JETZT PER BRIEFWAHL WÄHLEN!

Die Briefwahl ist ein tolle Möglichkeit frühzeitig seine Stimme abgeben zu können. Hier erfahren Sie wie das funktioniert, damit Sie jetzt schon die Briefwahl beantragen können!

Bei der Bundestagswahl 2021 geht es um alles. In den 2020er Jahren stellen wir als Gesellschaft die Weichen für die Zukunft. Olaf Scholz und Stefan Zierke wollen mit der SPD eine Zukunftsregierung anführen,die bei den entscheidenden Themen gute Löhne, stabile Renten, bezahlbare Mieten, Klimaschutz und sichere Arbeit entschlossen vorangeht.

Deshalb kommt es auf Ihre Stimme an. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie am Wahlsonntag am 26. September nicht in Ihr jeweiliges Wahllokal kommen können – oder wollen –, ist die Briefwahl sinnvoll.

Wählen Sie die SPD per Briefwahl! Sie haben drei Möglichkeiten:

MÖGLICHKEIT 1: Sie beantragen die Briefwahl nach der Wahlbenachrichtigung.

Jede Gemeinde schickt ab Mitte August allen wahlberechtigten Personen eine Wahlbenachrichtigung zu. Auf der Rückseite finden Sie das Antragsformular für die Briefwahl. Damit können Sie per Post die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Einen Grund müssen Sie selbstverständlich nicht angeben. Die Wahlunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt.

MÖGLICHKEIT 2: Sie beantragen schon vor der Wahlbenachrichtigung die Briefwahl.

Sie können bereits jetzt einen formlosen Antrag bei Ihrer Gemeinde stellen. Schreiben Sie einfach, dass Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten. Wichtig: Geben Sie Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeadresse an. Das können Sie per E-Mail, Fax oder Post tun, bei manchen Gemeinden auch online. Sie erhalten dann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post.

MÖGLICHKEIT 3: Sie füllen Ihre Briefwahlunterlagen vor Ort aus.

Sie können bei Ihrer Gemeinde die Briefwahlunterlagen persönlich abholen – und gleich an Ort und Stelle ausfüllen, wenn Sie möchten. Das geht spätestens drei Wochen vor der Bundestagswahl. Am besten fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.


FAQ

WER KANN PER BRIEFWAHL ABSTIMMEN?

Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, „ohne Vorliegen eines besonderen Grundes“, erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.

WIE KOMMT MAN AN DIE UNTERLAGEN?

Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundeswahlleiter beantragt – so steht es extra farblich hervorgehoben auf dessen Website. Man erhält die Unterlagen bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes. Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Diese soll bis Anfang September bei den Wahlberechtigten ankommen. Allerdings muss man nicht darauf warten. Der Bundeswahlleiter rät vielmehr, den Antrag auf einen Wahlschein „so frühzeitig wie möglich“ zu stellen. Grundsätzlich ist der Freitag (18.00 Uhr) vor dem Wahltermin die Frist dafür.

WAS MUSS MAN BEIM AUSFÜLLEN BEACHTEN?

Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt – das alles kommt bei einem an. Das Infoblatt erklärt, wie das mit der Briefwahl funktioniert. Und zwar so: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die eidesstaatliche Versicherung auf dem Wahlschein datieren und – ganz wichtig – unterschreiben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.

KANN MAN SICHER SEIN, DASS DIE STIMME AUCH ANKOMMT?

Ja. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post sei vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte das mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem Umschlag angegebenen Stelle abgeben – oder abgeben lassen.

SIND MEHR BRIEFWAHL- ALS URNEN-STIMMEN UNGÜLTIG?

Nein. Bei der letzten Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden – gegenüber 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) gegenüber 1,2 (Urne).

WIE VIELE MENSCHEN STIMMEN ÜBERHAUPT PER BRIEFWAHL AB?

Seit 1957 stieg der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler von knapp 5 auf fast 29 Prozent bei der letzten Bundestagswahl. Dieses Mal könnten es wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr sein.


WARUM SPD WÄHLEN?