Neuigkeiten aus dem Deutschen Bundestag

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Die Osterpause ist geschafft, die Arbeit im Bundestag geht wieder los. In dieser Sitzungswoche ging es unter anderem um den Bericht der Wehrbeauftragten zum Zustand unserer Bundeswehr, um Tierwohl in den deutschen Ställen und die Weiterentwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes.

 

Alle wichtigen Informationen zu den Themen der aktuellen Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Hoher Reformbedarf bei der Bundeswehr

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine markiert eine Zeitenwende. Um die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr künftig gewährleisten zu können, muss mehr Geld in Materialbeschaffung, Infrastruktur und Personal investiert werden. Das ist das Ergebnis des Jahresberichts 2022 der Bundeswehrbeauftragten, der in dieser Woche im Plenum des Bundestages beraten wird.

Der Bericht hebt positiv hervor, dass bei der Materialbeschaffung mittlerweile stärker auf marktverfügbares Gerät gesetzt wird. Des Weiteren wird der Beschluss zur Beschaffung von F-35-Kampfflugzeugen, neuer schwerer Transporthubschrauber, neuer Sturmgewehre und neuer digitaler Funkgeräte gelobt. Positiv bewertet der Bericht auch, dass mehr Geld zur Verfügung steht, um die Vollausstattung der Soldat:innen mit persönlicher Einsatzbekleidung und persönlicher Ausrüstung von 2031 auf 2025 vorzuziehen.

Reformbedarf wird noch bei der Ersatz- und Wiederbeschaffung konstatiert. So kann das an die Ukraine abgegebene militärische Gerät derzeit nicht sofort ersetzt werden, wodurch materielle Lücken bei der Bundeswehr bestehen. Umso mehr gilt daher, die bereits eingeleitete Reform des Beschaffungswesens weiter voranzutreiben. Auch gibt es noch Handlungsbedarf bei Bau- und Infrastrukturmaßahmen, da sich zu viele Kasernen in einem schlechten Zustand befinden. Die Bundeswehr muss auch als Arbeitgeber attraktiver wer-den, um das Ziel einer Personalstärke von 203.000 Soldat:innen bis 2031 zu erreichen. Dazu muss auch der Anteil von Frauen weiter erhöht werden, so der Bericht.

 

Mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung

Die Ampel hat sich vorgenommen, den Bio-Anteil auf landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland auf 30 Prozent zu erhöhen. Damit das gelingt, müssen Angebot und Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln stärker gefördert werden. Ein wichtiger Hebel dafür sind die Orte der sogenannten Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wie Kantinen, Mensen oder Restaurants, in denen rund sechs Millionen Menschen in Deutschland täglich essen gehen.

Die AHV in Deutschland wird derzeit durch die EU-Öko-Verordnung geregelt. Die EU-Verordnung ermöglicht jedoch den Mitgliedstaaten zugleich, eigene nationale Regelungen für die AHV zu erlassen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung deshalb an einer Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-AHVV), um die Regelungen zu Kennzeichnung, Zertifizierung und Kontrolle von Bioprodukten in der AHV auf nationaler Ebene zu regeln. Damit die Bio-AHVV erlassen werden kann, müssen das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und das Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) angepasst werden.

Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche jeweils einen Gesetzentwurf zur Änderung des ÖLG und ÖkoKennzG in den Bundestag ein. Es wird festgelegt, dass die Bundesländer auch künftig die Kontrollaufgabe von Bioprodukten an private Kontrollstellen übertragen können. Des Weiteren werden Sanktionen für Verstöße gegen die Bio-AHVV geregelt.

 

Änderung BauGB für mehr Tierwohl in Ställen

Mit dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) wird die gesetzliche Verpflichtung geschaffen, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde. Die Umstellung auf die nach dem THKG vorgesehenen Haltungsformen kann einen Umbau der Ställe erfordern. Die bislang geltende Regelung reicht jedoch für den Um-bau der Anlagen auf die nach dem THKG vorgesehenen Haltungsformen nicht aus. Um tierhaltende Betriebe bei einer artgerechten Tierhaltung zu unterstützen, bringen die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) in den Bundestag ein. Ziel ist, den Umbau von Ställen bauplanungsrechtlich zu erleichtern, so dass Ställe künftig den Anforderungen an die im THKG genannten Haltungs-formen Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio genügen können. Diese Erleichterung soll auch für die Errichtung von Ersatzbauten gelten.

 

Für einen inklusiven Arbeitsmarkt

Wir treten für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Mehr Menschen mit Behinderung sollen eine reguläre Beschäftigung aufnehmen können. In dieser Woche beraten wir dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts final.

Konkret führen wir mit dem Gesetz eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein. Das heißt: Private und öffentliche Arbeitgeber, die mindestens zwanzig Arbeitsplätze haben und keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen – sogenannte „Null-Beschäftiger“ – müssen dann 720 Euro monatlich zahlen, doppelt so viel wie bisher. Wir ermöglichen damit mehr Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und sorgen für mehr Gerechtigkeit.
Künftig investieren wir die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Außerdem werden Leistungen des Integrationsamtes schneller genehmigt, etwa für eine Arbeitsassistenz oder eine Berufsbegleitung. Entsprechende Anträge gelten künftig nach sechs Wochen als genehmigt. Zudem heben wir die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf, den Unternehmen von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen („Budget für Arbeit“). So kann der maximale Lohnkostenzuschuss auch mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bundesweit gewährt werden.

Um die Perspektive Betroffener besser im Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin zu berücksichtigen, wird die Zusammensetzung des Beirates geändert und folgt künftig einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir eine weitere Verbesserung erreicht: Stellt ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen ein, der unmittelbar vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt war (oder ein Budget für Arbeit erhält), dann zählt dessen Arbeitsplatz bei der Berechnung der Pflichtarbeitsplätze in den ersten beiden Jahren der Beschäftigung doppelt. Eine diesbezügliche Einzelfallprüfung entfällt in diesem Zeitraum. So bauen wir Bürokratie ab und erhöhen die Bereitschaft der Arbeitgeber, Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung zu stellen.