Nächtliches Blinken an Windrädern nur noch bei Bedarf – Militärisches Radarsystem und rechtliche Änderungen machen es möglich

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Berlin – In der Uckermark und im Barnim kennen viele Menschen das permanent nächtliche Blinken von Windkraftanlagen als Warnsignale für den Luftverkehr. Besonders wenn es im Winter früher dunkel wird oder auch auf dem täglichen Nachhauseweg – viele Menschen fühlen sich von dem dauerblinkenden Landschaftsbild gestört.

Nun wird die Möglichkeit eröffnet, bei Windenergieanlagen die blinkende Nachtkennzeichnung bedarfsgesteuert zu aktivieren. Die Befeuerung wird nur dann eingeschaltet, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug dem Windrad nähert.

Möglich macht dies eine Initiative des SPD-Bundestagsabgeordneten Stefan Zierke. Zierke hat sich bereits vor einem Jahr mit seiner interfraktionellen Erklärung an die Bundesländer, Ministerien und Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie an die Mitglieder des Bundesrates gewandt, um eine zügige und effektive Änderung der Verwaltungsvorschrift zu erwirken. Nach intensiven Gesprächen mit der Industrie und den Luftfahrtbehörden kann die aus dem Militär stammende Technik nun auch bei Windrädern eingesetzt werden.

Hierfür hat die Bundesregierung am 20. Mai 2015 einen Beschluss herbeigeführt, der nun diese Woche den Bundesrat passiert. Die Zustimmung gilt als sicher. Der federführende Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Umweltausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss empfehlen einhellig die Zustimmung.

„Viele Anwohner und Kommunen haben eine Lösung für das Dauerblinken gefordert. Dem habe ich mich gerne angenommen und freue mich nun mitteilen zu können, dass eine technische Lösung in Form eines Radarsystems für das Dauerblinken gefunden wurde und die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden“, so Zierke.

Auch der SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Schmidt begrüßt die neuesten Entwicklungen: „Besonders für die Uckermark, die sich wirtschaftlich zur Windenergie bekennt, wäre es ein großer Schritt, wenn wir Windkraftanlagen nur noch bei Bedarf beleuchten. Das steigert die Akzeptanz vor-Ort und ist auch für den lokalen Tourismus von Vorteil“, so Schmidt.

Nach dem Inkrafttreten soll durch die Bundesregierung geprüft werden, ob eine verpflichtende Einführung möglich ist. Mit der Änderung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ haben Anlagenbetreiber zunächst die rechtssichere Möglichkeit sowohl Altanalagen als auch Neuanlagen mit einem Radarsystem auszustatten und die bedarfsgesteuerte Befeuerung zu realisieren

„Bei der Umsetzung müssen wir nun nach tragfähigen Konzepten suchen, damit die permanente Beleuchtung bei bestehende Windparks flächendeckend ausgeschaltet wird. Eines ist aber klar: Umso mehr Anlagen in einem Windfeld stehen, umso günstiger wird die Technik pro Anlage“, ergänzt Zierke. „Und auch in Sachen Tierschutz ist anzumerken, dass Vögel dann nicht mehr so stark vom Blinken angezogen werden und sich weniger in Gefahrensituationen bringen.“

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen zügig durchsetzen
– Interfraktionelle Erklärung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
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