4,6 Millionen Euro Bundesmittel für die Jobcenter in der Uckermark und im Barnim

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Berlin / Uckermark / Barnim – Die Jobcenter in der Uckermark und im Barnim erhalten im Rahmen zweier Bundesprogramme zur Arbeitsmarktintegration insgesamt 4,6 Millionen Euro. Vom ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit bekommt das Jobcenter Uckermark bis 2020 rund 740.000 Euro und das Jobcenter Barnim 430.000 Euro. Vom Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ stehen dem Jobcenter Uckermark bis 2018 rund 2,26 Millionen Euro und dem Jobcenter Barnim 1,18 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit dieser beträchtlichen Fördersumme setzt unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein verbindliches Zeichen, besonders Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit zielgenau zu unterstützen. Die zusätzlichen Fördermittel kommen direkt bei den Jobcentern an, die diese dann in entsprechende Arbeitsfördermaßnahmen münzen. Mit insgesamt 4,6 Millionen Euro Arbeitsmarktförderung für die Uckermark und den Barnim sorgen wir für eine aktive Beschäftigungspolitik“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke.

Das ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit fördert die soziale Inklusion und bekämpft Armut und jegliche Form von Diskriminierung. Ziel ist es, langzeitarbeitslose Leistungsbezieher im SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierzu beraten spezielle Mitarbeiter der Jobcenter (so genannte „Akquisiteure“) Arbeitgeber und Unternehmen bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen. Zusätzlich gleichen die Jobcenter individuelle Minderleistungen an den Arbeitgeber aus und betreuen die neuen Arbeitnehmer nach der Beschäftigungsaufnahme.

Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bietet ebenso eine neue Chance für Arbeitslose. Gefördert werden einerseits Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen und andererseits Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die dem Arbeitsmarkt schon lange fern sind. Somit werden Menschen mit besonderen sozialen Lebensumständen an den Arbeitsmarkt herangeführt, die sonst nur schwer vermittelbar sind. Zum Programm gehören auch begleitende Maßnahmen, die Sucht- oder Schuldenprobleme sowie gesundheitliche Förderung angehen. Die Bundesförderung ist als Festbetrag ausgestaltet und beträgt bei 30 Arbeitsstunden 1.320 Euro.