Aktuelle Themen der Sitzungswoche

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In der letzten Sitzungswoche vor Ostern stehen erneut eine Reihe wichtiger Themen auf der Tagesordnung. Neben der Gewissensabstimmung zu den verschiedenen Gruppenanträgen zur Impfpflicht geht es beispielsweise auch um den Pflegebonus oder steuerliche Entlastungsmaßnahmen.

Einen Überblick über die wichtigsten Themen der Sitzungswoche findet sich im Folgenden:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Wir wollen die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken und die Neubesetzung der Leitungsfunktion voranbringen. Dafür ändern wir das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Leitung wird künftig auf Vorschlag der Bundesregierung als Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung durch den Bundestag für fünf Jahre gewählt und durch den Bundespräsidenten berufen. Damit stellen wir sicher, dass die seit 2018 kommissarisch geführte Antidiskriminierungsstelle zeitnah eine neue Leitung erhält.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde 2006 auf Basis des AGG als nationale Gleichbehandlungsstelle eingerichtet. Sie ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt und bietet rechtliche Beratung für Betroffene von Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Identität.

 

Finanzielle Anerkennung für Pflegekräfte in der Pandemie

Die Pandemie hat zu erheblichen Mehrbelastungen in vielen Krankenhäusern und in der Langzeitpflege geführt. Besonders auf den Intensivstationen der Krankenhäuser haben die PflegerInnen Außergewöhnliches geleistet und leisten es nach wie vor. Für uns ist es eine Frage des Respekts, dass dieses Engagement finanziell gewürdigt wird. Deshalb bringen wir nun einen Pflegebonus auf den Weg, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wird.

Insgesamt stellen wir für den Bonus eine Milliarde Euro zur Verfügung, von denen 500 Millionen Euro an Pflegekräfte in den Krankenhäusern sowie 500 Millionen Euro an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fließen. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei, damit die Beschäftigten in vollem Umfang davon profitieren.

Bundesweit erhalten 280.000 Pflegekräfte in 837 besonders belasteten Krankenhäusern einen Bonus. Die in der Pandemie stark geforderten Intensivpflegekräfte wer-den durch einen höheren Betrag besonders gewürdigt.

In der ambulanten und stationären Langzeitpflege wird der bereits erprobte Verteilungsschüssel angewandt. Die Prämienhöhe hängt von der Nähe zur Versorgung, der Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit ab. So erhalten Vollzeitbeschäftigte, die in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeiten, bis zu 550 Euro. Auch Azubis, Freiwilligendienstleistende und LeiharbeitnehmerInnen erhalten einen Bonus.

Die Zahlung einer Prämie beendet aber natürlich nicht die schwierige Situation in der Pflege. Über den Pflegebonus hinaus werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege anpacken. Wir sorgen unter anderem für mehr Personal, schaffen Lohngerechtigkeit in der Kranken- und Altenpflege, führen einen Verdienst in Tarifhöhe ein, schaffen geteilte Dienste ab und setzen uns für familienfreundlichere Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Kindern ein.

 

Steuerentlastungen für Bürgerinnen und bürger

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP schlagen daher ein Steuerentlastungsgesetz vor, welches finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vorsieht.
Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben. Die geplante, bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen. Entsprechend wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener erhöht. Die Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedrigerer Einkommen relativ stärker entlastet werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags reduziert den administrativen Aufwand für SteuerzahlerInnen und Steuerverwaltung und bringt Entlastungen für die ArbeitnehmerInnen.

Die höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie entlasten FernpendlerInnen gezielt von den gestiegenen Mobilitätskosten. Den Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche erstmalig.

 

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Neben der Bewältigung der Corona-Pandemie ist unser oberstes Ziel weiterhin, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen. Damit bekommen die BürgerInnen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung.

Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Zusätzliche Investitionsanreize werden unter anderem mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt.

Gleichzeitig wird insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Corona-Bonus auch finanziell honoriert, was uns als SPD-Fraktion besonders wichtig ist. Und auch so wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 werden noch einmal verlängert. Den Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche erstmalig.

 

Frieden in Libyen sicherstellen

Seit mehr zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch wie wirtschaftlich spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen, um Frieden und Stabilität in Libyen zu gewährleisten.
Trotz einiger Erfolge in den letzten Jahren hat sich die Situation wieder verschärft. Regelmäßige Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer SöldnerInnen und islamistischer Terrororganisationen gefährden den Friedensprozess im Land.

Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des von den Vereinten Nationen gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst darüber hinaus die Bekämpfung von SchleuserInnen, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten. Angesichts des wiederholt inakzeptablen Verhaltens einzelner Einheiten der libyschen Küstenwache gegenüber Flüchtlingen und Nichtregierungsorganisationen wird sich die Bundeswehr künftig allerdings nicht mehr an der Ausbildung der libyschen Küstenwache beteiligen.

Das Mandat umfasst weiterhin bis zu 300 SoldatInnen, wird regelmäßig evaluiert und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2023 verlängert werden.

 

Foto: pixabay.com/herb1979