Aktuelles aus dem Bundestag

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In dieser Woche kam der Bundestag am Donnerstag zu einem Sitzungstag zusammen, um wichtige Entscheidungen für die Zeit der Regierungsbildung zu treffen. So wurden wichtige Ausschüsse für diese Phase besetzt und neue Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie getroffen.

Einen Überblick über die aktuellen Themen der Sitzungswoche findet sich im Folgenden.

Einsetzung von Ausschüssen 

Zu Beginn der Legislaturperiode setzen wir am Donnerstag drei Ausschüsse ein: Den Hauptausschuss, Petitionsausschuss und den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. 

Der Hauptausschuss kann vom Parlament eingesetzt werden, um den Zeitraum bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse zu überbrücken. Übergangsweise kann das Gremium Vorlagen beraten und dem Plenum Beschlussempfehlungen vorlegen. Den Vorsitz des Hauptausschusses führt die Bundestagspräsidentin. Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse wird der Hauptausschuss aufgelöst, alle noch nicht erledigten Vorlagen werden dann an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. 

Auch in der Übergangszeit nach der Bundestagswahl können die BürgerInnen ihr Recht auf Petitionen wahrnehmen. Deshalb nimmt der Petitionsausschuss als einer der ersten Ausschüsse seine Arbeit wieder auf. Zudem wird der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eingesetzt und die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt. 

 

Rechtssicherheit für weitere Pandemiebekämpfung 

Die Infektionszahlen steigen aktuell wieder deutlich an. Doch anders als im letzten Jahr sind heute mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland geimpft, mit der Folge, dass die Krankenhäuser weniger ausgelastet sind als im Vorjahr. Eingriffsintensive Maßnahmen wie Ausgangssperren, Lockdowns oder flächendeckende Schulschließungen wären mit Blick auf die hohe Impfquote in Deutschland nicht mehr verhältnismäßig. Daher haben wir uns entschlossen, die epidemische Lage nationaler Tragweite, die jene strikten Maßnahmen ermöglicht, nicht zu verlängern. 

Da die Pandemie jedoch noch nicht überwunden ist und sich das Virus gerade unter den Ungeimpften derzeit stark verbreitet, ist es notwendig, dass die Bundesländer weiterhin effektive, aber grundrechtsschonende Schutzmaßnahmen erlassen können. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, bringen die Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen und FDP diese Woche einen Gesetzentwurf ein, der den Bundesländern bis zum 20. März 2022 moderate Maßnahmen wie die Maskenpflicht, 3G/2G-Regelungen oder die Erhebung von Kontaktdaten ermöglicht. 

Des Weiteren sollen folgende Regelungen verlängert werden: 

  • Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (bis 20. März 2022), 
  • Maßnahmen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (bis 20. März 2022), 
  • Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld: 30 statt 10 Kinderkranken-tage bzw. 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende (bis in das Jahr 2022), 
  • Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialver-sicherungsgesetz (bis Ende 2022), 
  • Sonderregelung zum Entschädigungsanspruch für Eltern von Kindern in Be-treuungseinrichtungen (bis 20. März 2022), 
  • Befugnis für bestimmte Arbeitgeber, Beschäftigtendaten zum COVID-19 Impf- bzw. Serostatus zu verarbeiten (bis 20. März 2022). 

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung des DIVI-Registers vor, welches die Verfügbarkeit von Beatmungsbetten listet. Künftig sollen vor allem die Kapazitäten für Kinder besser erfasst werden. 

 

Fälschung von Impfpässen wird strafbar 

Darüber hinaus planen wir Klarstellungen im Strafgesetzbuch, um künftig besser gegen Fälschungen und den Missbrauch von Gesundheitszeugnissen – also Impfausweisen und Test-Zertifikaten – vorgehen zu können. Wir wollen so zunehmende Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen verhindern. 

Dazu wird die Eintragung unrichtiger Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweisen ausdrücklich unter Strafe stellt. Blankett-Impfausweise sind Impfausweise, die noch nicht personalisiert sind. Für den effektiven Schutz ist es außerdem unerlässlich, dass auch schon das Vorbereiten von Blankett-Impfausweisen und der Handel damit unter Strafe steht. 

Darüber hinaus werden die Strafgesetze zur Fälschung von Gesundheitszeugnissen ausgeweitet. Wer zur Täuschung Impfausweise oder Testzertifikate ausstellt, obwohl er dazu nicht befugt ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auch machen sich künftig Ärztinnen und Ärzte strafbar, die ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellen. Der Gebrauch gefälschter Impfausweise und Testzertifikate wird ebenfalls umfassend bestraft. 

 

Umsatzsteuerliche Anpassung in der Landwirtschaft 

UnternehmerInnen müssen für ihre Lieferungen und Dienstleistungen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Sie sind verpflichtet, ihre Umsätze und Vorsteuer aufzuzeichnen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen abzugeben. Durch eine Sonderregelung im Umsatzsteuergesetz werden LandwirtInnen von diesen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten befreit. Als sogenannte „Pauschallandwirte“ schlagen sie auf ihre Leistungen einen besonderen Steuersatz auf, den sogenannten Durchschnittssatz. Er liegt zurzeit bei 10,7 Prozent. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge werden ebenfalls in dieser Höhe pauschaliert, so dass die Pauschallandwirte keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. 

Wegen strenger Vorgaben der EU muss das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit 2020 jährlich die Höhe der Vorsteuerbelastung der Pauschallandwirte anhand aktueller statistischer Daten überprüfen. Denn die Vorsteuerbelastung ist ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für Pauschallandwirte festzulegen. 

Um die Vorgaben der EU umzusetzen, soll nun der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte von 10,7 auf 9,5 Prozent angepasst werden. Denn laut EU-Recht darf der Durchschnittsatz, der die Landwirte steuerlich entlastet, nicht zu hoch sein, um Steuerausfälle zu vermeiden.