Regierungspolitik, die vor Ort ankommt

Datum:

Auch in der letzten Woche wurden im Bundestag und in der Bundesregierung Beschlüsse getroffen, welche direkt vor Ort ankommen. Ganz konkret ging es insbesondere unter anderem um den lang erwarteten Digitalpakt und einem verschärften Kampf gegen Schwarzarbeit.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

DER DIGITALPAKT KOMMT

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Sie machen damit den Weg frei für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung von Schulen, in den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Nahverkehr. Der Bundestag hat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses am Donnerstag mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Viele Schulen in Deutschland hinken bei ihrer digitalen Ausstattung hinterher. Der Bund würde gerne mehr investieren, darf es bislang allerdings nicht, da Bildung Ländersache ist. Jetzt ändert sich das: Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Der Bund kann so künftig grundsätzlich die Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur fördern. Gleichzeitig wird damit der Weg frei für die Mittel des Digitalpakts, auf die viele Schulen warten.

Mit dem Digitalpakt stellt der Bund in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro bereit: für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten. Auch beim Personal kann der Bund befristet investieren, zum Beispiel in Systemadministratoren und in die Qualifizierung der Lehrkräfte für die Einführung der digitalen Infrastruktur.

Strittig war im Vermittlungsausschuss vor allem die Frage danach, in welcher Höhe sich die Länder an künftigen Bundesprogrammen beteiligen müssen. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Länder Mittel in gleicher Höhe bereitstellen müssen, wenn sie Finanzhilfen vom Bund erhalten. Jetzt haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden.

Investitionen in sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr

Die Grundgesetzänderung betrifft nicht nur den Bildungsbereich: So kann der Bund den Ländern künftig dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung wird im Grundgesetz gestrichen. Auch in den schienengebundenen Nahverkehr kann der Bund künftig unbefristet und ungedeckelt investieren. Damit können die Kommunen etwa U- und Straßenbahnen ausbauen und modernisieren.

Zusammengenommen ermöglichen die Grundgesetzänderungen ein starkes und soziales Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes: in Schulen, Kitas, Köpfe, bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Personennahverkehr und gleichwertige Lebensverhältnisse.
Der Bundestag hat der Grundgesetzänderung am Donnerstag zugestimmt. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 15. März darüber abstimmen.

SCHWARZARBEIT UND SOZIALDUMPING BEKÄMPFEN

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die zuständige Sondereinheit beim Zoll massiv gestärkt: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Damit wird der Zoll in die Lage versetzt, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.

Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug schädigen die Gemeinschaft auf vielfältige Weise. Sie schädigen den Staat, weil durch Steuerbetrug jährlich Milliardenbeträge für Kindergärten, Schulen, Straßen oder sozialen Wohnungsbau fehlen. Sie schädigen die vielen ehrlichen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen. Sie schädigen die Beschäftigten selbst, weil hier Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz häufig nicht eingehalten werden, was teilweise mit menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen einhergeht. Und sie schädigen Arbeitslose, die dadurch weniger Chancen auf eine legale Beschäftigung haben.

Mit dem neuen Gesetz sollen perspektivisch allein 3.500 Stellen zusätzlich für die FKS geschaffen werden. Künftig kann die FKS konsequenter gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgehen sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen überprüfen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können so besser vor illegalen Lohnpraktiken geschützt werden.

Das Gesetz sieht auch umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld vor. Der Kindergeldanspruch wird stärker mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft. Die Familienkassen sollen auch überprüfen können, ob die Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige Unionsbürger erhalten künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen.

VORBEREITUNGEN FÜR EINEN UNGEREGELTEN BREXIT

Der Termin zum so genannten Brexit rückt näher. Zwei Gesetze, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, sollen Rechtssicherheit für den Fall eines ungeregelten Brexits schaffen. Denn mit solch einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Mitgliedschaft im Europäischen Währungsraum (EWR).
Mit dem Brexit-Übergangsgesetz gewährleistet die Koalition deshalb sozialen Schutz für Bürgerinnen und Bürger aus dem Vereinigten Königreich bzw. Deutschland, die zum Beispiel Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben und vor dem EU-Austritt Großbritanniens relevante Zeiten im Sinne der oben genannten Koordinierungsvorschriften zurückgelegt haben.

Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten.
Britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, müssen nicht wie sonst üblich ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche, die einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben, nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Steuerliche Regelungen

Das so genannte Brexit-Steuerbegleitgesetz enthält steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der EU. Das Vereinigte Königreich wird ab dem 30. März 2019 bzw. bei einem Austrittsabkommen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt.

Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Finanz-märkte zu vermeiden.

BUNDESTAG BERÄT ÜBER GESUNDHEITSFORSCHUNG

Am Freitag hat der Bundestag über das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung beraten.

Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und definiert die Strategie der Bundesregierung auf diesem Feld. Mit den Fördermaßnahmen des Programms will die Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren die bedeutendsten Krankheitsbilder angehen, zukunftsträchtige Methoden und Technologien fördern sowie die Rahmenbedingungen von Forschung verbessern. Zudem stellt das neue Rahmenprogramm die Überführung von Forschungsergebnissen in die medizinische Versorgung in den Mittelpunkt.

Durch eine verstärkte Forschungsförderung sollen Volkskrankheiten noch effektiver bekämpft werden. Krebs und psychische Erkrankungen sollen dabei einen Schwerpunkt bilden. Zugleich sollen Gesundheitsinnovationen vorangetrieben und mit Hilfe von Strukturförderungen der Forschungsstandort gestärkt werden.

Mit der Gründung von zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung sollen zudem die speziellen Belange von Kindern und Jugendlichen sowie psychisch Erkrankten mehr Beachtung finden. Forschung und Versorgung sollen in diesen Zentren eng zusammenarbeiten, so dass die Erkenntnisse schnell den Patientinnen und Patienten zugutekommen.