Rund 4,5 Millionen Euro Städtebauförderung für Uckermark und Barnim

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Vergangenes Jahr flossen rund 4,5 Millionen Euro an Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung in die Städte der Uckermark und des Barnims. Darüber informiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke.

„Schön, wenn unsere Bundesprogramme wirken und sie vor Ort sichtbar werden. Das ist ein gutes Instrument, um die Städte im ländlichen Raum zu unterstützen und noch attraktiver für ein gutes Leben zu machen. Ich freue mich, dass die Investitionen für eine erfolgreiche Zukunft auch bei uns ankommen und so gut von den Verwaltungen abgerufen werden.“, so Zierke.

Nach Angermünde flossen ca. 2,2 Millionen Euro für die Erweiterung der Altstadt Nord. In Eberswalde gab es jeweils 250.000 Euro für das Brandenburgische Viertel und Finow sowie 600.000 Euro für die Stadtmitte. Für die Modernisierung des Bahnhofsviertels in Prenzlau gab es eine Bundesförderung in Höhe von 125.000 Euro. Die Oberen Talsandterrassen in Schwedt wurden mit 350.000 Euro und das Schwedter Zentrum mit 532.500 Euro vom Bund gefördert. Nach Templin gingen 5.000 Euro für den Stadtkern und nochmal 225.000 Euro zur Stärkung des Mittelbereichs „Lebendige Zentren“.

Seit 1971 ist die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ein erfolgreiches Instrument der städtischen Erneuerung. Sie unterstützt die Kommunen dabei, ihre Städte an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen anzupassen. Mehr als 12.200 Gesamtmaßnahmen wurden bisher gefördert – in rund 4.000 Kommunen bundesweit. Allein der Bund hat seit 1971 ca. 22,4 Milliarden Euro investiert. Auch 2024 werden erneut 790 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt.

Die Städtebauförderung fußt auf den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Diese sprechen die aktuellen Problemlagen gezielt an und berücksichtigen auch wesentliche Querschnittsaufgaben.

So sind Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, Voraussetzung für eine Förderung. Weitere Schwerpunkte sind die Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, die Stärkung von Stadt-Umland-Beziehungen sowie die Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements.