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Diese Woche im Bundestag

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In der letzten Sitzungswoche vor der Osterpause beschäftigt sich der Bundestag unter anderem mit dem europäischen Konjunkturpaket, klaren Regeln für Lobbyismus und guten Wasserstraßen. Ausführliche Informationen zu den Themen der Sitzungswoche gibt es hier.

 

Transparente Interessenvertretung: Das Lobbyregister kommt 

In dieser Woche beraten wir abschließend den Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag. Die Koalitionsfraktionen wollen damit erstmals eine gesetzliche Registrierungspflicht für LobbyistInnen einführen. 

Registrierungspflichtig sollen grundsätzlich alle Lobbyist:innen sein, die Kontakt mit dem Bundestag (MdB, Organe, Fraktionen) oder mit der Bundesregierung (ab UnterabteilungsleiterInnen in Bundesministerien) aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welcher Themenbereich relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind. 

Und als Interessenvertretung müssen sie bei der Registrierung einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen, den Bundestag und Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten werden. Wenn LobbyistInnen gegen den Kodex verstoßen, soll dies im Register veröffentlicht werden. In diesem Fall erhalten Lobbyisten keinen Hausausweis und sie werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen des Bundestages eingeladen. Gleiches gilt außerdem bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die außerdem mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. 

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis dahin wird die Bundestagsverwaltung ausreichend Zeit haben, das Register elektronisch einzurichten. 

 

Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz 

Die Corona-Pandemie stellt die EU vor große Herausforderungen – nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde zusätzlich zum eigentlichen Haushalt der EU – dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 in Höhe von 1.074 Mrd. Euro – das EU-Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. Euro ins Leben gerufen. 

Mit dem Wiederaufbauprogramm soll die wirtschaftliche Kraft Europas schnell wiederhergestellt werden. Das Programm investiert in den Klimaschutz und die Digitalisierung. Die Mittel dafür sind teils Zuschüsse, teils Darlehen, die an die Mitgliedstaaten vergeben werden. Die EU finanziert das Programm und damit erstmalig auch Zuschüsse über Anleihen am Finanzmarkt. 

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung stimmt Deutschland dem neuen EU-Eigenmittelbeschluss zu, der die Rechtsgrundlage für die Einnahmequellen des EU-Haushaltes ist. Gleichzeitig schafft er auch die Grundlage für die Aufnahme von Krediten auf den Finanzmärkten, mit denen das EU-Wiederauf-bauprogramm finanziert wird. Zudem wird eine neue Eigenmittelkategorie zur Finanzierung des EU-Haushalts, die sogenannte Plastikabgabe, eingeführt – ein Beitrag berechnet auf Basis von nicht-recycelten Plastikabfällen. 

 

Für einen guten ökologischen Zustand der Wasserstraßen 

Wasserstraßen sind als Verkehrswege für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar. Genauso wichtig ist der gute ökologische Zustand der Gewässer – ob angelegte Kanäle oder natürliche Flüsse. Das ist seit dem Jahr 2000 in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie festgehalten. Doch es zeigt sich: Gerade künstliche Gewässer weisen oftmals keine guten Ökosysteme auf. 

Daher beraten wir diese Woche in 2./3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung „Über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie“. Denn wasserwirtschaftlicher Ausbau bedeutet, den Fluss zur Verbesserung der Wasserqualität umzugestalten, beispielsweise durch das Anlegen von Flussinseln. Bund und Länder konnten sich darauf einigen, dass diese Aufgabe beim Bund gebündelt wird, wie auch schon die Verwaltung des Wasserverkehrs. Zuständigkeitsfragen werden dadurch künftig vermieden. 

Außerdem enthält der Gesetzentwurf eine Klarstellung: Der Bund muss künftig bei Investitionsentscheidungen nicht nur den Güterverkehr, sondern auch die Belange von Fahrgastschifffahrt und Sport- und Freizeitschifffahrt beachten. 

 

Mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen 

Die Teilhabe im Alltag von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden. In erster Lesung beraten wir den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes. 

Der Gesetzentwurf bündelt eine Reihe von Neuregelungen: So sollen Assistenzhunde künftig auch Zutritt zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, wie z.B. Behörden, Arztpraxen oder Geschäften. Geplant ist zudem, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) um eine Gewaltschutzregelung zu ergänzen. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen müssen mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, insbesondere Frauen vor Gewalt zu schützen. Damit würde die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. 

Weitere Regelungen betreffen den Bereich von Ausbildung und Arbeit: Künftig sollen diejenigen, die schon im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden. Damit haben sie die Möglichkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch. 

 

Digitale Versorgung und Pflege 

Die Corona-Pandemie zeigt: Wir brauchen mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur digitalen Modernisierung von Ver-sorgung und Pflege (DVPMG), den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, zielt deshalb darauf ab, das Potential einer digitalen Gesundheitsversorgung weiter auszuschöpfen. 

So sollen im Pflegebereich mehr digitale Anwendungen zum Einsatz kommen, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Zudem sieht der Entwurf vor, den Zugang zu Videosprechstunden und telemedizinischen Leistungen weiter auszubauen. Heil- und Hilfsmittelerbringer, also beispielsweise Physiotherapeuten, und zahnmedizinische Labore sollen an die Telematik angebunden werden. 

Darüber hinaus wird die elektronische Patientenakte erweitert. PatientInnen können künftig schnell und unkompliziert verschreibungspflichtige Arzneimittel über elektronische Verordnungen in Anspruch nehmen. Zudem gelangen PatientInnen über ihre elektronische Patientenakte direkt auf das nationale Gesundheitsportal, das zu vielen gesundheitlichen Fragen informiert. 

 

Bundesstiftung Gleichstellung auf der Zielgeraden 

Die strukturelle Benachteiligung von Frauen soll mit einer Bundesstiftung Gleichstellung stärker in den Fokus gerückt und beseitigt werden. Die Koalitionsfraktionen haben nun den dazugehörigen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir in erster Lesung beraten. 

Die Stiftung soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft wissenschaftlich aufarbeiten. So soll die bereits vorhandene Datenlage ausgebaut und anschaulich aufbereitet werden. Darüber hinaus wollen die Koalitionsfraktionen Forschungslücken schließen. 

Außerdem soll die Bundesregierung bei der Umsetzung und dem Ausbau der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie beraten werden. Dabei sollen Evaluationen in Auftrag gegeben, die Zivilgesellschaft einbezogen und Kennzahlen, wie beispielsweise der Gender Pay Gap, als Indikatoren genutzt werden. 

Darüber hinaus soll die Stiftung Informationen bereitstellen, Ideen entwickeln, BürgerInnen, Kommunen, Verbände und Unternehmen stärken und ein offenes Haus für die Gleichstellung sein. Dafür investieren wir und stellen Personal zur Verfügung. 

Mit der Errichtung der Bundesstiftung beschreiten wir in der Gleichstellungspolitik einen neuen Weg – und lösen unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein.