In der ersten von zwei Sitzungswochen des Bundestages in Folge geht es mit einer vollgepackten Tagesordnung los. Mit weiteren Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung, Stärkung der Start-Ups in Deutschland und massive zusätzliche Investitionen in unsere Schiene geht es um wichtige Punkte für die Zukunft unseres Landes.
Alle Infos zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:
Verwaltungsmodernisierung weiter beschleunigen
Wir brauchen eine moderne und serviceorientierte Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen. Damit das schneller gelingt, soll das Onlinezugangsgesetz (OZG) angepasst und weiterentwickelt werden. Wir beraten den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung. Das bereits 2017 erlassene OZG hat wichtige Weichen gestellt und die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen deutlich angeschoben, aber noch wurden nicht alle Vorgaben vollständig umgesetzt. Das OZG-Änderungsgesetz sieht nun Regelungen vor, die die Verwaltungsdigitalisierung effektiver vorantreiben und so das digitale Onlineangebot verbreitern sollen. Relevant ist hierbei insbesondere die vollständige elektronische Abwicklung, das heißt die Ende-zu-Ende-Digitalisierung, von Vorgängen. Dabei sind Schriftformerfordernisse eine entscheidende Hürde. Der Entwurf sieht nun die umfassende digitale Ersetzung der Schriftform vor. Auch wird der Bund zentrale Basisfunktionen bereitstellen und so zum Beispiel landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto ersetzen. Mit der gesetzlichen Verankerung des Once-Only-Prinzips sollen künftig Nachweise nur noch einmalig abgegeben werden müssen.
Verwaltungsdigitalisierung bleibt eine Daueraufgabe. Die Änderungen des OZG sind Teil mehrerer notwendiger Schritte für die Digitalisierung der Verwaltung. Dazu gehören auch funktionierende digitale Identitäten, verknüpfte Register sowie einheitliche Datenstandards und Schnittstellen.
Start-ups stärken
Gerade Start-ups und kleinere Unternehmen haben oftmals Schwierigkeiten, notwendige Finanzmittel am Kapitalmarkt zu generieren. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll der Finanzstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt und ökonomische Impulse gesetzt werden. Damit werden Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sowie der Start-up Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung.
Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten sollen es Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Indem die Hürden für einen Börsengang gesenkt wird, soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Statt bisher 1,25 Millionen Euro soll sie künftig bei einer Millionen Euro liegen, was auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt öffnen soll.
Geplant ist auch, den jährlichen Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erhöhen. Auch die sogenannte Dry-Income-Problematik bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im deutschen Steuerrecht soll angegangen werden, indem die bestehenden Regelungen zum Aufschub der Besteuerung übertragener Anteile bis zu ihrer Veräußerung mehr Unternehmen offenstehen sollen. Diese verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen sollen es jungen Unternehmen erleichtern, im internationalen Wettbewerb um Talente zu bestehen und Mitarbeiter:innen zu gewinnen.
Darüber hinaus sollen Unternehmen künftig Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1 ausgeben können. Das erleichtert Gründer:innen trotz Kapitalaufnahme weiterhin ihren Einfluss auf das Unternehmen zu erhalten und ihre Expertise einbringen zu können. Gleichzeitig wird der Schutz der Investoren ohne Mehrstimmrechte gesichert.
Für mehr Transparenz und bessere Qualität in Krankenhäusern
In welcher Klinik werden welche Leistungen angeboten? Wie gut ist die jeweilige Einrichtung personell ausgestattet? Und wo können Patient:innen die beste Behandlung erwarten? Diese und weitere Fragen wird ein interaktiver Krankenhaus-Atlas beantworten, der im nächsten Jahr online gehen soll. Er soll insbesondere für mehr Transparenz und bessere Qualität sorgen und als Informations- und Entscheidungsgrundlage bei der Wahl eines Krankenhauses dienen. In dieser Woche bringen die Koalitionsfraktionen einen Entwurf für das Krankenhaustransparenzgesetz auf den Weg, mit dem ein solches Online-Register eingerichtet werden soll. Es ist der erste Baustein der geplanten umfassenden Krankenhausreform, die ab 2024 in Kraft tritt. Die Daten für das Online-Register werden größtenteils bereits erhoben und veröffentlicht, allerdings sind diese für die Allgemeinheit bisher wenig verständlich und nur schwer zugänglich.
Konkret soll das Transparenzverzeichnis folgende Informationen enthalten: Fallzahlen von Leistungen (also beispielsweise Knie-OPs), personelle Ausstattung, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe sowie die vorläufige Zuordnung der einzelnen Standorte zu Versorgungsstufen (Level). Vorgesehen sind insgesamt drei Level mit unterschiedlichen Abstufungen – vom Basisversorger (Level 1n) über eine erweiterte Versorgung (Level 2) bis zur umfassenden Versorgung oder den Uni-Kliniken (Level 3 oder Level 3U). Fachkrankenhäuser und Krankenhäuser der Unfallversicherung (sogenannte BG-Kliniken) werden gesondert im Register ausgewiesen.
Zudem ist im Rahmen der Krankenhausreform geplant, bundeseinheitliche Qualitätskriterien für Krankenhausleistungen festzulegen, damit überall eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet wird.
Bund investiert in die Modernisierung der Schiene
Eine moderne, besser ausgebaute Eisenbahninfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für energieeffizienten Verkehr und somit auch wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. Das Bundeschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. In der Vergangenheit hat es sich in seiner bisherigen Ausgestaltung zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen. Daher schlägt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf Änderungen vor, um dieses Hemmnis zu beseitigen. Mit der Schaffung zusätzlicher Finanzierungsoptionen im BSWAG sollen höhere und zügigere Investitionen in die Schiene ermöglicht werden, u.a. auch für die ab dem kommenden Jahr geplanten Korridorsanierungen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur zu steigern, um das wachsende Personen- und Güterverkehrsaufkommen bewältigen zu können.
Konkret können Kosten für einmalig anfallenden Aufwand übernommen werden, außerdem für Unter- und Instandhaltung, Baumaßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen wie etwa Denkmalschutz, für IT-Leistungen, für nachhaltige oder erweiterte Ersatzinvestitionen (wie das Anpassen von Bahnsteigen) sowie für Folgekosten von Investitionsprogrammen für Barrierefreiheit und Lärmsanierung. Dies stellt auch eine wichtige Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Errichtung einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte dar. So kann der Bund in die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur künftig mehrere Milliarden Euro zusätzlich investieren. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
Höhere Besoldung und Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in 1. Lesung im Bundestag beraten wird, soll das Ergebnis der Tarifeinigung vom 22. April 2023 für den öffentlichen Dienst zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt:innen, Richter:innen, Soldat:innen, Empfänger:innen von Amtsbezügen sowie auf die Versorgungsempfänger:innen des Bundes übertragen werden. In Folge dessen sollen die Bezüge zum 1. März 2024 um 200 Euro angehoben werden, kombiniert mit einer anschließenden linearen Erhöhung in Höhe von 5,3 Prozent. Ebenso werden 2023 sowie für die Monate Januar und Februar 2024 steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich gewährt.
Des Weiteren sollen die Zulagen für Beamt:innen sowie Soldat:innen mit vollzugspolizeilichen Aufgaben (Polizeizulage) wieder für ruhegehaltfähig erklärt werden, d.h. für die Höhe des Ruhegehalts berücksichtigt werden. Diese Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage erfolgt in Anlehnung an den mit Übergangsfristen teilweise bis 2010 geltenden Rechtszustand.
Deutschland setzt weiter auf Wasserstoff
Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien setzt die Ampel dabei auf neue Energieträger wie Wasserstoff. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel deshalb darauf verständigt, die 2020 verabschiedete Nationale Wasserstoffstrategie weiterzuentwickeln.
Die Fortschreibung der Wasserstoffstrategie ist in vier Handlungsfelder aufgeteilt. Diese wiederum sind mit kurzfristigen (bis 2023), mittelfristigen Maßnahmen (bis 2024/2025) sowie einem „Zielbild 2030“ unterlegt.
Vorgesehen ist, die inländischen Elektrolysekapazitäten für die Erzeugung von grünem Wasserstoff bis 2030 auf mindestens zehn Gigawatt zu verdoppeln. Da auf absehbare Zeit die Wasserstoffproduktion in Deutschland begrenzt ist, muss ein Großteil des Bedarfs über Importe gedeckt werden. Die Bundesregierung kündigt deshalb eine entsprechende eigene Wasserstoff-Importstrategie an.
Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die nationale Wasserstoffinfrastruktur sollen angepasst werden. Damit ein Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland entstehen kann, soll das Energiewirtschaftsrecht geändert werden. Aktuell wird das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im parlamentarischen Verfahren reformiert. In einer nachfolgenden weiteren EnWG-Änderung soll dann die Rechtsgrundlage für die Ausweitung des periodischen Gasnetzentwicklungsplans zu einem integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff geschaffen werden. Des Weiteren gilt es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Wasserstoffinfrastruktur zu beschleunigen, Nachhaltigkeitsstandards zu etablieren, Forschung und Innovation zu stärken und die Ausbildung von Fachkräften zu fördern.
Ausbildungsvergütung für Pflegestudierende
Gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege sind der Schlüssel für mehr dringend benötigte Pflegekräfte. Wer Pflege an einer Hochschule studiert, soll künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Dies gilt auch für derzeitige Studierende. Vorgesehen ist zudem, dass der praktische Teil der hochschulischen Pflegeausbildung über das bestehende System der Pflegeausbildung finanziert wird. Die hochschulische Pflegeausbildung wird zum dualen Studium mit einem Ausbildungsvertrag. Die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht. Damit soll dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt und das Pfle-gestudium attraktiver werden. Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert und an aktuelle Entwicklungen, etwa hinsichtlich der Digitalisierung, angepasst. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.