Aktuelles aus dem Bundestag

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In der zweiten Sitzungswoche in Folge geht es im Deutschen Bundestag mit der Beratung zentraler Projekte für unser Land weiter. Ob weitere Entlastungsschritte, der Pflegebonus oder das „Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ – es gibt viele wichtige Vorhaben, die diese Woche Thema im Bundestag sind.

Eine Übersicht über die wichtigsten Themen der Woche finden sich im Folgenden:

Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit

Im Dezember 2020 hat die Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ die Einrichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ vorgeschlagen. Die Bundesregierung hat diesen Vorschlag im Koalitionsvertrag aufgenommen.

Am 4. Mai 2022 hat die Bundesregierung die Eckpunkte zur Einrichtung des Zukunftszentrums beschlossen. Parallel bringen die Koalitionsfraktionen einen Antrag ein. Beides wird in dieser Woche im Plenum beraten.

Mit dem Zukunftszentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Auch geht es um einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa. Um dies zu erreichen, soll es einen wissenschaftlichen Bereich, ein Institut, einen Kulturbereich, eine Galerie und ein Begegnungs- und Dialogzentrum geben.

Dem Bau des Zentrums wird ein Standortwettbewerb für interessierte Kommunen in Ostdeutschland sowie ein anschließender Realisierungswettbewerb zur Gestaltung des Zentrums vorausgehen.

 

Sanktionen für zwölf Monate aussetzen

In dieser Woche beraten wir abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches, mit dem die Sanktionen in der Grundsicherung bis zur Einführung des Bürgergelds ausgesetzt werden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir einige wichtige Änderungen durchgesetzt: Das Sanktionsmoratorium wird bis in den Sommer 2023 bzw. ein Jahr nach Inkrafttreten gelten und endet nicht – wie ursprünglich geplant – bereits Ende 2022.

Zudem haben wir erreicht, dass Meldeversäumnisse nicht mehr – wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen – vom Moratorium ausgenommen sind. Nur bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind jetzt weiterhin Sanktionen möglich. Denn wer wiederholt nicht zum vereinbarten Termin erscheint, dem kann schlecht geholfen werden. Leistungskürzungen bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind dann aber nur in Höhe von 10 statt bisher im Umfang von bis zu 30 Prozent möglich.

Die sogenannten Mitwirkungspflichten wollen wir im Bürgergeld neu regeln. Künftig sollen sich Leistungsberechtigte und Jobcenter auf Augenhöhe begegnen. Ziel ist es, gegenseitiges Vertrauen durch mehr Respekt und Würde zu schaffen.

 

Pflegebonus ausweiten und Krankenhäuser stärken

Mit dem Pflegebonus würdigen wir die pandemiebedingten Mehrbelastungen in den Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Besonders die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben Außergewöhnliches geleistet und verdienen dafür eine finanzielle Anerkennung. Den entsprechenden Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Pflegebonusgesetz beraten wir in dieser Woche abschließend im Bundestag.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir durchsetzen, dass auch Pflegekräfte, die bei Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, und Mitglieder der DRK-Schwesternschaften den Bonus erhalten werden. Hinzu kommt, dass wir auch Boni, die tarifvertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei stellen. Zuvor war eine Summe von 3.000 Euro vorgesehen. Näheres dazu wird im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt.

Außerdem greifen wir den Krankenhäusern finanziell unter die Arme. Durch die Pandemie wurden vielerorts weniger Patient:innen ins Krankenhaus aufgenommen. Diese Mindereinnahmen werden durch eine sogenannte Erlösgarantie abgefedert, die dafür sorgt, dass Krankenhäuser 98 % der Erlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 erhalten. Damit diese Erlösgarantie auch sofort in den Krankenhäusern ankommt, haben wir noch zusätzlich erreichen können, dass die Krankenhäuser schon im laufenden Jahr 2022 Abschlagszahlungen im Rahmen der Erlösgarantie erhalten – das stärkt die Liquidität der Krankenhäuser spürbar.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Entlohnung in der Alten- und Langzeitpflege. 2021 haben wir eine Tariftreueregelung auf den Weg gebracht, die vorsieht, dass Pflegeeinrichtungen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.

Wir haben dazu verschiedene Änderungen vorgenommen, um die Umsetzung rechtssicher, bürokratiearm und transparent zu machen. Damit können die Tariftreueregelungen pünktlich zum 1. September umgesetzt werden. Für viele Beschäftigte in der Altenpflege bedeutet das erhebliche finanzielle Verbesserungen. Unser Ziel bleibt, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für alle durchzusetzen.

 

Regionalisierungsgesetz: Bund finanziert 9-Euro-Ticket

Um die gestiegenen Belastungen der BürgerInnen bei Strom, Lebensmitteln, Heizung und Mobilität kurzfristig abzufedern, hat die Bundesregierung umfangreiche Entlastungen auf den Weg gebracht. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört unter anderem ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket für drei Monate.

Mit diesem 9-Euro-Ticket, auch bekannt als „9 für 90“-Ticket, sollen die BürgerInnen unmittelbar entlastet, Energieeinsparung ermöglicht und zugleich ein Attraktivitätsschub für den ÖPNV erreicht werden. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie InhaberInnen von Abotickets werden automatisch auf das neue 9-Euro-Ticket umgestellt.

Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhöhen wir die finanziellen Mittel zur Kompensation der durch Fahrgastausfälle zu erwartenden Corona-Schäden im Jahr 2022 (1,2 Milliarden Euro ÖPNV-Rettungsschirm) und schaffen die Grundlage für die Finanzierung der Mehrkosten für das 9-Euro-Ticket (2,5 Milliarden Euro). So sorgen wir dafür, dass das 9-Euro-Ticket vor Ort ab dem 1. Juni umgesetzt werden kann.

Den entsprechenden Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche abschließend.

Das aktuelle Gesetz umfasst noch nicht die im Koalitionsvertrag vereinbarte strukturelle Mehrunterstützung des Bundes für den ÖPNV. Hierzu laufen in Vorbereitung auf den Haushalt 2023 Gespräche zwischen Bund und Ländern, wie diese erhöhte Unterstützung konkret aussehen wird – vor allem mit Blick auf den damit verbundenen Mobilitätspakt über mehr Qualitäten und Angebotsausweitungen. Zudem gibt es Überlegungen zu einer zusätzlichen Finanzierungssäule.

 

Mehr Entlastung durch eine abgesenkte Energiesteuer für Kraftstoffe

Die im Zuge des Krieges erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise belasten BürgerInnen und Unternehmen. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der die Energiesteuer zeitlich befristet auf das europäische Mindestmaß senkt.

Dadurch werden VerbraucherInnen und Wirtschaft kurzfristig entlastet. Die Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch der Steuersatz bei Gas wird gesenkt: für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, sowie für Flüssig- gas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

 

 

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