Aktuelles aus dem Bundestag

Datum:

Eine neue Doppel-Sitzungswoche des Deutschen Bundestages hat begonnen. In der ersten Woche geht es unter anderem um konkreten Bürokratieabbau, die Digitalisierung im Gesundheitsbereich, die Kindergrundsicherung sowie die Einführung eines Polizeibeauftragten des Bundes.

 

Alle ausführlichen Informationen zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Bürokratieabbau voranbringen

Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe für die gesamte Bundesregierung, damit Bürger:innen und Unternehmen spürbar entlasten werden und die Verwaltung effektiver und leistungsfähiger wird. Wie es hier vorangeht, zeigt der „Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“, den wir in dieser Woche beraten.

Der Sonderbericht gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil werden Querschnittsmaßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau aufgegriffen, der zweite Teil stellt Einzelmaßnahmen nach den entsprechenden Politikfeldern dar, zum Beispiel Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und den Abbau von verzichtbaren Informationspflichten.

Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über alle bereits abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen dieser Legislaturperiode. Digitalisierungsprojekten kommt hier eine Schlüsselrolle zu. Außerdem ergänzt der Bericht weitere Bausteine zum Bürokratieabbau wie die Verbändeabfrage, das Bürokratieentlastungsgesetz IV, dessen Eckpunkte das Kabinett am 30. August 2023 verabschiedet hat, und die europäische Initiative zum Bürokratieabbau.

 

Elektronische Patientenakte und E-Rezept

In dieser Woche beraten wir den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen in 1. Lesung. Ziel ist, die elektronische Patientenakte (ePA), die bereits 2021 eingeführt wurde, weiter zu entwickeln und ab 2025 allen gesetzlich Versicherten mit deren Zustimmung zur Verfügung zu stellen. In der ePA sind Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen digital gespeichert. Die Versicherten entscheiden weiterhin selbst über ihre gesundheitsbezogenen Daten.

Die ePA wird von den Krankenkassen als App und als Desktopvariante bereitgestellt. Patient:innen können ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. auch selbst befüllen. Die ePA enthält eine digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.

Alle Daten werden verschlüsselt abgelegt. Nur Versicherte können sie einsehen sowie Ärzt:innen, wenn sie von den Versicherten hierfür freigeschaltet werden. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen („Opt-out“). Für Privatversicherte gibt es auch eine widerspruchsbasierte ePA, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet.

Mit dem Digital-Gesetz soll zudem das E-Rezept weiterentwickelt werden. Ab 1. Januar 2024 wird es flächendeckend etabliert und die Nutzung per Gesundheitskarte und ePA-App deutlich einfacher.
Darüber hinaus können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auch für komplexere Behandlungen genutzt werden. Damit die Telemedizin noch stärkerer Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, heben wir die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden auf. Mit der assistierten Telemedizin in Apotheken wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.

 

Kindergrundsicherung einführen

In dieser Woche beraten wir den Entwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung in 1. Lesung. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Auch wollen wir Familien von Bürokratie entlasten, indem Leistungen einfacher und digital beantragt werden können. In der Kindergrundsicherung sollen Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets gebündelt werden.

Die Kindergrundsicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen: Alle Kinder und Jugendlichen erhalten einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag. Dieser ersetzt das heutige Kindergeld in Höhe von derzeit 250 Euro monatlich. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger und altersgestaffelter Zusatzbetrag. Außerdem gehen einige Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Kindergrundsicherung auf.

Mit der Kindergrundsicherung sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreicht werden. Durch das angepasste Existenzminimum erhalten einige Altersgruppen höhere Leistungen als bisher, bei anderen bleiben sie gleich. Es soll ein digitales und einfaches Antragsverfahren eingerichtet werden. Ob ein Anspruch auf den Zusatzbetrag besteht, soll mithilfe eines Kindergrundsicherungs-Checks geprüft werden. Potenzielle Anspruchsberechtigte sollen proaktiv angesprochen werden.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir die Hinweise von Verbänden und Wissenschaft in die Beratungen einbeziehen mit dem Ziel, den Gesetzentwurf zu verbessern. Wir wollen erreichen, dass Kinder mit aufeinander abgestimmten Leistungen einfach und unbürokratisch vor Armut geschützt werden.

 

Steuerfairness schaffen – Globale Mindestbesteuerung umsetzen

Der Bundestag beschließt in dieser Woche das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit diesem Gesetz führen wir eine effektive internationale Mindeststeuer ein. Die internationale Mindeststeuer wurde 2018 von Olaf Scholz in seiner Zeit als Bundesfinanzminister gemeinsam mit dem französischen Finanzminister, Bruno LeMaire, vorgeschlagen und in die Beratungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingebracht. Im Dezember 2021 einigten sich dann 141 Staaten auf die Einführung einer internationalen Mindeststeuer. Diese Einführung ist ein großer Fortschritt im Kampf gegen Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne in Niedrigsteuerländer und gegen den unfairen Steuerwettbewerb.

Es ist hochgradig ungerecht, verzerrt den internationalen Wettbewerb und die Steuereinnahmen fehlen den öffentlichen Haushalten, wenn global agierende, große Konzerne kaum Steuern zahlen. Denn sie können ihre Gewinne in Steueroasen verschieben und vermeiden es so, Milliarden an Steuer zu zahlen.

Durch eine Nachversteuerung von nicht oder niedrig besteuerten Unternehmensgewinnen wird eine globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent sichergestellt. Damit werden aggressive Steuergestaltungsmodelle unattraktiver. Außerdem wird im internationalen Steuerwettbewerb um Investitionen und Unternehmensansiedlungen eine Untergrenze eingezogen. Internationale Konzerne können sich somit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung für das Gemeinwesen entziehen. Die Mindestbesteuerung gilt für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen Euro.

 

Polizeibeauftragte/n beim Deutschen Bundestag einsetzen

Wir beraten in dieser Woche erstmalig einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einrichtung einer oder eines Beauftragten für die Polizeien des Bundes und setzen damit eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Mit dem / der Polizeibeauftragten des Bundes schaffen wir etwas Neues. Der / die Polizeibeauftragte wird für die Beschäftigten des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei und der Polizei des Deutschen Bundestages zuständig sein. Er / Sie wird aber auch für Bürger:innen Ansprechpartner:in sein, wenn sie durch ein Fehlverhalten der genannten Polizeien betroffen sind und die Beschwerde auf ein strukturelles Problem innerhalb dieser Behörden schließen lässt. Die oder der Beauftragte für die Polizeien des Bundes wird eine Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten.

Diese neue Position tritt ergänzend neben die bereits existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen und die Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- oder Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte. Damit werden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und auch den Beschäftigten der Polizei selbst eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.