Persönliche Stellungnahme zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Bundesnotbremse)

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Zur am Mittwoch im Bundestag anstehenden abschließenden Beratung der 4. Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Ifsg) mit dem Ziel einer Einführung einer bundeseinheitlichen Bundesnotbremse mit klaren Regeln erklärt der Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke:

Der Bund reagiert mit der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den vorherrschenden Flickenteppich bei der Bekämpfung des Corona-Virus. Viele Leute sind verunsichert, welche Regeln vor Ort gelten und haben dabei auch ein Ungerechtigkeitsgefühl entwickelt. Warum ist in einen Bundesland die Außen-Gastronomie geöffnet und bei uns nicht einmal der Tierpark?

Um diesen Unsicherheiten entgegenzutreten, wird der Bund nun einheitliche Regeln auf den Weg bringen, an die sich die Länder konsequent und strikt halten müssen. Die Beratungen der Länderchefs mit der Bundesregierung haben in der Vergangenheit zwar klare Beschlüsse hervorgebracht, allerdings waren diese für die Länder nicht verpflichtend und es kam zu vielerlei Irritationen. Hätten die Ministerpräsidenten den klar vereinbarten Kurs mit dem Bund konsequent verfolgt, hätten wir eine erneute Debatte um den Kurs in der Corona-Politik vermieden.

Daher gilt demnächst bundesweit eine Notbremse bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100. Diese tritt in Kraft, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt der 100er Wert drei Tage in Folge überschritten wird. Das heißt, dass das regionale Infektionsgeschehen maßgeblich ist, die Regelung aber bundesweit gilt. Die damit einhergehende Ausgangsbeschränkungen sollen dafür sorgen, die Kontakte zu reduzieren und Zusammenkünfte am Abend zu vermeiden. 

Die Lage ist leider weiterhin verdammt ernst und ich erfahre in meinem Umfeld viel Zuspruch für die aktuellen Regelungen. Wir sehen doch beispielsweise in Brandenburg oder MV, dass die Landesregierungen hier viel schneller handeln – teilweise mit schärferen Regeln als die, die wir im Bund vorsehen. Deswegen begrüße ich die Bundeslösung mit den geplanten Änderungen.

Ich weiß, dass es sehr vielen Leuten an die Substanz geht. Aber nur mit klaren und einheitlichen Regeln, die immer wieder eingefordert wurden, kommen wir an das gemeinsame Ziel.

3 von 4 Bürgerinnen und Bürgern finden die Maßnahmen gut oder wollen sogar noch Verschärfungen. Daher ist es doch gut, dass wir nun wissen, was ab einer gewissen Inzidenz vor Ort gilt. Wenn gesamtgesellschaftlich so viel Kraft aufgebracht würde, die Inzidenzen zu senken, wie die Maßnahmen mit teilweise abstrusen Argumenten zu kritisieren, dann stünden wir heute vielleicht besser da. In der Uckermark zeigen die Menschen große Solidarität und Vernunft. Dafür danke ich ihnen. Wenn wir gemeinsam die Zahlen runter bekommen, dann müssen wir uns auch nicht mit Einschränkungen auseinandersetzen. Das freiheitliche Wohl ist das Wohl der gesamten Gesellschaft.

Das gemeinsame Ziel muss es weiterhin bleiben, die Auslastung der Intensivbetten und die Auslastungen der Krankenhäuser nicht an die absolute Grenze zu führen, sondern jeden Tag handlungsfähig zu sein. Das gilt natürlich auch für Patienten und Operationen ohne Coronavirus. Jeder Mensch, der an oder mit Corona stirbt, ist ein Mensch zu viel. Hinter jedem Menschen steckt auch ein familiäres Schicksal. Daher müssen wir die dritte Infektionswelle so gut es geht brechen und bei den Impfungen weiterhin an Schnelligkeit zulegen. Nur so kommen wir zügig zur Normalität. Wenn wir hier weiterhin gut vorankommen, dann erhoffe ich mir einen halbwegs normalen Sommer. Die Menschen wollen raus. Das ist verständlich. Deswegen müssen wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen, die Ärmel hochkrempeln und uns impfen lassen.

Gleichzeitig haben wir als SPD-Bundestagsfraktion Änderungen an dem geplanten Gesetz durchgesetzt, die für eine konsequente und klare Regelung sorgen, die ebenso nachvollziehbar und vernünftig ist. Deswegen haben wir beispielsweise das Prinzip „draußen vor drinnen“ durchgesetzt. So soll es bei der geplanten Ausgangsbeschränkung weiterhin möglich sein, bis 24.00 allein draußen spazieren zu gehen oder Sport zu treiben. Außerdem ermöglichen wir Kindern die notwenige Bewegung, in dem sie bis zu fünfköpfigen Gruppen weiterhin Sport im Freien treiben können

Wir haben bei den Maßnahmen eine zeitliche Befristung vorgesehen und jede weitere Änderung muss durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen werden. Damit gibt es keinen Blankocheck für die Regierung. Auch das ist gut so.