Bund verbessert grenznahe Kriminalitätsbekämpfung

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Neues deutsch-polnisches Abkommen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Berlin – Der Bundestag hat heute in erster Lesung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen im Bereich der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden auf den Weg gebracht. Das Abkommen ersetzt den derzeit geltenden deutsch-polnischen Polizeivertrag von 2002.

„Mit dem neuen Abkommen kommen wir dem Wunsch vieler Menschen in grenznahen Regionen nach, die Sicherheit zu erhöhen und die Kriminalitätsbekämpfung weiter zu intensivieren.

Mit den erweiterten rechtlichen Grundlagen verbessern wir die Möglichkeiten der deutsch-polnischen Zusammenarbeit. Beispielsweise gibt es nun gemeinsame Streifen, wobei die deutschen Polizisten hoheitliche Befugnisse in Polen ausüben können. Außerdem wird es grenzüberschreitende Observationen zur Verhütung von Straftaten geben und der Zoll wird noch stärker mit in die Polizeiarbeit einbezogen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke.

Das vollständige Abkommen können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/036/1803696.pdf