Sonder-Sitzungstag des Deutschen Bundestages

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Kurz vor der Bundestagswahl tritt am 25. August erneut der Bundestag zusammen. Denn es gibt wichtige Themen zu besprechen und entscheidende Beschlüsse, die die Parlamentarier fällen müssen. Die Stichworte sind: Afghanistan, Fluthilfen und wie weiter mit der Corona-Pandemie.

Alle Infos zu den Themen des Sitzungstages finden sich im Folgenden:

Leben retten in Afghanistan! 

Die Lage in Afghanistan ist äußerst dramatisch. Die Berichte und Bilder, die uns von dort erreichen, sind bestürzend. Die Taliban haben in kürzester Zeit das Land und die Hauptstadt Kabul unter ihre Kontrolle gebracht. Die afghanischen Sicherheitskräfte haben dem Eroberungszug nichts entgegengesetzt. Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren, um deutsche Staatsangehörige, afghanische Ortskräfte und deren Familien so schnell wie möglich nach Deutschland zu holen. Aber auch Afghaninnen und Afghanen, die für deutsche Entwicklungseinrichtungen, NGOs, Medien oder Stiftungen gearbeitet haben, sowie Menschen- und FrauenrechtsverteidigerInnen, JournalistInnen und Kulturschaffende sollen evakuiert werden. Transportflugzeuge der deutschen Luftwaffe haben bereits unter äußerst schwierigen und gefährlichen Bedingungen viele Menschen in Sicherheit gebracht. In den nächsten Tagen werden weitere Rettungsflüge folgen. 

Damit das gelingt, muss die Evakuierung militärisch abgesichert und die Mission nachträglich auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden, wie das im Parlamentsbeteiligungsgesetz bei „Gefahr im Verzug“ festgehalten ist. Auf Antrag der Bundesregierung berät der Bundestag in dieser Woche deshalb ein neues Bundeswehrmandat. Das Mandat ist auf 600 SoldatInnen begrenzt und bis zum 30. September 2021 befristet. 

 

Aufbauhilfe für Hochwassergebiete 

Durch die Starkregenfälle und das Hochwasser im Juli 2021 sind in einigen Regionen im Südwesten des Landes enorme Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und der Infrastruktur entstanden. Die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau werden der Bund und alle Länder solidarisch gemeinsam tragen. 

Dazu legen die Koalitionsfraktionen in der Sondersitzung des Bundestages am 25.8.2021 ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ vor. Das Gesetz wird in 1. Lesung beraten und soll am 7.9.2021 beschlossen werden. 

Der Aufbaufonds wir durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes in Höhe von 2 Milliarden Euro trägt der Bund alleine. Die übrigen 28 Milliarden teilen sich Bund und Länder. 

Um beschädigte Brücken und Straßen schnellstmöglich wieder aufzubauen und mobile Unterkünfte für Betroffene und Institutionen (Rathäuser, Schulen, Kitas) zu erleichtern, wird das Baugesetzbuch geändert. Wenn mit den Maßnahmen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturgefahren erhöht wird, muss für diese Maßnahmen kein Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. 

Um künftig in Katastrophenfällen schneller und effizienter die Betroffenen zu warnen, wird das sogenannte Cell Broadcast zügig eingeführt: Mit dieser Technik werden Warnungen an alle Mobilgeräte in einem bestimmten Gebiet verschickt. Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Empfänger müssen keine spezielle App herunterladen, sondern können per einfacher Textnachricht gewarnt werden und das auch bei schlechtem Mobilfunknetz. 

Der Gesetzentwurf enthält außerdem neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Ziel ist es, dass die Geschädigten ihr Geld trotz evtl. gepfändeter Bankkonten bekommen. Und wir regeln, dass für Unternehmen in den betroffenen Regionen die Frist für die Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 ausgesetzt wird – so wie es bereits in der Pandemie galt. Damit gewinnen die Betriebe Zeit, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen und Arbeitsplätze zu sichern. 

 

Corona-Pandemie noch nicht überwunden, epidemische Lage wird verlängert 

Die hohe Zahl an Neuinfektionen, eine steigende 7-Tage-Inzidenz und eine zunehmende Auslastung der Krankenhäuser sprechen eine deutliche Sprache: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Im Gegenteil: In Deutschland, aber auch weltweit breitet sich das Virus dynamisch aus – vor allem in Form der stark ansteckenden Delta-Variante. 

Die Voraussetzungen für das Fortbestehen der epidemischen Lage sind damit weiterhin gegeben. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die epidemische Lage von nationaler Tragweite deshalb um weitere maximal drei Monate verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit und die Grundlage dafür, ein erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter rechtzeitig in den Griff zu bekommen.