Themen der Woche im Bundestag

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In dieser Woche stand die Frage der Bekämpfung der Corona Pandemie ganz besonders im Fokus. Um die Infektionszahlen wieder unter Kontrolle zu bringen, braucht es eine erneute Kraftanstrengung aller Bürgerinnen und Bürger. Außerdem trauern wir um unseren lieben Kollegen Thomas Oppermann, der viel zu früh von uns gegangen ist. Dennoch ging es im Bundestag auch um viele weitere drängende Gesetzesvorhaben. Die laufende Arbeit steht nicht still.

Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Sitzungswoche finden Sie im folgenden:

Rolle des Parlaments während der Corona-Pandemie

Corona bringt unsere Demokratie in eine Situation, die es so noch nie gegeben hat.
Gerade zu Beginn der Krise war es richtig, exekutive Befugnisse zu bündeln. Doch war das Parlament in den vergangenen Monaten nicht untätig, im Gegenteil: Wir haben 27 Gesetze mit Corona-Bezug beschlossen und mehr als 70 Plenarbefassungen durchgeführt.

Heute stehen wir vor einem Winter in Pandemie-Zeiten, der uns alle fordern wird. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, wie mit den steigenden Fallzahlen umzugehen ist. Gut so, denn jeder Streit in der Sache unterstreicht eine lebendige Demokratie. Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in künftige Maßnahmen zu stärken, muss der Deutsche Bundestag der zentrale Ort für die Debatte über Ziel und Zweckmäßigkeit der Maßnahmen sein. Das Parlament muss wesentliche Grundrechtseingriffe selbst regeln.

Familien entlasten, Behinderte steuerlich entlasten

Mit dem Familienentlastungsgesetz, das in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wird, wird das Kindergeld zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode erhöht. Familien werden so finanziell gestärkt. Auch der Grundfreibetrag für Familien wird erhöht und die „kalte Progression“ ausgeglichen, damit Steuerpflichtige bei steigenden Einkommen nicht automatisch höhere Steuersätze zahlen. Mit den Maßnahmen allein dieses Gesetzes sorgen wir für eine finanzielle Besserstellung von Familien mit Kindern in Höhe von 12 Milliarden Euro jährlich.

Für Menschen mit Behinderungen und Pflegepersonen werden die Pauschbeträge für Aufwendungen ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst. Damit wird sichergestellt, dass gerade Menschen mit Behinderungen und Pflegende von der Vereinfachung bei der Einkommenssteuer weiter Gebrauch machen können und nicht wieder zu Einzelnachweisen wechseln müssen.

Kurzarbeit geht in die Verlängerung

Niemand weiß, wie sich ab dem Herbst das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch sehr robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres und verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist
weiter möglich.

Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.

Mit dem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten, geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

 

Stärkung von Vor-Ort-Apotheken

Die Bürgerinnen und Bürger profitieren täglich von der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und der qualifizierten Beratung von ApothekerInnen. Damit das so bleibt, wollen wir die Vor-Ort-Apotheken finanziell und im Angebot stärken. Der Regierungsentwurf, der wir in zweiter und dritter Lesung im Plenum beraten wird, führt neue pharmazeutische Dienstleistungen wie Präventionsangebote und Medikationsanalysen für besonders betroffene Menschen ein. Weiterhin bleibt der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gestattet. Der Entwurf sorgt für einheitliche Abgabepreise für Arzneimittel, um die Position unserer Vor-Ort-Apotheken gegenüber europäischen Versandapotheken zu stärken.

 

Rentenübersicht mit einem Klick

Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürgerinnen und Bürger den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen damit ein Vorhaben im Koalitionsvertrag um. Die inhaltliche und technische Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ unter dem Dach der Deutschen
Rentenversicherung Bund übernehmen.

Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: durch einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung für die Ehrenamtlichen in der Sozialversicherung sowie mit einer Geschlechterquote von 40 Prozent für die Vertreterversammlungen und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.

 

Neues Zeitalter Erneuerbare Energien

Deutschland steigt als einziges Land weltweit gleichzeitig aus der Atom- und Kohle-Energieversorgung aus. Wir sind in einem neuen Zeitalter angekommen – dem der erneuerbaren Energien. Strom kommt nicht mehr aus dem großen grauen Kraftwerk, sondern von unseren Dächern, von den Feldern hinter dem Dorf, aus der Erde und vom Meer. Nur so können wir die Voraussetzungen für die Einhaltung der Klimaziele und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam schaffen. Damit das gelingt, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in erster Lesung beraten wird, sollen jährliche Ausbauziele für die einzelnen Sektoren definiert und durch ein Bund-Länder-Gremium überprüft und ggf. nachjustiert werden. Denn die großen Linien – Treibhausneutralität in 2050 und die 65% Erneuerbare am Bruttostromverbrauch – müssen in Einzelschritten angegangen und überwacht werden. Außerdem wird der Bau von Wind- und Solaranlagen für Industrie, Mittelstand, aber vor allem für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger attraktiver gemacht, um sowohl den Klimaschutz voranzubringen als auch die Jobs im Bereich Erneuerbare Energien zu sichern.

Uns geht der Entwurf jedoch nicht weit genug. Wir wollen das parlamentarische Verfahren nutzen, die Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund, Ländern und Kommunen verbindlicher zu regeln, den angesetzten Bruttostromverbrauch auf eine realistische Schätzung anzupassen und dementsprechend die Ausbauziele weiter anzuheben – auch im Hinblick auf die verschärften EU-Klimaziele. Außerdem brauchen wir für Altanlagen, deren Förderung in 2021 ausläuft, kluge Lösungen. Für den Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem werden wir uns einsetzen, denn Erneuerbare müssen bezahlbar sein und zum Mitmach- und Teilhabeprojekt für alle werden.