Neues aus dem Bundestag

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Endspurt in der Legislaturperiode: Nur noch 3 Sitzungswoche bis zu Bundestagswahl. Deswegen kommen nun nochmal alle Themen auf den Tisch. Von Ganztagsbetreuung über Landwirtschaft und Umweltschutz bis zu E-Ladesäulen und Online Ausweis.

 

Alles zu den Themen der Sitzungswoche findet sich im Folgenden.

Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert 

Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wird nun in erster Lesung behandelt. 

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. 

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. pro Jahr. 

 

Öffentliches Schnellladenetz für Elektrofahrzeuge

Wer auf ein E-Auto umsteigt, muss sicher sein können, dass das Fahrzeug überall in Deutschland schnell wieder aufgeladen werden kann. Das Schnellladegesetz stellt dafür die Weichen: Der Bund kann nach Inkrafttreten 1.000 Standorte an Unternehmen ausschreiben, die dort öffentliche Schnellladehubs mit Leistungen über 150 Kilowatt errichten. Denn gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für lange Strecken entscheidend. Die Standorte werden sich sowohl an Bundesfernstraßen als auch in Städten und ländlichen Gebieten befinden. Das Modell der Ausschreibungen wird sicherstellen, dass auch dort Schnellladesäulen entstehen, wo dies für die Wirtschaft bislang nicht lukrativ war – wie beispielsweise abseits der Autobahnen.

Mit einem Änderungsantrag sichern die Koalitionsfraktionen die Beteiligung des Bundestages im weiteren Umsetzungsprozess. Außerdem haben wir uns dafür eingesetzt, dass bislang noch nicht bewirtschaftete Autobahnraststätten als neue Ladestandorte ausgeschrieben werden. Denn es gilt, beim Ausbau der Schnellladeinfrastruktur einen fairen Wettbewerb zu etablieren.

 

Umweltschutz und Landwirtschaft zusammen denken

Mehr als 275.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland produzieren tagtäglich sichere und hochwertige Lebensmittel. Gleichzeitig werden laut Umweltbundesamt fast 9 Prozent aller Treibhausgase in Deutschland in der Landwirtschaft ausgestoßen.

Im Rahmen der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU zwischen 2023 und 2027 erhält Deutschland jährlich sechs Milliarden Euro, die die LandwirtInnen als Direktzahlungen (1. Säule) und über Förderprogramme (2. Säule) erreichen. Mit Hilfe der finanziellen Mittel soll der Klimaschutz in der Landwirtschaft stärker als bisher gefördert werden.

Die Verteilung der Gelder wird durch vier Gesetzentwürfe geregelt, die die Bundesregierung in dieser Woche einbringt und die bis Anfang 2022 erstmals als Strategieplan an die Europäische Kommission übermittelt werden müssen. Wurden in der Vergangenheit die Gelder aus der 1. Säule – rund 4,9 Milliarden Euro – vor allem nach der Größe der bewirtschafteten Fläche ausgezahlt, werden künftig 25 Prozent der Direktzahlungen an Öko-Regelungen (EcoSchemes) gebunden. Das heißt: LandwirtInnen erhalten finanzielle Mittel, wenn sie beispielsweise vielfältige Fruchtfolgen anbauen oder auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichten.

Rund eine Milliarde Euro fließen über die 2. Säule in Förderprogramme, die eine nachhaltige Bewirtschaftung gewährleisten und den ländlichen Raum stärken sollen. Hierfür werden zusätzlich jedes Jahr finanzielle Mittel von der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet. Aktuell beträgt der Anteil sechs Prozent. In den nächsten sieben Jahren wird er deutlich erhöht: Ist für 2022 ein Anteil von 8 Prozent vorgesehen, soll er für 2026 auf 15 Prozent steigen. Mit Hilfe der neuen Vorgaben soll zudem Grünland erhalten und Moorboden geschützt werden. Außerdem müssen LandwirtInnen künftig drei Prozent ihres Ackerlandes als nichtproduktive Flächen oder für Landschaftselemente vorhalten. Wird gegen Auflage verstoßen, sollen Gelder gekürzt werden.

Mit den neuen Vorgaben soll der Beitrag der Landwirtschaft zu mehr Klimaschutz und Biodiversität gefördert werden. Bis Ende 2024 wird dazu ein Evaluationsbericht erstellt.

 

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt 

Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wird abschließend beraten. 

Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftig-ten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und ArbeitgeberInnen sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden. 

Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer. 

Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei. 

Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit. 

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung. 

Zudem sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche ArbeitnehmerInnen wahlberechtigt sind. 

Smart eID-Gesetz: Auf Smartphone speicherbarer Online-Ausweis 

Der Gesetzentwurf der Regierung, den wir in 2./3. Lesung beraten, sieht vor, dass ab Herbst 2021 die BürgerInnen ihren Online-Ausweis direkt in ihren mobilen Endgeräten speichern können und sich ohne Ausweiskarte innerhalb weniger Sekunden sicher digital ausweisen können. Dazu genügt dann ein Smartphone und die entsprechende PIN für den elektronischen Identitätsnachweis (eID). Geregelt wird, dass das Speicher- und Verarbeitungsmedium des mobilen Endgeräts ein bestimmtes Maß an Sicherheit erfüllen muss. Daher wird das Gerät für diese Anwendung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft. Entsprechend dürfen nur durch das BSI freigegebene Geräte für die neue Anwendung verwendet werden. 

Mit dem Smart-eID-Gesetz können sich BürgerInnen künftig auch bei Anträgen an Behörden noch einfacher digital ausweisen, zum Beispiel beim Elterngeld oder beim BAföG. In den parlamentarischen Beratungen war uns wichtig, dass das Sicherheitsniveau des elektronischen Ausweises auf dem Smartphone dem bisherigen elektronischen Identitätsnachweis nicht nachsteht. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner fordern wir die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, das entsprechend sicherzustellen.