Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

Datum:

In dieser Sitzungswoche des Deutschen Bundestages geht es um zentrale Gesetzesvorhaben für eine gute Zukunft für unser Land. Mit der Reform des Klimaschutzgesetzes und der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes stellen wir wichtige Weichen für Deutschland.

 

Alle Infos zu den wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Weg frei für mehr erneuerbare Energien

In dieser Woche berät der Bundestag abschließend das Solarpaket, mit dem der Ausbau von Photovoltaik (PV) auf Dächern, an Gebäuden sowie auf Freiflächen vorangetrieben werden soll. Vor allem für Privatpersonen wird die Nutzung der Solarenergie leichter, indem zahlreiche Hürden für die Genehmigung und die Installation von Dach- und Balkon-Solaranlagen beseitigt werden. Des Weiteren wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, damit Solarstrom innerhalb eines Gebäudes leichter an Mietern oder Wohnungseigentümern geliefert werden kann. Das bereits bestehende Mieterstrommodell, bei dem der lokal am Wohngebäude produzierte Strom direkt an die Letztverbrauchern vor Ort – in der Regel die Mietern – weitergeleitet wird, wird verbessert und ausgeweitet.

Auch im gewerblichen Bereich wird der Ausbau von PV-Anlagen erleichtert. Bei Solar-Dach-anlagen wird das Repowering ermöglicht, ohne dass die Förderung verloren geht und die Einspeisevergütung für Gewerbedachanlagen wird erhöht. Künftig sollen zudem mehr Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten für die EEG-Förderung freigegeben werden. Parallel stärkt und fördert das Gesetz PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) sowie Parkplatz-PV-Anlagen, durch die Flächen besonders effizient genutzt werden können.

Neben Photovoltaik adressiert der Entwurf auch andere erneuerbare Energien. In Windenergie-Bestandsgebieten kann Windkraft künftig noch schneller ausgebaut werden. Zudem wird die bis Ende Juni befristete EU-Notfall-Verordnung um ein Jahr verlängert. Damit bleibt Planungssicherheit in der Branche erhalten. Diese Verordnung legt umweltrechtliche Erleichterungen in Windenergiegebieten fest, die sich für die Planung und den Bau von Windenergieanlagen als wertvoll erwiesen haben. Der Entwurf erleichtert zudem die Nutzung von Biogas und legt die Grundlage für einen künftig flexibleren und vielfältigeren Einsatz von Stromspeichern.

 

Reform des Klimaschutzgesetzes

Das Bundesklimaschutzgesetz ist 2019 in Kraft getreten und sieht verbindliche Schritte zur CO2-Reduktion vor, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Klimaziele von einigen Sektoren nicht eingehalten werden. Die Ampel hat sich deshalb dazu entschieden, das Klimaschutzgesetz weiterzuentwickeln. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. In dieser Woche berät der Bundestag den Gesetzentwurf abschließend.

Laut Entwurf muss die Bundesregierung künftig bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode über ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm darlegen, wie sie die nationalen und europäischen Klimaziele erreichen will. Um besser überprüfen zu können, ob Deutschland sich auf dem richtigen Pfad befindet, wird künftig die zu erwartende Emissionsentwicklung bis 2030 betrachtet – anstatt das jeweils zurückliegende Jahr. Dabei werden die Sektoren nicht mehr einzeln betrachtet, sondern sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen eingeführt. Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Wichtig ist dabei: Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert. Das bedeutet: Es darf keine Tonne CO2 zusätzlich ausgestoßen werden.

In den parlamentarischen Verhandlungen haben sich die Ampelfraktionen überdies darauf geeinigt, die jährlichen EU-Zielvorgaben zur CO2-Reduktion in das Klimaschutzgesetz zu integrieren und damit für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Die Bundesregierung wird überdies den Bundestag künftig über Zielverfehlungen unterrichten und zu möglichen Auswirkungen gegenüber der EU-Kommission Stellung nehmen. Künftig wird auch die Zeit von 2031 bis 2040 in das Monitoring einbezogen und mit einem Nachsteuerungsprozess versehen.

 

Freiwilligendienst in Teilzeit ermöglichen

Jedes Jahr engagieren sich 100.000 Menschen in Freiwilligendiensten und stärken so den demokratischen Zusammenhalt in unserem Land. Bisher ist ein solcher Dienst im Regelfall nur in Vollzeit möglich. Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) können bislang den Dienst nur dann in Teilzeit leisten, wenn sie ein berechtigtes Interesse etwa bei familiären, erzieherischen oder pflegerischen Verpflichtungen nachweisen können.

Dies soll für Freiwillige unter 27 Jahren künftig einfacher werden. Im Entwurf der Bundesregierung für ein Freiwilligen-Teilzeitgesetz, den wir in dieser Woche abschließend beraten, ist vorgesehen, dass unter 27-Jährige unabhängig von besonderen Lebensumständen einen Teilzeitdienst leisten dürfen. Dieser muss mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen, und die Einsatzstelle muss einverstanden sein. So werden Freiwilligendienste attraktiver, besonders für junge Menschen mit Familien- oder Pflegeaufgaben. Auch der bürokratische Aufwand sinkt.

Darüber hinaus ist geplant, dass die Träger und Einsatzstellen ihren Freiwilligen mehr zahlen dürfen. Dazu wird die Obergrenze für das Taschengeld angehoben, das die Freiwilligen erhalten. Sie ist an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt und beträgt derzeit sechs Prozent davon. Dieser Anteil steigt nun auf acht Prozent, das Taschengeld kann somit von bislang bis zu 453 Euro auf 584 Euro monatlich steigen.

Zudem können Einsatzstellen künftig Mobilitätszuschläge ohne Obergrenze zahlen. Die Einsatzstellen können also die Höhe des Zuschlages in Form von Geld- oder Sachleistungen selbst wählen. Neben dem Abbau von bürokratischen Hürden werden außerdem die Urlaubstage für alle Dienstleistenden einheitlich geregelt.

 

Veteranentag am 15. Juni

Seit Gründung der Bundeswehr 1955 haben über 10 Millionen Frauen und Männer in unseren Streitkräften in mehr als 50 Ländern gedient. Die Einsätze verlangen den Soldaten viel ab. Vor allem die hohe Belastung in Stresssituationen, sowie mögliche physische und psychische Verletzungen stellen sie vor große Herausforderungen. Wir wollen den Dienst der Soldaten deshalb noch mehr würdigen und das Verständnis und Bewusstsein in der Gesellschaft für die Leistungen, Entbehrungen und Opfer stärken, die mit dem Militärdienst verbunden sind.

Genau dies ist das Ziel eines gemeinsamen Antrags der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der in dieser Woche im Bundestag beraten wird. Der Antrag sieht vor, einen nationalen Veteranentag am 15. Juni eines jeden Jahres einzuführen. In Deutschland gelten diejenigen Frauen und Männer als Veteranen, die gedient haben, die derzeit aktiv dienen und die in der Reserve bereitstehen. Des Weiteren fordern die Antragsteller eine verbesserte Nachsorge von im Dienst – besonders im Auslandseinsatz – erlittenen Schädigungen. Zudem werden Maßnahmen gefordert, die Verfahren, Beteiligungspflichten und bürokratische Hürden sowie die Verfahrensdauern für die Bearbeitung von Anfragen auf sechs Monate reduzieren.