Bundesverkehrswegeplan 2030: Neubau der B 167n kommt nach wasserseitiger Instandsetzung der HOW

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Berlin / Barnim – Gute Nachrichten für alle Autofahrer im Barnim. Die B 167n und die Havel-Oder-Wasserstraße sind im heute veröffentlichten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 priorisiert eingestuft worden. Nachdem der Bund dem Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde ebenso die Planungsfreigabe für die 7 km lange wasserseitige Instandsetzung der Havel-Oder-Wasserstraße gegeben hat, ist der Neubau für die Ortsumgehung B 167n Finowfurt / Eberswalde nun gewiss.

„Die so wichtige Ortsumgehung für Eberswalde und Finowfurt ist sowohl im laufenden als auch im kommenden Bundesverkehrswegeplan priorisiert eingestuft. Das Planfeststellungsverfahren wurde zwar zunächst gestoppt, kann nun aber wieder aufgenommen werden, da beide Infrastrukturmaßnahmen im Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans als prioritär eingestuft worden sind.

Nachdem das BMVI alle Aktivitäten für den wasserseitigen Ausbau gestoppt hat, liegt nun das Planungsrecht für den Ausbau des Kanals vor. Der vorgezogene Kanalausbau ist die wirtschaftlichste Lösung und so wichtig für den weiteren Neubau der Ortsumgehung“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke, der seit seiner Zeit im Bundestag erheblichen Druck ausgeübt hat, um das Projekt zu realisieren. Auch für die prioritäre Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 hat sich Zierke gemeinsam mit dem Landesverkehrsministerium stark gemacht.

„Das ist ein ganz wichtiger Schritt und ein toller Erfolg für unsere Region. Ein großes Dankeschön geht auch an das Landesverkehrsministerium und an das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde, die dieses Projekt immer unterstützt haben“, ergänzt Zierke.

Hintergrund:

Der neue Bundesverkehrswegeplan listet auf, welche Bauprojekte bei Bundesstraßen, Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen in Deutschland bis 2030 am dringendsten sind. Für den Plan wurden über 2000 Projekte angemeldet und nach Kosten, Nutzen und Umweltfolgen bewertet. Nach der nun beginnenden sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bundesregierung in ihrer Ressortabstimmung und nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesrat und der Bundestag über den Entwurf und die darauf aufbauenden Ausbaugesetze beraten. Der aktuelle Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist kein mit Haushaltsmittel ausgestattetes Finanzierungs- oder Bauprogramm des Bundes, sondern die verkehrspolitische Rahmenplanung über mehrere Wahlperioden. Der reinen Bedarfsplanung folgen die Ausbaugesetze und dann auch die konkreten Haushaltspläne.