Merkel muss Weg für Rentenangleichung freigeben

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Berlin – SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles hat bereits im Juli einen Gesetzesentwurf mit einem konkreten Fahrplan für die Rentenangleichung zwischen Ost und West vorgelegt. Durch die Blockadehaltung von Finanzminister Wolfgang Schäuble war der Gesetzesentwurf noch immer nicht Gegenstand der Kabinettsbefassung. Diese ist notwendig, um eine Beschlussfassung des Bundestages zu eröffnen.

Dazu sagt Stefan Zierke, Vorsitzender der Landesgruppe Ost in der SPD-Bundestagsfraktion:

„Ich fordere Angela Merkel auf, von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen und den Weg für die parlamentarische Befassung mit der Rentenangleichung freizugeben. Das Zulassen einer Neiddebatte zwischen Regionen und Generationen ist verantwortungslos.“

„Wir wollen die Rentenangleichung für die derzeit 4 Millionen Rentner in Ostdeutschland, die viel zum Aufbau des Landes und zum Erfolg der Wiedervereinigung beigetragen haben. Die Rentengerechtigkeit für diese Menschen darf nach nunmehr 26 Jahren nicht weiter aufgeschoben werden.“

„Die gesetzliche Rente ist in Ostdeutschland mit rund 91 Prozent die zentrale Einkommensquelle im Alter. In den alten Ländern spielen die betriebliche und die private Altersvorsoge eine viel größere Rolle. Schon daher ist die Angleichung zugunsten der Ost-Rentner richtig.“

„Auch viele der jetzigen Arbeitnehmer werden von der Angleichung profitieren. Gerade für die jüngeren Arbeitnehmer mit geringen Einkommen brauchen wir aber Maßnahmen zur Rentensicherung, die in Ost und West wirken. Der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge, die Solidarrente aber vor allem das Ende von Niedriglöhnen insbesondere in Ostdeutschland. Mit unterschiedlichen Rentensystemen wird Altersarmut in Gesamtdeutschland nicht verhindert, sondern zur Spaltung zwischen Ost und West beigetragen.“

„Die Finanzierung der Angleichung aus Beitragsmitteln, wie sie Wolfgang Schäuble fordert, ist für mich nicht nachvollziehbar. Erstens werden damit die Beitragszahler für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe herangezogen, während gutverdienende Berufsgruppen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeklammert werden. Zweitens weist der Bundeshaushalt deutliche Überschüsse aus. Die notwendigen 4 Milliarden Euro ab 2020 werden Kaufkraft und Konsum und damit auch die Steuereinahmen deutlich stärken.“