Themen der Woche im Bundestag

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In dieser Sitzungswoche steht eine Reihe wichtiger Themen auf der Tagesordnung: Der Kinderbonus sowie weiter Unterstützungen in der Corona-Pandemie werden beschlossen, es geht um die Stärkung von Betriebsräten, mehr Gleichstellung und weitere Themen.

 

Eine Übersicht über die wichtigsten Themen der Sitzungswoche findet sich im Folgenden:

Corona-Steuerhilfegesetz 

SPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss weitere steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten. 

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind. 

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.

Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene 

Menschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I haben wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Doch die Pandemie wird sich noch länger auf unser Leben auswirken. Der Koalitionsausschuss hat deswegen beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern – das beraten wir mit dem Sozialschutzpaket III in dieser Woche abschließend. 

Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch für viele Familien die finanziellen Belastungen aus: So kann zum Beispiel das Mittagessen nicht in der Schule eingenommen werden, sondern muss zuhause gekocht werden. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grund-sicherungsempfängerInnen ab. 

Und wir verlängern mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Mittagsverpflegung von den Schüler:innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können. 

Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künst-lersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für KünstlerInnen und PublizistInnen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu. 

 

Planungs- und Genehmigungsverfahren in der Pandemie bleiben einfacher möglich 

Bereits im Mai 2020 haben wir dafür gesorgt, dass Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter Pandemiebedingungen durchgeführt werden können. Mit dem Gesetz zu ordnungsgemäßen Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden notwendige Verfahrensschritte digitalisiert. 

Die Vereinfachungen bei den Verfahren, etwa die digitale Bereitstellung von Unterlagen und die Möglichkeit von Online-Konsultationen, werden jetzt wegen der anhaltenden Pandemie-Einschränkungen bis zum 31.12.2022 verlängert. Relevant ist diese Verlängerung zum Beispiel für die Aufstellung von Bebauungsplänen und bei Planfeststellungsverfahren in den Sektoren Energie, Straßenbau und Telekommunikation. 

Im Zuge der Corona-Pandemie gab es mit der Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes seit April 2020 die Möglichkeit, Personalratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Planungssicherstellung wollen SPD- und CDU/CSU-Fraktion diese Möglichkeit nun um drei Monate bis Ende Juni 2021 verlängern. Diese kurze Fristverlängerung ist erforderlich, weil die vollständige Novellierung des BPersVG nicht rechtzeitig abgeschlossen sein wird. 

 

Geschlechterquote für Vorstände kommt 

Noch immer sind Vorstandsposten in Deutschland überwiegend in Männerhand: Bei den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen beträgt der Frauenanteil in den Vorständen nur 11,5 Prozent (Stand: November 2020). Und der Großteil der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, plant offenbar auch keine Frau bei der Besetzung von Vorstandsposten ein: Rund 78 Prozent der Unternehmen setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“. 

Wir müssen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II), diese Woche in erster Lesung, schreibt die Regierung eine feste Quote vor: So sollen die 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist. 

Und in Zukunft müssen die börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Zielgröße Null in jedem Fall begründen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder. 

Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht der Entwurf eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Regierung ebenfalls eine Mindestbeteiligung einführen. 

Und im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein. 

 

Reform für ein modernes Personalvertretungsrecht des Bundes 

In erster Lesung wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur umfassenden Überarbeitung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) beraten. Ziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Personalräte zu verbessern und die Beteiligung der Beschäftigten in wichtigen Bereichen zu stärken. Personalvertretungen sollen künftig mehr Mitsprache haben – bei flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten sowie bei Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beim Gesundheits- und Arbeitsschutz und Privatisierungen. 

Einen Schwerpunkt der Novelle bildet die Digitalisierung der Personalratsarbeit. So sollen Personalratssitzungen auch künftig als Video- und Telefonkonferenzen rechtssicher stattfinden können – nicht nur in Pandemie-Zeiten. 

Die SPD-Fraktion will im parlamentarischen Verfahren sicherstellen, dass mit der Reform die Arbeit der Personalräte erleichtert wird. Das bedeutet auch, dass die Mitarbeitenden im Rundfunk, sog. „Feste Freie“, künftig im BPersVG als Beschäftigte erfasst werden. So können auch sie von den Personalräten vertreten werden. Der Entwurf enthält zwar hierzu einen ersten Regelungsvorschlag, geht unseres Erachtens aber nicht weit genug.

 

Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz 

Die Corona-Pandemie stellt die EU vor große Herausforderungen – nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde neben dem eigentlichen Haushalt der EU – dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 in Höhe von 1.074 Mrd. Euro – auch das EU-Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. Euro ins Leben gerufen. 

Mit den Geldern aus dem Wiederaufbauprogramm soll die wirtschaftliche Kraft Europas über Darlehen und Zuschüsse an die Mitgliedstaaten schnell wiederhergestellt und zugleich in den Klimaschutz und in die Digitalisierung investiert werden. Die EU-Kommission finanziert das Programm erstmals über Anleihen am Finanzmarkt. 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten, passt den bisherigen EU-Eigenmittelbeschluss an, der die Rechtsgrundlage für die Einnahmequellen des EU-Haushaltes ist. Dabei wird auch die Rechtsgrundlage für die künftige Aufnahme von Krediten auf den Finanzmärkten geschaffen, mit denen das EU-Wiederaufbauprogramm finanziert werden soll. Zudem wird eine neue Eigenmittelkategorie, die sogenannte Plastiksteuer, für den EU-Haushalt eingeführt – eine Abgabe berechnet auf Basis von nicht-recycelten Plastikabfällen.