Haushaltswoche im Deutschen Bundestag

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Nach langen Verhandlungen, bedingt auch durch das grundsätzliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haushaltsführung, steht der Bundeshaushalt 2024 und wird in dieser Woche final beschlossen. Mit dem vorliegenden Haushalt wird ein klarer Schwerpunkt auf die Stärkung unserer Demokratie und Zivilgesellschaft, auf massive Investitionen in die Zukunft unseres Landes sowie auf die Finanzierung unserer Sicherheitsarchitektur und Wehrhaftigkeit gelegt.

Alle ausführlichen Infos zum Bundeshaushalt 2024 finden sich im Folgenden:

Haushalt 2024

Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 waren aus verschiedenen Gründen anspruchsvoll und herausfordernd wie lange nicht mehr. Nachdem wir in den letzten drei Jahren mit hohen Ausgaben Krisen abgefedert haben, galt es zu „haushälterischen Normalzeiten“ zurückzukehren. Dies war für alle Bereiche eine Herausforderung.

Erschwerend kam kurz vor Abschluss der Haushaltsberatungen im Bundestag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 15. November 2023 hinzu – einen Tag vor der geplanten Bereinigungssitzung. Das BVerfG hatte den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das betraf unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden. Mittelbar waren auch andere Fonds, wie der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) und der Aufbauhilfefonds 2021 (für die Flutschäden) betroffen. Laut Urteil ist es nun nicht mehr möglich, die Schuldenbremse in einem Jahr auszusetzen und mit den zusätzlichen Mitteln dann Krisenausgaben auch in Folgejahren zu finanzieren.

Das Urteil brachte nicht nur den Zeitplan der Haushaltsberatungen durcheinander – wir mussten uns in der Koalition auch politisch auf unsere Schwerpunkte verständigen. Um den Haushalt für 2023 verfassungsfest zu machen, haben wir Ende letzten Jahres einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und gleichzeitig die Schuldenbremse für 2023 erneut ausgesetzt. So wurden für 2023 die Hilfen für Verbraucher und Unternehmen abgesichert, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine eingesetzt hatten. Auch die Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal gehörten dazu. In Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des KTF angepasst worden, auch Umschichtungen waren nötig, da der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) zu Ende 2023 aufgelöst wurde.

Die Vorschläge der Bundesregierung zum Haushalt 2024, die das Karlsruher Urteil berücksichtigen, haben wir intensiv auch parlamentarisch beraten – und tatsächlich einige der dort vorgesehenen Kürzungen verhindern können. Nach zwei öffentlichen Anhörungen fand die finale Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 18. Januar 2024 statt.

Schon während der Haushaltsberatungen im Herbst 2023 hatten die Haushälter vieles im Regierungsentwurf glätten und ausbessern und so viele für uns wichtige Projekte angemessen finanzieren können. Es ist ein großer Erfolg, dass dieses auch bei den jetzt vorliegenden Ergebnissen beibehalten werden konnte.

Wir beraten in dieser Woche nun abschließend das Haushaltsgesetz, also den Bundeshaushalt 2024, und beenden damit auch die vorläufige Haushaltführung, in der wir uns seit Jahresanfang befinden. Auch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wird abschließend beraten, mit ihm werden die notwendigen gesetzlichen Regelungen umgesetzt.

Unsere Schwerpunkte im Haushalt 2024:

Die Rahmendaten des Bundeshaushalts 2024

2024 sind nun Ausgaben des Bundes in Höhe von 476,81 Milliarden Euro vorgesehen, das sind 3,4 Prozent mehr als 2023. Die Neuverschuldung liegt bei 39,03 Milliarden Euro. Damit halten wir die Schuldenbremse des Grundgesetzes ein. Auf der Einnahmenseite wird mit Steuereinahmen von 377,61 Milliarden Euro und 60,17 Milliarden Euro sonstigen Einnahmen gerechnet, dazu gehören zum Beispiel die Entnahme aus der Rücklage und Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz.

Für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Unsere Gesellschaft braucht Zusammenhalt. Nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund wachsender antisemitischer Gewalt braucht es mehr politische Bildung, Präventionsarbeit und Aufklärung. Dies gilt gerade auch im digitalen Raum. Nur so kann Hass und Hetze, Falschinformationen und Verfassungsfeinden getrotzt werden. Ein wichtiger Akteur ist die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Wir haben die Mittel für die BpB gegenüber dem Regierungsentwurf um 20 Millionen Euro erhöht und die dort vorgesehenen Kürzungen verhindert. Die BpB erhält u.a. 6,1 Millionen Euro für den Auf- und Ausbau digitaler politischer Bildung und Medienbildung, 4,2 Millionen Euro für Vorhaben im Bereich der Extremismusprävention und Maßnahmen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Gewalt und Ausgrenzung sowie vier Millionen Euro für die Förderung externer Träger der politischen Bildung.

Durch zusätzliche vier Millionen Euro kann das Förderprogramm „respekt*land“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fortgesetzt werden. Damit wird gemeinsam mit den Bundesländern das zivilgesellschaftliche Beratungsnetz für Antidiskriminierung bundesweit ausgebaut. Auch das Projekt „Respekt Coaches“ wird weitergeführt! Diese „Respekt Coaches“ führen passgenaue Angebote an Schulen im Bereich der politischen Bildung durch, um die Demokratie zu stärken. Auch die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration erhält eine Million Euro zusätzlich für die Bekämpfung von Antisemitismus und Rechtsextremismus sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Besonders wichtig war uns, dass die Förderung für „HateAid“ weiterläuft. Der Kampf gegen digitale Gewalt ist gerade in diesen Zeiten wichtig, in denen sich Menschen im digitalen Raum häufig nicht mehr sicher fühlen.

Den Beauftragten für Ostdeutschland unterstützen wir mit einer Million Euro beim Aufbau des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation und bringen damit ein wichtiges Projekt voran.

Wir haben erfolgreich die vorgesehenen massiven Kürzungen bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst verhindert. Das ist ein wichtiges Zeichen an die vielen Freiwilligen, aber auch an die Träger sozialer Einrichtungen im ganzen Land. Wir stärken sie mit 80 Millionen Euro zusätzlich. Auch Jugendaustausche und der internationale Freiwilligendienst der UNESCO können fortgeführt werden, ebenso wie das Jugendprojekt PEACELINE, das durch den Volksbund organisiert wird.

Für soziale Sicherheit

Stabile Sozialsysteme sind eine wichtige Grundlage unserer Demokratie. Deshalb stand eine Kürzung beim Sozialstaat für uns nie zur Debatte. Im Gegenteil: Wir haben den Sozialstaat in unserer Regierungszeit stärken können. Im Haushalt 2024 findet sich das wieder: Das Gesamtbudget für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für die Verwaltungskosten der Jobcenter ist auf dem gleichen Niveau geblieben wie 2023. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird zu einer Agentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickelt. Künftig ist sie auch für die Förderung beruflicher Weiterbildung und die Betreuung von Menschen in einer beruflichen Reha zuständig. Für die Berufsberatung für unter 25-Jährige bleibt die BA auch weiterhin zuständig. Ursprünglich war geplant, diese in den beitragsfinanzierten Bereich des SGB III zu überführen.

Wir sorgen weiterhin für stabile Renten. Besonders erfreulich: Ein Jahr früher als vorausgesagt haben wir die Rentenangleichung Ost/West erreicht. Das heißt, dass ein Rentenpunkt in allen Bundesländern endlich gleich viel wert ist. Aufgrund der positiven Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – mehr Menschen in Arbeit, mehr Beiträge für die Rentenkassen – kann der Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 1,2 Milliarden Euro abgesenkt werden, ohne die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung zu gefährden.

Es ist uns gelungen, den Ansatz des BAföG um 150 Millionen Euro zu erhöhen. Dies haben wir verbunden mit dem Auftrag an das Ministerium, eine strukturelle Reform des BAföG mit Wirkung zum Wintersemester 2024/25 umzusetzen. Damit soll die Ausbildungsförderung den massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten und der Lebens- und Studienrealität der Studierenden besser gerecht zu werden.
Wir haben die größte Wohngeldreform in der Geschichte unseres Landes gemacht, um mehr Menschen zu helfen, in schwierigen Zeiten ihre Wohnkosten weiter tragen zu können.

Das hat funktioniert: Mehr Menschen erhalten mehr Geld und damit eine dauerhafte Entlastung. 2,42 Milliarden Euro stellt der Bund für das Wohngeld und den Heizkostenzuschuss in 2024 zur Verfügung.
Der Gesundheitsetat beträgt 16,7 Milliarden Euro. Während der Beratungen konnten insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, internationale Gesundheit, Gesundheitsprävention und Forschung zu Long-Covid die Umsetzung zentraler Punkte des Koalitionsvertrages angeschoben werden. Auf unsere Initiative hin stehen nun über 100 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre für Forschungsvorhaben zu Long-Covid zur Verfügung.

Familien fördern, Jugendliche unterstützen

Wir haben das Elterngeld reformiert und schärfen es so als gleichstellungspolitisches Instrument. Wir stärken dadurch die Verantwortung von Vätern für die Care-Arbeit. Ab dem 1. April 2024 kann maximal für einen Monat gemeinsam Basis-Elterngeld bezogen werden. Die ursprünglich geplanten Kürzungen beim Elterngeld kommen so nicht. Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, sinkt die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende auf 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. In einem zweiten Schritt senken wir diese Grenze ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro ab.
Für Planungs- und Umsetzungskosten für die Einführung der sozialpolitisch zentralen Kindergrundsicherung stellen wir 100 Millionen Euro bereit. Für den Kinderzuschlag, den wir als Zwischenschritt zu einer armutsfesten Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2023 auf bis zu 250 Euro pro Kind erhöht haben, stellen wir 2024 insgesamt fast 2,3 Milliarden Euro bereit. Die Mittel für das wichtigste Förderinstrument der Jugendpolitik des Bundes, den Kinder- und Jugendplan (KJP), steigen um 4,5 Millionen Euro. Das zeigt: Wir haben Kinder und Jugendliche im Blick und lassen Familien und Alleinerziehende nicht allein.

Investitionen in die Zukunft

Investitionen brauchen Sicherheit: Wir konnten sicherstellen, dass die angekündigten industriepolitischen Investitionen, beispielsweise im Bereich Halbleiter, Ladeinfrastruktur etc. auch umgesetzt werden. Trotz Umstrukturierungen im KTF können viele wichtige Projekte hier abgesichert werden. Allein die Wärmewende im Gebäudebereich wird in den kommenden Jahren mit 26 Milliarden Euro gefördert.

Eine Milliarde Euro stellen wir für den Umbau der Nutztierhaltung zu Verfügung, damit unterstützen wir die Landwirte und sorgen für eine artgerechtere Haltung.
Wohnen darf kein Luxus sein: Wir setzen einen deutlichen Schwerpunkt auf die Schaffung von bezahlbarem und barrierearmen Wohnraum, innovative und klimaangepasste Stadtentwicklung sowie auf klimaneutrales und ressourcenschonendes Bauen. Wir nehmen eine Milliarde Euro in die Hand, für ein neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ (KNN). Damit fördern wir den klimafreundlichen Neubau von Wohnungen, reagieren auf die Krise im Baugewerbe und schaffen kleine Wohnungen für Alleinerziehende und Senioren, die oft die hohen Mietpreise in Ballungsgebieten nicht zahlen können. Das Programm ist für die nächsten zwei Jahre aufgesetzt. Die Mieten der so gebauten neuen Wohnungen sollen im unteren Drittel des Mietspiegels liegen. Die Programmmittel für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau erhöhen wir auf 3,15 Milliarden Euro.
Wir investieren weiter in die Infrastruktur: Der Ausbau von Breitband und Mobilfunk wird fortgesetzt. Außerdem stärken wir die Investitionen. Wir investieren so viel wie noch nie in unsere klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur. Über 1,7 Milliarden Euro stehen 2024 für die Bundeswasserstraßen zur Verfügung. Das sind über 30 Prozent mehr als im letzten Jahr. Für die Ertüchtigung unseres Schienennetzes: Wir erhöhen das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG bis 2027 um zusätzliche 12,8 Milliarden Euro. 2024 beginnt die notwendige Generalsanierung des Schienennetzes, die wir mit den zusätzlichen Mitteln unterstützen.

Integration leisten

Mit einem breiten und leistungsfähigen Integrationsangebot unterstützen wir Menschen zielgerichtet bei der sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration. Angesichts der hohen Zahlen von geflüchteten Menschen in den letzten Jahren setzen wir damit einen wichtigen Schwerpunkt. In der Bereinigungssitzung wurden die Mittel dafür nochmal um 188 Millionen Euro erhöht, so dass nun erstmals über eine Milliarde Euro für Integrationsangebote zur Verfügung steht. Dazu gehört das erfolgreiche Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind“ für kursbegleitende Kinderbetreuung, das fortgeführt werden kann. Dazu gehört auch, dass bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) nicht gekürzt wird, sondern wir die Mittel auf 77 Millionen Euro erhöhen. Damit können die Träger ihr Orientierungs- und Beratungsangebot weiterhin flächendeckend und bedarfsgerecht aufrechterhalten.

Wir wollen Geflüchtete schneller in Arbeit bringen – so gelingt Integration am besten. Gleichzeitig gewinnen wir so dringend benötigte Arbeitskräfte und entlasten die Sozialsysteme. Dazu dient der „Jobturbo“. Mit verschiedenen Maßnahmen wie der Einrichtung von Matchingformaten mit Arbeitgebenden oder einer intensiven Betreuung durch die Jobcenter sollen Geflüchtete schnell ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und in Arbeit und Gesellschaft ankommen.
Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden 343 neue Stellen geschaffen, um damit auch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler umzusetzen. Weiter stehen Mittel zur Verfügung, um kurzfristig zusätzliche Entscheider einstellen zu können. Gleichzeitig wollen wir auch mehr Tempo, Qualität und Akzeptanz bei den Asylverfahren erreichen. Dazu bauen wir eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) auf. In 2024 stehen dafür 25 Millionen Euro (5 Millionen Euro mehr als 2023) zur Verfügung. Um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiter umzusetzen, werden beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 28 neue Stellen im Visa-Bereich geschaffen.

Verfahren und Digitalisierung beschleunigen

Auch das Dauerthema Digitalisierung der Verwaltung und der Verfahren wird 2024 finanziell gut ausgestattet. Wir wollen die Justiz in Deutschland weiter digitalisieren. Dazu prüft das Bundesministerium der Justiz nun, wie eine Justiz-Cloud bundesweit so eingesetzt werden kann, dass Justiz und Behörden miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.
Neue Impulse werden auch bei der Digitalisierung der Bundesverwaltung gesetzt. Die zentrale Planungs- und Umsetzungsinstanz von Bund und Ländern, die Föderale IT-Kooperation (FITKO) soll deutlich wachsen und der Bundesanteil von 9,6 Millionen Euro in 2023 auf 43 Millionen Euro erhöht werden.

Weitere Mittel stehen im Regierungsentwurf für die Kernprojekte der Verwaltungsdigitalisierung (eID) (40 Millionen Euro) und Registermodernisierung (75,6 Millionen Euro) bereit. Zur Umsetzung von Modellvorhaben der Registermodernisierung stellen wir zwei Millionen Euro zur Verfügung. Das auf parlamentarischen Beschluss hin errichtete Zentrum für digitale Souveränität soll künftig enger bei Digitalisierungsvorhaben eingebunden werden, um die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu verringern. Weiterhin stellen wir Mittel für die Anbindung von Bundestag und Bundesrat an die E-Gesetzgebung zur Verfügung (12 Millionen Euro) und finanzieren mit dem standardisierten IT-Arbeitsplatz und der E-Beschaffung zentrale Vorhaben der IT-Konsolidierung im Bund (23 Millionen Euro zusätzlich).

Verantwortung mit Sicherheit

Der Etat des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) ist für die gegenwärtigen Herausforderungen gut aufgestellt. In der Bereinigungssitzung konnten 1.000 neue Planstellen bei der Bundespolizei schaffen. Auch das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden angemessen ausgestattet.

Der Etat des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) steigt ebenfalls. Für 2024 stehen insgesamt 51,9 Milliarden Euro zur Verfügung – ein Plus von 1,68 Milliarden Euro im Vergleich zu 2023. Für 2024 fließen überdies 19,8 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zu. Der gesamte Verteidigungshaushalt steigt damit auf 71 Milliarden Euro. Damit machen die Verteidigungsausgaben 2,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Die Mittel investieren wir in die Materialerhaltung und in Bekleidung. Die Mittel aus dem Sondervermögen fließen vor allem in wichtige Ausrüstungsvorhaben (u.a. F-35, persönliche Schutzausrüstung für Soldaten, das Raketenabwehrsystem Arrow 3).

Die Ukraine unterstützen

Für 2024 stärken wir unser Engagement für die Ukraine. Wir verdoppeln die Hilfen von vier auf acht Milliarden Euro und bleiben damit zweitgrößter Unterstützer der Ukraine – mit insgesamt 19,9 Milliarden Euro. Das findet sich in vielen Einzelplänen der Ministerien wieder.

Wir nehmen unsere Verantwortung in der Welt war. Das zeigt sich auch daran, dass im Etat des Auswärtigen Amtes 500 Millionen Euro im parlamentarischen Verfahren zusätzlich für humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt wurden – insgesamt 2,2 Milliarden Euro für 2024. Deutschland bleibt somit weltweit der zweitgrößte Geber nach den USA. 45 Millionen Euro sind für entwicklungspolitische Bildung und 58 Millionen Euro für das World Food Programme vorgesehen. Ein besonderer Fokus liegt seit 2022 auf der feministischen Entwicklungspolitik, deshalb wird das Programm UN Women mit der Rekordsumme von 20 Millionen Euro unterstützt. Allerdings verringert sich der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gegenüber dem Vorjahr und beträgt 11,27 Milliarden Euro. Damit ist der Etat angesichts der zahlreichen globalen Krisen und Herausforderungen zwar deutlich „auf Kante genäht“. Dennoch ist das Niveau höher als in den Vor-Corona-Jahren.

Sechs Millionen Euro sind für die politischen Stiftungen für ihre Arbeit in Russland vorgesehen. Aufgrund der Bedeutung als unabhängiger Think-Tank im Bereich der China-Forschung wird der Bund das Mercator Institute for China Studies (MERICS) mit 500.000 Euro fördern. Damit soll die China-Kompetenz des Bundes weiter gestärkt werden.