Aktuelles aus dem Bundestag

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Die Arbeit in Berlin geht auf vollen Touren weiter. In dieser Woche hat erneut der deutsche Bundestag getagt und eine Reihe wichtiger Entscheidung getroffen, um unser Land gut durch die Krise zu führen. Über dich wichtigsten Beschlüsse möchte ich euch gerne informieren.

Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage

Bereits im März haben wir im Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern.

Diese Woche haben wir ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beraten, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden.

Unter anderem soll die epidemiologische Überwachung verbessert und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Außerdem schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Für berufstätige pflegende Angehörige stellen wir bis zum 30. September 2020 sicher, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 10 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen.

Sozialschutz-Paket II

Das Instrument der Kurzarbeit wird von Unternehmen großflächig genutzt, um in der Corona-Krise möglichst keine Arbeitsplätze abzubauen. Doch auch wenn das Kurzarbeitergeld (KuG) vielen Menschen ihre Arbeitsplätze rettet, ist es nicht einfach, auf bis zu 40 Prozent ihres Nettolohns zu verzichten. Der Koalitionsausschuss vom 22. April hat sich deshalb darauf geeinigt, das KuG für all jene Beschäftigten zu erhöhen, deren Arbeitsumfang sich mehr als halbiert hat. Die Koalitionsfraktionen beraten in dieser
Woche in den Gesetzentwurf zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Danach wird das KuG ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87%) erhöht. Darüber hinaus kann künftig in allen Berufen bis zur Höhe des ursprünglichen Einkommens hinzuverdient werden.

Auch wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer. Aufgrund der Corona-Krise haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, gegenwärtig geringe Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt deshalb auch, das Arbeitslosengeld nach SGB III für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie

Immer mehr Eltern können aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug nicht mehr einhalten: In bestimmten Berufen (z. B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) werden sie dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht und können weder über Arbeitsumfang noch Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Notlagen. Werdende Eltern befürchten aufgrund von Kurzarbeitergeld und Freistellungen für die spätere Elterngeldberechnung Nachteile. Um diese coronabedingten Folgen auszugleichen wurden kurzfristigen Anpassungen beraten.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Elterngeld für Eltern angepasst werden, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben. Außerdem sollen die Eltern, die zeitgleich Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Die Neuregelungen sehen zudem vor, dass Eltern und werdende Eltern keinen Nachteil beim Elterngeld haben. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.