Neues aus dem Bundestag

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In dieser Sitzungswoche steht vor allem die Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine zeitgemäße Digitalpolitik im Fokus der Beratungen im Deutschen Bundestag. Es geht unter anderem um die Bewilligung von Auslandseinsätzen sowie um das Digitale-Dienste-Gesetz

Alle Infos zu den wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Plattformaufsicht wird gestärkt

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz wird die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt. In dieser Woche berät der Deutsche Bundestag das Gesetz abschließend. Künftig soll es in der Bundesnetzagentur eine zentrale Stelle geben, die darüber wacht, dass Online-Plattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen.

Das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Online-Plattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzer:innen dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden. Diese soll als zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland künftig eng mit den Auf-sichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Koordinierungsstelle soll ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagementsystem einrichten. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA wie bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Bericht mit den beim Bundeskriminalamt eingegangenen Meldungen vorlegen.

Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten

Die NATO-Staaten haben 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten, wie Waffenschmuggel und Menschenhandel, einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel im Mittelmeerraum abgesichert.

Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedstaaten erstellt die Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwacht den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen beim Verdacht einer Verbindung zu terroristischen Organisationen, sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen.

In dieser Woche entscheidet der Bundestag abschließend über einen Antrag der Bundesregierung, der vorsieht, dass das Mandat bis zum 31. März 2025 verlängert und regelmäßig evaluiert wird. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldaten bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.

 

Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen sichern

Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.

Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldner und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen. Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr bei der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst die Bekämpfung von Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten.

Das Mandat wird diese Woche erstmalig debattiert, umfasst weiterhin bis zu 300 Soldaten und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2025 verlängert werden. Es wird regelmäßig evaluiert.

 

Den Frieden im Südsudan aufrechterhalten

Auch mehr als zwölf Jahre nach der Unabhängigkeit bleibt Südsudan auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Die Sicherheitslage im Land ist aufgrund von ethnischen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und humanitäre Helfer weiterhin fragil. Zudem sind von den rund zwölf Millionen Einwohnern des Landes mehr als neun Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen.

Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan, kurz: UNMISS) nimmt deshalb weiterhin eine Schlüsselrolle ein. Sie zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden nachhaltig zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen 2025. Deutschland leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der international hohe Wertschätzung erfährt. Die Bundeswehr stellt Beratungs-, Verbindungs- und Beobachtungsoffiziere sowie Personal in Führungsstäben der Mission bereit. Sie unterstützt bei der technischen Ausrüstung, der Minenräumung und der Ausbildung von truppenstellenden Nationen und den Vereinten Nationen. Über den Antrag der Bundesregierung wird diese Woche abschließend debattiert und entschieden. Das Mandat, das regelmäßig evaluiert wird, soll bis zum 31. März 2025 verlängert werden. Es sieht weiterhin eine Truppenobergrenze von 50 Soldaten vor.