Intensive Woche im Bundestag

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Diese Woche stehen besonders wichtige Entscheidungen im Bundestag an: Wir regeln eine bundeseinheitliche Notbremse, um gleiche und nachvollziehbare Regeln für die Bekämpfung der Corona Pandemie zu haben, wenn es notwendig ist. Außerdem besprechen wir erstmals den Nachtragshaushalt 2021. Auch weitere Themen bleiben nicht liegen.

Verständliche und bundeseinheitliche Notbremse 

Die Fakten der aktuellen Lage sprechen eine eindeutige Sprache: Wir müssen die dritte Welle jetzt brechen! Die Pandemie kennt weder Länder- noch Kreis- oder Stadtgrenzen. Daher haben sich Bund und Länder einvernehmlich darauf verständigt, das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen.

Der Bund reagiert mit der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den vorherrschenden Flickenteppich bei der Bekämpfung des Corona-Virus. Viele Leute sind verunsichert, welche Regeln vor Ort gelten und haben dabei auch ein Ungerechtigkeitsgefühl entwickelt. Warum ist in einen Bundesland die Außen-Gastronomie geöffnet und bei uns nicht einmal der Tierpark?

Um diesen Unsicherheiten entgegenzutreten, wird der Bund nun einheitliche Regeln auf den Weg bringen, an die sich die Länder konsequent und strikt halten müssen. Die Beratungen der Länderchefs mit der Bundesregierung haben in der Vergangenheit zwar klare Beschlüsse hervorgebracht, allerdings waren diese für die Länder nicht verpflichtend und es kam zu vielerlei Irritationen. Hätten die Ministerpräsidenten den klar vereinbarten Kurs mit dem Bund konsequent verfolgt, hätten wir eine erneute Debatte um den Kurs in der Corona-Politik vermieden.

Daher gilt nun eine bundesweite Notbremse bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100. Die damit einhergehende Ausgangsbeschränkungen sollen dafür sorgen, die Kontakte zu reduzieren und Zusammenkünfte am Abend zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin abends spazieren gehen oder sich um Ihre Verpflichtungen kümmern.

Das gemeinsame Ziel muss es weiterhin bleiben, die Auslastung der Intensivbetten und die Auslastungen der Krankenhäuser nicht an die absolute Grenze zu führen, sondern jeden Tag handlungsfähig zu sein. Das gilt natürlich auch für Patienten und Operationen ohne Coronavirus. Jeder Mensch, der an oder mit Corona stirbt, ist ein Mensch zu viel. Hinter jedem Menschen steckt auch ein familiäres Schicksal. Daher müssen wir die dritte Infektionswelle so gut es geht brechen und bei den Impfungen weiterhin an Schnelligkeit zulegen. Nur so kommen wir zügig zur Normalität.

 

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise 

Schon die verschiedenen Hilfen für ArbeitnehmerInnen und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8, 7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen. 

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere, bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. 

Zugleich verringern sich pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn. 

Darüber hinaus legen wir Geld bereit, um im weiteren Jahresverlauf schnell auf die weitere Entwicklung der Pandemie reagieren zu können. Die bereits existierende Vorsorge soll um weitere acht Milliarden Euro auf dann 43 Milliarden Euro aufgestockt werden. Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen können sich darauf verlassen, dass die Hilfen solange zur Verfügung stehen, wie sie benötigt werden. 

 

Die Schiene europaweit stärken 

Kein Verkehrssektor hat in den letzten Jahren in Deutschland und Europa so viel Aufschwung erfahren wie der Schienenverkehr. Das ist gut so, denn der Güter- und Personentransport mit der Bahn ist effizient, sauber und sicher. Die SPD-Fraktion erwartet, dass das Bundesverkehrsministerium mit dem größten Bahn-Etat in der Geschichte der Bundesrepublik den Ausbau der Schiene weiter vorantreibt. Der Deutschlandtakt und die hierfür notwendigen Neu- und Ausbauprojekte sind bereits vorbereitet, genauso wie die Sanierung und weitere Elektrifizierung der Schienenwege. Das gilt es schnell umzusetzen. 

Insbesondere der Schienengüterverkehr soll deutlich wachsen, wie wir in einem gemeinsamen Antrag mit dem Koalitionspartner festhalten. Gerade für die Unternehmen muss sich der Transport von Gütern auf der Schiene lohnen. Dazu brauchen wir auch einen starken europäischen Einzelwagenverkehr. Einzelwagensysteme bestehen aus mehreren Wägen verschiedener Versender und Empfänger, wohingegen beim Ganzzugsystem ein Wagenverband zwischen Versender und Empfänger verkehrt. 

Für eine attraktive, konkurrenzfähige europäische Eisenbahn reichen nationale Bemühungen allein nicht aus. Die Bahn muss zum Rückgrat des europäischen Verkehrssystems werden – digitalisiert und elektrifiziert. Das muss auch für die Buchungen von Tickets über Landesgrenzen hinweg gelten. Der Antrag wird in dieser Woche im Plenum beraten. 

 

Kinderrechte ins Grundgesetz 

Kinderrechte sollen explizit im Grundgesetz (GG) verankert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der in dieser Woche in 1. Lesung beraten wird. Eine entsprechende Ergänzung des Artikels 6 macht künftig die Rechte der Kinder für alle sichtbar: Mit den dort formulierten Kinderrechten wird Gerichten, Verwaltungen und Gesetzgebern verdeutlicht, welch hohe Bedeutung Kinder und ihre Rechte haben. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie müssen besonders geschützt, gefördert und ernst genommen werden. Mit der Änderung des Grundgesetzes bekommt das Kindeswohl künftig Verfassungsrang. 

Jetzt muss gemeinsam ein Weg für eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gefunden werden. Wir haben die große historische Chance, einen entscheidenden Erfolg für die Stärkung der Rechte von Kindern und Familien zu erzielen.