Bundesverkehrswegeplan 2030: Ortsumgehung B 96 Fürstenberg/Havel im priorisierten Bedarf

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Berlin – Was für ein Erfolg für die Region Fürstenberg/Havel. Die Ortsumgehung Fürstenberg an der B 96 ist im heute veröffentlichten Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 priorisiert eingestuft worden. Damit wird dem Wunsch der Region Rechnung getragen, die hohe Belastung für viele Anwohnerinnen und Anwohner angesichts des immensen Durchgangsverkehrs zu beseitigen. Die regionalen SPD-Bundestagsabgeordneten Dagmar Ziegler und Jeannine Pflugradt sowie der zuständige Verkehrspolitiker Stefan Zierke haben sich erfolgreich dafür eingesetzt und freuen sich über diese tolle Nachricht.

„Das Problem ist lange bekannt. Endlich hat nun auch das Verkehrsministerium die Notwendigkeit erkannt und auf unsere Empfehlung hin, die Ortsumgehung als priorisiertes Vorhaben aufgenommen. Damit erhöhen wir vor Ort die Verkehrssicherheit, die Lebensqualität und stärken die Verbindung zwischen der Metropolregion Berlin-Brandenburg und dem Ostseeraum“, so Stefan Zierke.

„Eine funktionierende Infrastruktur ist das A und O für unsere Region. Mit ihr steht und fällt der wirtschaftliche Erfolg unserer Unternehmen.“, so Dagmar Ziegler, MdB. „Mit der lange geforderten Ortsumgehung von Fürstenberg/Havel bekommen die Bürgerinnen und Bürger ein Stück Lebensqualität zurück.“

„Wie stark die B 96 durch Fern- und Individualverkehr belastet ist, weiß jeder, der diese Strecke nutzt. Umso wichtiger ist es daher, dass mit Fürstenberg/Havel nun endlich eine weitere der an der B96 gelegenen, größeren Städte im priorisierten Bedarf des Entwurfs des BVWP 2030 aufgeführt wird. Ich freue mich für die Menschen vor Ort, die die Belastungen so lange ertragen mussten und viele Jahre gemeinsam für eine Entlastung gekämpft haben“, so Jeannine Pflugradt.

Hintergrund:

Der neue Bundesverkehrswegeplan listet auf, welche Bauprojekte bei Bundesstraßen, Schienenwegen des Bundes und Bundeswasserstraßen in Deutschland bis 2030 am dringendsten sind. Für den Plan wurden über 2000 Projekte angemeldet und nach Kosten, Nutzen und Umweltfolgen bewertet. Nach der nun beginnenden sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bundesregierung in ihrer Ressortabstimmung und nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesrat und der Bundestag über den Entwurf und die darauf aufbauenden Ausbaugesetze beraten. Der aktuelle Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist kein mit Haushaltsmittel ausgestattetes Finanzierungs- oder Bauprogramm des Bundes, sondern die verkehrspolitische Rahmenplanung über mehrere Wahlperioden. Der reinen Bedarfsplanung folgen die Ausbaugesetze und dann auch die konkreten Haushaltspläne.