Auch mehr als 100 Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag haben Frauen und Männer nicht die volle Entscheidungsfreiheit, Chancengleichheit ist nach wie vor nicht erreicht. Immer noch legen bestimmte Anreizsysteme eine traditionelle Rollenaufteilung nahe. Das hat Folgen für den gesamten Lebensverlauf von Frauen und Männern.
Auch wenn sich langsam die Rolle der Frau als Zuverdienerin verliert, darf dies jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass Frauen nach wie vor durchschnittlich 22 Prozent weniger Lohn erhalten als Männer. Genauso wenig darf verschwiegen werden, dass der Großteil der im Niedriglohn Beschäftigten Frauen sind und dass viele Frauen in der Teilzeit- und Minijobfalle feststecken. Dass der Karrieresprung für die meisten Frauen oft nur ein frommer Wunsch bleibt, weil der Kollege längst im Chefsessel sitzt – auch das gehört zur ganzen Wahrheit. Und letztlich muss gesagt sein: Am Ende eines Frauen-Erwerbslebens bleibt im Schnitt nur die Hälfte einer durchschnittlichen Männer-Rente.
Deshalb wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt stark machen: Mit gesetzlichen Regelungen zur Entgeltgleichheit für gleiche und gleichwertige Arbeit, die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung aufdecken und beseitigen helfen. Wir werden den hoch qualifizierten Frauen in der Wirtschaft zu ihrem Recht verhelfen, endlich auch in Toppositionen aufzusteigen: mit einer 30%-Quote für Aufsichtsräte von börsennotierten oder voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn werden wir automatisch all jene Berufe aufwerten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden.
Erst wenn die Ausgangsbedingungen im Beruf für Frauen die gleichen sind wie für Männer und wenn Arbeit gerecht bezahlt wird, erst dann können Frauen und Männer frei über die Aufgabenverteilung entscheiden.