im Rahmen des Amateurmusikfonds eine Bundesförderung. Darüber informiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke.
Musikensembles, Chöre, Orchester und Bands aus dem Amateurmusikbereich konnten sich in einer zweiten Förderrunde um Finanzmittel aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Eine unabhängige Jury entschied nun, welche neuen künstlerischen Projekte aus den über 700 eingereichten Projektideen mit der Umsetzung starten können.
In Wandlitz kann sich das Ensemble „Kleine Lotte Kulturvermittlung“ über 9.400 Euro Bundesförderung für das neue Projekt „Kleine Lotte Eltern-Kind-Chor“ freuen. In die Uckermark fließen 4.504,00 Euro. Das Ensemble „Förderverein Scheunenkirche Wilmersdorf“ hat die Jury mit dem Projekttitel „Intuitions“ überzeugt.
Eine Antragstellung war bis zum 15. Juni 2024 möglich. In nur 2 Monaten Ausschreibungszeit wurden insgesamt 719 Projektideen in Höhe von 9,02 Mio. EUR eingereicht. Die große Nachfrage und das rege Interesse des wieder zum zweiten Mal deutlich überzeichneten Amateurmusikfonds zeigen den weiterhin dringenden Mittelbedarf auf. Der Amateurmusikfonds ergänzt die bisherigen Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bislang explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres immateriellen Kulturerbes.
„Herzlichen Glückwunsch an die beiden Initiativen und vor allem auch herzlichen Dank für das Engagement. Es ist toll, dass mit dem Bundesprogramm auch im ländlichen Raum Projekte unterstützt werden, die sonst nicht möglich wären. Das ist von großer Bedeutung für das
Zusammenleben und Musizieren vor Ort“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke.
Für die Projektförderung antragsberechtigt waren gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles,
deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik
(Trägerschaft gem. Satzung) für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände
oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte. Projekte von
Ensembles oder deren Träger konnten für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500
EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit (z.B. durch
Kreis-, Landes- oder Bundesverbände) wirken, können eine Förderung von 10.000 EUR bis
grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten.