Größtes Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten

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Berlin – Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein massives Entlastungs- und Investitionspaket insbesondere für finanzschwache Kommunen durchgesetzt. Das Bundeskabinett hat dies heute im Zuge des Nachtragshaushaltes 2015 beschlossen und somit das parlamentarische Verfahren in Gang gesetzt.

„Wir stehen eng an der Seite der Kommunen“, so der Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke. „Zusätzlich zu den bereits angekündigten 10 Mrd. Euro für Investitionen in Deutschland stehen jetzt noch einmal 5 Mrd. Euro speziell für Kommunen zur Verfügung. Gemeinsam mit den diversen anderen Entlastungen der Kommunen – etwa durch die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die je 500 Mio. Euro in 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingszahlen – entlastet die SPD in der Großen Koalition die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Mrd. Euro“.

„So kommen wir dem Ziel in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, einen Schritt näher“, so MdB Zierke.

Die Kommunen werden von den durchgesetzten 5 Mrd. Euro folgendermaßen profitieren:„Mit 1,5 Mrd. Euro stocken wir die bereits für 2017 beschlossene Entlastung von 1 Mrd. Euro auf (dann insgesamt 2,5 Mrd.). Das setzt eine Forderung der SPD-Fraktion um, für die wir uns bereits seit einem Jahr stark machen. Durch die zusätzliche Entlastung werden weitere Spielräume für kommunale Investitionen geschaffen.“

„Mit dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ stellen wir noch 2015 3,5 Mrd. Euro bereit. Aus diesem Fonds werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 90 %.

“Hierfür sind folgende Förderbereiche vorgesehen: Investitionen mit den Schwerpunkten Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmschutz Straßen, Informationstechnologie, energetische Sanierung Infrastruktur), Bildungsinfrastruktur (frühkindliche Einrichtungen und Weiterbildungseinrichtungen) sowie Klimaschutz.

Die 3,5 Mrd. Euro werden auf Basis eines neuen Schlüssels auf die Länder verteilt, der die jeweilige Bedürftigkeit widerspiegeln soll. Der Schlüssel ergibt sich zu je einem Drittel aus der Einwohnerzahl, der Höhe der Kassenkredite und der Anzahl der Arbeitslosen. Die Länder legen selbst fest, welche Kommunen sie als finanzschwach definieren. Diesen Kommunen können sie dann die Mittel auf Basis eigener, an den genannten Förderbereichen ausgerichteter Programme weiterreichen.

„Damit schaffen wir Spielräume, die die Kommunen nutzen können, um die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern“, ergänzt Stefan Zierke.