Bundesverkehrswegeplan 2030: B 166 Ortsumgehung Schwedt nicht im Plan

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Berlin / Uckermark – Ernüchterung statt Freude. Mit der heutigen Veröffentlichung des ersten Entwurfs zum Bundesverkehrswegeplan steht fest, dass Schwedt/Oder noch länger auf die Ortsumgehung B 166 warten muss. Das Projekt landete trotz Anmeldung durch das Land Brandenburg bei der Priorisierung durch das CDU/CSU-geführte Verkehrsministerium in keiner Priorisierungsstufe und hat somit keine Chancen auf eine Realisierung.

„Das zweispurige und 5,5 km lange Neubauvorhaben war zwar bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 als Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag verankert, konnte aber letztlich nicht realisiert werden. Daher ist es umso ärgerlicher, dass die Ortsumgehung dieses Mal gar nicht vom Verkehrsministerium priorisiert wurde“, äußerte sich der uckermärkische Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke.

Einen Grund für die negative Bewertung sieht Zierke auch in den neuen Bewertungskriterien der Grundkonzeption: „Das Credo ‚Erhalt vor Ausbau‘ und die Konzentration auf Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung für das bundesweite Gesamtnetz ohne feste Länderquoten schwächen die Anmeldungen für Neubauprojekte im priorisierten Bedarf“, so der Verkehrspolitiker.

„Nichtsdestotrotz werde ich die Bewertungen und die Kosten-Nutzen-Analyse des Verkehrsministeriums eingehend prüfen und im parlamentarischen Verfahren für die Hochstufung plädieren. Außerdem appelliere ich an alle Kommunalpolitiker in Schwedt, sich für das Projekt im Rahmen der nun beginnenden Öffentlichkeitsbeteiligung einzusetzen“, so Zierke. Denn erstmals hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen bewerteten Projekten abzugeben.

Hintergrund:

Der neue Bundesverkehrswegeplan listet auf, welche Bauprojekte bei Bundesstraßen, Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen in Deutschland bis 2030 am dringendsten sind. Für den Plan wurden über 2000 Projekte angemeldet und nach Kosten, Nutzen und Umweltfolgen bewertet. Nach der nun beginnenden sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bundesregierung in ihrer Ressortabstimmung und nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesrat und der Bundestag über den Entwurf und die darauf aufbauenden Ausbaugesetze beraten. Der aktuelle Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist kein mit Haushaltsmittel ausgestattetes Finanzierungs- oder Bauprogramm des Bundes, sondern die verkehrspolitische Rahmenplanung über mehrere Wahlperioden. Der reinen Bedarfsplanung folgen die Ausbaugesetze und dann auch die konkreten Haushaltspläne.