Barrierefreiheit in Fernbussen: Fortschritte und Handlungsbedarf verdeutlicht

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Stefan Zierke, zuständiger Berichterstatter:

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages informierte sich in seiner heutigen Sitzung über die bis 2016 gesetzlich geforderte Umsetzung der Barrierefreiheit in Fernbussen.

Die eingeladenen Experten des Bundesverbandes der Deutschen Omnibusunternehmer (bdo), des Verbandes der TÜV e.V. sowie des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) beurteilten die bisherigen Ergebnisse trotz noch bestehender Herausforderungen insgesamt positiv.

„Die Experten waren sich einig, dass insbesondere bei der Rollstuhlkennzeichnung und -beförderung sowie bei der barrierefreien Gestaltung der Haltestelleninfrastruktur noch Handlungsbedarf besteht. Wir sehen in der Umsetzung der Barrierefreiheit auch das Verkehrsministerium in der Pflicht, das im Koalitionsvertrag verankerte Handbuch voranzutreiben. Auch mobilitätseingeschränkte Menschen müssen den Fernbus jederzeit und ohne Schwierigkeiten nutzen können. Dies gilt aus unserer Sicht für die gesamte Reisekette.

Basierend auf der Marktanalyse des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) geht die Branche für 2014 von einer Verdoppelung der Passagierzahl auf gut 16 Millionen aus. Die Liberalisierung ist ein Erfolg und das breite Angebot eine preisgünstige Mobilitätsalternative für viele Menschen. Die seitens der Deutschen Bahn verkündete Ausweitung ihres Fernbusportfolios ist in Anbetracht der Marktentwicklung nachvollziehbar.

Die Beanstandungsquote bei den Kontrollen des BAG war im ersten Halbjahr 2014 mit 8,79 Prozent bei den Fernbussen zwar niedriger als im gesamten Personenverkehr, aber in Anbetracht der steigenden Fahrgäste setzen wir uns weiterhin für eine angemessene Personalausstattung ein. Verkehrssicherheit und Arbeits- und Sozialstandards der Fahrer dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Wir werden die Entwicklungen auch weiterhin aktiv politisch begleiten.“