 den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile im ÖPNV zu finanzieren.

 

Mehr Entlastung durch eine Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

Die im Zuge des Krieges erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise belasten Bürger:innen und Unternehmen. Mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll deshalb die Energiesteuer zeitlich befristet auf das europäische Mittelmaß gesenkt werden.

Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die Verbraucher:innen auch eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die Bürger:innen sowie die Wirtschaft ermöglicht. Die Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch der Steuersatz bei Gas wird gesenkt: für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, sowie für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

 

 

Aufhebung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche

Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich, etwa auf ihrer Homepage, bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt:innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt daher die Aufhebung der Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB vor. Damit können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Und Frauen haben einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.

Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt. Durch eine neue Regelung im Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden. Verurteilte Ärzt:innen sollen von dem ihnen anhaftenden Strafmakel befreit werden, der sie mit Blick auf ihr Berufsethos besonders belastet.

 

Höhere Erwerbsminderungsrenten gegen Altersarmut

Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung.

Im Juli steigen die Renten im Westen um 5,25 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. In Zeiten steigender Preise ist diese spürbare Erhöhung ein wichtiges Signal, besonders für kleine Renten.

Zudem führen wir den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Während der Corona-Pandemie haben wir eine Rentengarantie eingeführt und den Nachholfaktor vorübergehend ausgesetzt, damit die Renten stabil bleiben. Inzwischen steigen die Löhne wieder und wir führen den Faktor wieder ein.

Zudem erhöhen wir die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner:innen im Bestand spürbar. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Davon profitieren rund drei Millionen Menschen. Durch die Erhöhung bekämpfen wir Altersarmut und federn die derzeitigen finanziellen Belastungen durch die höheren Energiepreise ab.

 

Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds (EKF) zum Klima- und Transformationsfonds (KTF)

Die lang andauernde pandemische Situation erfordert weiterhin erhebliche finanzwirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Abmilderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Aufgrund der ökonomischen Unsicherheiten sind viele Investitionen nicht im geplanten Maße oder gar nicht getätigt worden.

Vor diesem Hintergrund schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor, den „Energie und Klimafonds“ (EKF) zu einem „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) weiterzuentwickeln. Mit dem am 27. Januar 2022 verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt 2021 hatte der Bundestag Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Fonds übertragen. Mit diesen Mitteln sollen zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft finanziert werden, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen. Gleichzeitig sollen sie dazu beitragen, die Klimaschutzziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Die Bezeichnung des Sondervermögens wird daher an die erweiterte Zweckbestimmung angepasst.