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In dieser Woche (05.11.-11.11.) standen ganz zentrale Forderungen der SPD vor dem Beschluss im Bundestag. Sichere Renten, Verbesserungen in der Pflege, Sozialer Arbeitsmarkt und Steuerentlastungen für die Mitte der Gesellschaft sind die Schlagworte.

Bundestag beschließt Rentenpakt

Die Koalition stoppt das Absinken des Rentenniveaus. Die Renten steigen künftig wieder wie die Löhne. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen in diesem Land, denn gerade die junge Generation profitiert von einer Rente auf die man sich auch in Zukunft verlassen kann.

Mit diesem „Rentenpakt“ garantiert die Koalition das heutige Rentenniveau von 48 Prozent vor Steuern in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2025. Die Rentenbeiträge der Arbeitgebenden und der Beschäftigten werden im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Dazu wird der Bund in den kommenden Jahren mit jährlich 2 Milliarden Euro eine Rücklage aufbauen, um die Beitragsobergrenze „demografiefest“ abzusichern.

Ein stabiles System der Altersvorsorge ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen – aus diesem Grund ist eine stärkere Finanzierung mit Steuergeldern gerechtfertigt. So wird auch gewährleistet, dass nicht eine Generation diese Aufgabe allein schultern muss.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Vom 1. Januar 2019 an werden außerdem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer künftig aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wegen Unfall oder Krankheit, nicht mehr arbeiten kann, muss sich auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen können. Oft aber ist man von Armut bedroht, wenn man keine Arbeit mehr ausüben kann.

Darum sieht der Gesetzesentwurf vor, die Zurechnungszeit deutlich zu verlängern. Die Zurechnungszeit bedeutet eine fiktive Beschäftigungszeit, die die Basis für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente bildet. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben und für Neuzugänge von 2020 an schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr.

Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Von 2019 an profitieren jährlich rund 170.000 Versicherte von verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung.

Ausweitung der Mütterrente

Der Rentenpakt umfasst auch Verbesserungen bei der so genannten Mütterrente: Müttern und Vätern, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt.

Ihnen wird ab dem kommenden Jahr ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Das führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rente für rund zehn Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben. Dass diese Regelung nun doch für alle gilt, und nicht nur für Eltern mit mindestens drei Kindern, hat die SPD-Fraktion durchgesetzt.

Entlastung von Geringverdienenden

Außerdem sollen Beschäftigte mit geringerem Einkommen stärker bei den Rentenbeiträgen entlastet werden – ohne Rentenanwartschaften zu verlieren. Das bedeutet, dass zukünftig rund 3,5 Millionen Beschäftigte, die zwischen 450 und 1300 Euro monatlich verdienen, mehr Netto in der Tasche haben werden.

Mehr Chancen für Langzeitarbeitslose

Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch noch immer sind rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Damit findet sich die SPD-Fraktion nicht ab.

Der soziale Arbeitsmarkt, der am Donnerstag im Bundestag beschlossen worden ist, eröffnet Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet ihnen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Was bedeutet das konkret? Die Koalition schafft einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Dafür werden in den kommenden Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es geht darum, über zwei Instrumente die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, sollen über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt.

Um bereits früher Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit dem zweiten Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine bestehende Fördermöglichkeit verbessert. Ziel ist, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.

Für starke Pflege

Am Freitag hat der Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ist die größte Reform in diesem Bereich seit mehr als zehn Jahren und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Personal und besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Gleichzeitig verbessert die Koalition mit dem Gesetz aber auch die Situation von pflegenden Angehörigen, die zeitweise selbst darauf angewiesen sind, Reha-Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz beinhaltet unter anderem ein Sofortprogramm für 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Größe erhält jede Einrichtung bis zu zwei Stellen zusätzlich. In den Krankenhäusern werden die Pflegepersonalkosten von 2020 an aus den Fallpauschalen herausgenommen und den Krankenhäusern direkt erstattet. Das gab es zuvor noch nie. Damit entfällt der Anreiz, Pflegekosten zulasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, von 2019 an die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.

Außerdem unterstützt der Bund zukünftig für sechs Jahre gemeinsam mit den Krankenkassen die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Verbesserung für pflegende Angehörige ist der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf Reha-Leistungen angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann solche Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.

Koalition stärkt Familien den Rücken – Das Familienentlastungsgesetz kommt

Die Unterstützung und Stärkung von Familien ist ein erklärtes Ziel der Koalition und wesentlicher Eckpfeiler der familienpolitischen Maßnahmen, die die SPD-Fraktion vorangebracht hat. Mit dem Familienentlastungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung verabschiedet hat, entlastet die Koalition Familien um 10 Milliarden Euro im Jahr.

Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro).

Und es wird sichergestellt, dass das Existenzminimum auch weiterhin steuerfrei bleibt. Das geschieht, indem der Grundfreibetrag von derzeit 9000 Euro angehoben wird (2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro). Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat von 2020 an 454 Euro mehr pro Jahr.

Zusätzlich sorgt die Koalition dafür, dass Lohnsteigerungen auch wirklich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Steuerliche Mehreinnahmen werden genutzt, um die „kalte Progression“ (höhere Steuern aufgrund höherer Löhne) durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. So werden die verfügbaren Ein-kommen von allen Familien gestärkt.

Das sind erste wichtige Bausteine für ein solidarisches Land und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Hinzu werden unter anderem die Erhöhung des Kinderzuschlages kommen, der Abbau von Kitagebühren ebenso wie der Abbau des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Zahlerinnen und Zahler. Kinder sollen die besten Chancen für ihre Zukunft bekommen, und ihre Eltern sollen sie dabei bestmöglich unterstützen können.