Bundeskabinett beschließt Rentenangleichung

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Berlin – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzesentwurf zur Angleichung der Renten in Ost und West beschlossen. Nach langen Verhandlungen kann jetzt die Debatte im Parlament fortgeführt werden. Das wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag kann somit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.


Stefan Zierke, Vorsitzender der Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion
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„Mit der Rentenangleichung schaffen wir nach 27 Jahren ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland und schließen gleichzeitig eine Gerechtigkeitslücke.

Von 2018 bis 2025 werden die Renten in Ostdeutschland jedes Jahr um rund 500 Millionen Euro steigen. Durch die schrittweise Anpassung des Rentenwerts und der Höherwertung der Löhne schaffen wir zudem einen Ausgleich zwischen den Generationen. Auch Millionen derzeitiger Arbeitnehmer werden profitieren.

Als SPD haben wir immer gesagt, dass die Rentenangleichung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Bundesmitteln bezahlt werden muss. Finanzminister Schäuble ist von seinen ursprünglichen Aussagen abgerückt und will die Angleichung teilweise aus Beitragsmitteln finanzieren. Das kann zu einseitigen Mehrbelastungen von Beitragszahlern und Unternehmen führen. Die Finanzierung über Steuern würde die Aufgabe hingegen gerechter auf alle Schultern verteilen. Darüber wollen wir im Verfahren intensiv diskutieren.“