In der letzen Woche im Bundestag

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Mit einer großen Bafög-Reform sowie einem Gesetz zur Stärkung des Zolls im entschiedenen Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung gab es auch in der vergangenen Woche wichtige Tagesordnungspunkte in der Sitzungswoche des Bundestags.

 

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen finden Sie im Folgenden:

MEHR BAFÖG FÜR SCHÜLER UND STUDIERENDE

Das Bafög ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengleichheit im
Bildungssystem beiträgt. Denn die Frage, ob oder was jemand studiert, darf nie von dem Einkommen der Eltern abhängen.

Allerdings ist die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben und davon Gebrauch machen, in den letzten Jahren stetig gesunken. Allein in den Jahren 2012 bis 2017 ist die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden um etwa 115.000 Personen gefallen – von 671.042 auf 556.573.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) eingesetzt.

Um bis 2021 eine Trendumkehr bei den Bafög-Berechtigten zu schaffen, hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nun insgesamt 1,23 Milliarden Euro für diese Wahlperiode bereitgestellt. Der entsprechende Gesetzentwurf ist Freitag in der ersten Lesung im Bundestag beraten worden. Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.

Das geplante Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:

  • Der Förderungshöchstsatz steigt im Jahr 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig
    insgesamt 861 Euro monatlich.
  • Die Bedarfssätze werden bis 2020 in zwei Schritten um sieben Prozent angehoben, d. h. der Grundbedarf bei
    Studierenden steigt von 399 Euro auf 427 Euro. Dadurch wird eine verlässliche Ausbildungsförderung
    sichergestellt, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung trägt.
  • Der Wohnzuschlag wird für Bafög-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, im ersten Schritt der Novelle
    2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Und um mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft zu erreichen, werden die Einkommensfreibeträge
    um insgesamt mehr als 16 Prozent angehoben, um sieben Prozent im ersten Schritt 2019, um drei Prozent
    2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom
    Elterneinkommen von aktuell 1715 Euro 2021 auf 2000 Euro erhöht.
  • Auf die Weise wird der Kreis der Förderberechtigten endlich wieder vergrößert, denn die gestiegenen Kosten
    belasten insbesondere Familien, die bisher knapp über der Anspruchsgrenze lagen.

Höhere Ersparnisse zulassen

  • Um höhere Ersparnisse zuzulassen, wird der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden mit der
    zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7500 Euro auf 8200 Euro angehoben.
  • Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten werden von derzeit
    jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro angehoben. Damit kann auf angemessene Weise auf Ersparnisse
    zurückgegriffen werden, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.
  • Schließlich wird der Bafög-Zuschlag zur Krankenversicherung künftig auch den durchschnittlichen
    kassenindividuellen Zusatzbeitrag berücksichtigen, der seit 2015 von den gesetzlichen
    Krankenversicherungen auch bei Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 auf 84 Euro, der
    Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
  • Gleichzeitig wird der Zuschlag für Studierende ab dem 30. Lebensjahr an die tatsächlichen Kosten angepasst. Damit werden bislang individuell getragene Mehrkosten für freiwillige Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherung für über 30-Jährige endlich durch die Bafög-Förderung abgedeckt.

Weitere Schritte notwendig

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung jetzt auf Herz und Nieren prüft, denn es muss um eine solide Bafög-Reform gehen, die endlich wieder mehr Studierenden eine Förderung ermöglicht. Außerdem gibt es bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie Studium und Pflege Verbesserungspotenzial. Auch das Antragsverfahren muss weiter vereinfacht werden.

MEHR ORDNUNG UND FAIRNESS AUF DEM ARBEITSMARKT SICHERN

Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn ist die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden.

Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000
Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.

Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat.
Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.

Schutz für Beschäftigte und Unternehmen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von
Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt werden. Zugleich will die Koalition einen fairen Wettbewerb für ehrliche Unternehmen gewährleisten.

Nicht zuletzt kommen SPD und Union im Bundestag damit den Forderungen vieler Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister nach, die auf diese Problematik immer wieder aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten haben.

Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug schaden allen. Durch hinterzogene Steuern und Sozialabgaben können wichtige öffentliche Aufgaben nicht finanziert werden. Und den vielen anständigen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen, schaden sie genauso wie den betroffenen Beschäftigten selbst, weil Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz und die soziale Sicherung für sie keine Anwendung finden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal.

Entschlossen gegen Scheinarbeitsverträge

Das Gesetz soll auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen stärken: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier Opfer von Zwangsarbeit und Ausbeutung. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.

Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, auf dem Arbeiter für meist einfache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.

Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu
missbrauchen, wird es durch das geplante Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Das wird ebenso der Fall sein bei Organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.

MEHR SICHERHEIT IN DER ARZNEIMITTELVERSORGUNG

Die reibungslose und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln muss eine
Selbstverständlichkeit sein. Ein neues Gesetz, das die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag in 1. Lesung beraten haben, soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern.

Dazu sollen unter anderem der Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern eingeschränkt werden.

Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen.

Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts

Für Versicherte soll darüber hinaus in Zukunft die Zuzahlung entfallen, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen geltend machen.

Außerdem soll der Therapiewechsel bei Cannabis als Medizin erleichtert und entbürokratisiert werden.
Der Gesetzentwurf sieht zudem einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts vor, das die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln erleichtern und modernisieren wird.

 

70 JAHRE NATO – DAS RÜCKGRAT DER EUROATLANTISCHEN SICHERHEIT
STÄRKEN

Aus Anlass des 70-jährigen Bestehens der Nato hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der
Koalitionsfraktionen beschlossen. Er hebt die Bedeutung der Nato als einzigartige Wertegemeinschaft hervor, die fest auf dem Fundament von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Freiheit und Achtung der
Menschenrechte fußt und für diese Werte in der Welt eintritt.

Die Nato, ein politisches Werte- und Verteidigungsbündnis, hat seit ihrem Bestehen die Sicherheit der Verbündeten und den Frieden im Bündnisgebiet gewährleistet. Deutschland bleibt fest verankert in internationalen, multilateralen Strukturen und setzt sich für die Stärkung einer auf Regeln und Zusammenarbeit basierenden Weltordnung ein. Fürdie SPD-Bundestagsfraktion bilden dafür die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Nato den Rahmen.

Der Antrag fordert, dass militärische Maßnahmen eng mit der Außen- und Entwicklungspolitik verzahnt
werden und dass sich die Nato auch weiterhin dem Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen verpflichtet fühlt. Ihre Einsätze müssen im Einklang mit dem Völkerrecht und auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen stattfinden. Vor dem Hintergrund neuer Risiken für den Frieden in Europa und der Welt, zum Beispiel die Bedrohung durch Terrorismus, Cyber-Angriffe und hybride Kriegsführung, muss die Nato als Garant für Frieden und Freiheit weiter gestärkt werden.

Das bedeutet, auch den langjährigen Einsatz des Bündnisses für eine bessere Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung weiterzuführen, so wie es 2010 nochmals im Strategischen Konzept der Nato hervorgehoben und in der Gipfelerklärung von Brüssel 2018 bekräftigt worden ist.

Stärkere Nutzung des Nato-Russland-Rates

Um die Spannungen in Europa abzubauen, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine stärkere Nutzung des Nato-Russland-Rates zur Risikominimierung, Vermeidung von ungewollter Eskalation und zum Abbau des erheblichen gegenseitigen Misstrauens einzusetzen.

Als Antwort auf die Kündigung des INF-Vertrags (Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme) sollen auch
Rüstungskontrollmaßnahmen ernsthaft erwogen und mit einem Dialog über Krisenkommunikation und
Risikovermeidung mit Russland verknüpft werden.