Landesgruppe Ost: Union verhindert gerechte Strompreise

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Berlin – Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die Stromversorgung volkswirtschaftlich kosteneffizient und umweltverträglich weiterzuentwickeln sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Leider ist es nicht gelungen den Weg zu öffnen, um die Übertragungsnetzentgelte für die großen Stromtrassen bundesweit zu vereinheitlichen. Eine ursprünglich geplante Verordnungsermächtigung, die genau diese Möglichkeit vorsah, wurde auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion gestrichen.

Dazu sagt Stefan Zierke, Vorsitzender der Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion: „In Teilen Ostdeutschlands zahlen die Verbraucher über 10 Prozent mehr für ihren Strom, als in anderen Regionen Deutschlands. Ein Grund dafür sind die höheren Entgelte für das Übertragungsnetz in Ostdeutschland. Mit der geplanten Verordnung hätten wir die Möglichkeit geschaffen, diesen Missstand zu beheben und die große Diskrepanz in den Strompreisen zwischen Ost und West zu reduzieren. Für die Blockade der CDU/CSU-Fraktion zahlen die Menschen in Ostdeutschland weiter höhere Strompreise. Ich sehe die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten in der Verantwortung, auf die eigene Partei einzuwirken.“

Über die Übertragungsnetze wird der produzierte Strom deutschlandweit verteilt. Im Osten und Norden wurde im Zuge der Energiewende besonders viel in Erneuerbare Energie investiert, die auch im Süden und Westen verbraucht wird. Gerade Netzbetreiber mit einem hohen Anteil Erneuerbarer Erzeugungsanlagen im Netzgebiet weisen nicht nur hohe Investitionen in den Netzausbau auf, sondern haben auch sehr hohe betriebliche Kosten für die Integration des erneuerbaren Stroms ins System. Diese Kosten verbleiben in der Regelzone des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers. Sie führen dort zu überproportional hohen Strompreisen, wo der erneuerbare Strom produziert, aber im Vergleich nur wenig verbraucht wird.

„Die heutigen Netzentgeltunterschiede beruhen auf willkürlichen Festlegungen. Manche Kosten werden bundesweit gewälzt (Offshore-Anbindungen oder die künftigen Kosten der Erdverkabelung der HGÜ-Leitungen), andere Kosten (Redispatch-Kosten) hingegen nicht. Letztere dienen auch der überregionalen Sicherung des Systems. Wir setzen uns für ein einheitliches Netzentgelt für die Übertragungsnetze ein. Dieses ist den ostdeutschen Bundesländern bei der Entscheidung über die bundesweite Wälzung der Erdverkabelungskosten in Aussicht gestellt worden“, sagt Thomas Jurk, Haushaltspolitiker und stellvertretendes Mitglied im Wirtschaftsausschuss.

„Mit einem einheitlichen Entgelt für alle vier Übertragungsnetze könnten wir die Stromkosten für Privatkunden und vor allem für Industrie und Gewerbetreibende reduzieren. Dabei müssen jedoch bereits getätigte Investitionen bei der Vereinheitlichung berücksichtigt werden. Es darf nicht passieren, dass der Osten für den künftigen Ausbau in anderen Netzgebieten aufkommt, während die bisherigen Investitionen allein getragen wurden“, sagt Zierke weiter.

Laut einer Studie der TU Dresden würden von einem einheitlichen Netzentgelt Industriekunden in 12 von 16 Bundesländern profitieren. Auch Privat- und Gewerbekunden hätten in 11 Bundesländern finanzielle Vorteile. Die Belastungen für die übrigen Bundesländer wären moderat.

Einheitliche Übertragungsnetzentgelte sind eine Frage der Gerechtigkeit. Kosten für den Strom müssen da getragen werden, wo er verbraucht wird. Auch wenn die Entgelte für das Übertragungsnetz nur einen kleinen Teil des Strompreises ausmachen. Es geht um die Akzeptanz für die Erneuerbaren Energien, die wir für eine erfolgreiche Energiewende brauchen. Es ist daher ein Erfolg der SPD-Fraktion, dass im Gesetz vereinbart wurde, noch im Jahr 2016 eine umfassende Lösung für eine Neuregelung der vermiedenen Netzentgelte zu verabschieden. Diese sind massive Kostentreiber für die Strompreise in der ganzen Bundesrepublik“, so Zierke abschließend.