Erste Sitzungswoche des Jahres. Organspende: Bundestag hält an bisheriger Zustimmungsregelung fest.

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Das Parlament hat am Donnerstag über eine Reform der Organspende entschieden. Ziel ist es, dass sich mehr Menschen als Organspender registrieren als bisher.

Seit Jahren hat Deutschland einen Mangel an Organspenden und deutlich geringere Spenderzahlen als andere europäische Länder. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation gehört Deutschland mit einer durchschnittlichen Rate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner zu den Schlusslichtern im internationalen Vergleich. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Organspenderzahlen künftig gesteigert werden sollen.

Zur Wahl standen den Abgeordneten zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen erarbeitet wurden (Gruppenanträge). Da es sich bei der Organspende um eine grundlegende ethische Frage handelt, wurden für die Entscheidung keine Fraktionspositionen festgelegt. Die Gesetzentwürfe standen für zwei unterschiedliche Ansätze – die entscheidende Frage: Sollen die Menschen einer späteren Organspende wie bisher aktiv zustimmen, oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?

Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung?

Der Bundestag hat sich in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit dafür ausgesprochen, die bisherige sogenannte Zustimmungslösung beizubehalten und weiterzuentwickeln. Den am Donnerstag beschlossenen Gesetzentwurf hat eine Gruppe von Abgeordneten um die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis erarbeitet.

Das Gesetz setzt weiterhin auf eine freiwillige Entscheidung und ausdrückliche Zustimmung zu einer späteren Organspende. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aber verstärkt informiert und zu einer Entscheidung animiert werden. Ziel ist es, dass sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung dokumentieren. Um das zu erreichen, sollen sie regelmäßig zu ihrer Haltung zur Organspende befragt werden, etwa wenn sie beim Amt einen neuen Ausweis beantragen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass ein bundesweites Onlineregister eingerichtet wird. Hier werden alle Menschen verzeichnet, die sich für eine Organspende entschieden
haben.

Spende muss Spende bleiben

In der Debatte sprach sich Mattheis für eine Stärkung der Zustimmungsregelung aus: „Eine Spende muss eine Spende bleiben.“ Es sei ein aktiver, freiwilliger und selbstbestimmter Akt der Solidarität. Zudem betonte Mattheis, dass keineswegs sicher sei, dass es mit der Widerspruchslösung zu höheren Zahlen bei der Organspende komme. „Es gibt keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Wirkung einer Widerspruchslösung und den Spenderzahlen.“ Höhere Zahlen in anderen Ländern erklärten sich vor allem mit besseren Strukturen in den Krankenhäusern.

Ähnlich sah es die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Dass die Spenderzahlen in Deutschland so gering seien, liege nicht an der Zustimmungslösung. „Es liegt an den Strukturen in den Krankenhäusern, die nicht so sind, wie wir sie gerne hätten. Wenn 86 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sagen, dass sie spendebereit sind, müssen wir uns überlegen, wie wir es schaffen, dass sie ihre Organe auch tatsächlich spenden“, sagte sie in der Debatte. Es komme bei der Organspende darauf an, dass die Menschen Vertrauen in das System hätten. „Mit der positiven Zustimmung erreichen wir hier viel mehr als mit der Widerspruchslösung.“

Bundestag lehnt Widerspruchslösung ab

Abgelehnt hatte der Bundestag zuvor einen alternativen Gesetzentwurf, den eine Gruppe um den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach vorgelegt hatte. Sie forderten darin die Einführung einer Widerspruchslösung – und damit eine grundsätzliche Änderung im System der Organspende: Alle Bürgerinnen und Bürger gelten zunächst als potenzieller Organspender, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Im Zweifel können auch die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Betroffenen kein Spender sein wollten.

Deutschland sei bei Organspenden Schlusslicht in Europa, sagte Lauterbach in der Bundestagsdebatte. „Dabei haben wir eigentlich eine hohe Spendenbereitschaft.“ Was fehle, sei eine einfache, unbürokratische Regelung, wie man zum Spender wird. Diese Regelung sei die Widerspruchslösung, für die sich auch fast alle mit dem Thema betroffenen Ärzteorganisationen einsetzten. „Es gibt damit keine Pflicht zur Spende, sondern eine Plicht, nein zu sagen, wenn man nicht spenden will.“

Auch der SPD-Abgeordnete Thomas Oppermann plädierte für die Widerspruchslösung. In allen Ländern, in denen sie gelte, seien die Organspenderzahlen höher als in Deutschland. „Das Selbstbestimmungsrecht wird durch die Widerspruchslösung nicht beeinträchtigt“, so Oppermann. Im Gegenteil: Die Menschen würden dazu animiert, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben und eine Entscheidung zu treffen.

„Das Recht auf Leben ist stärker zu bewerten als das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen“, sagte  Matthias Bartke (SPD). Das Problem bei der Organspende seien nicht diejenigen, die nein sagen, sondern diejenigen, die sich nicht entscheiden. „Keine Entscheidung ist in diesem Fall eben doch eine Entscheidung – eine gegen die Organspende.“

 

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