Neuigkeiten aus dem Bundestag

Datum:

In dieser Woche war, wenig überraschend, die Umsetzung des Konjunkturpaketes Schwerpunktthema in den Beratungen im Bundestag. Aber auch die Arbeit an anderen Gesetzesvorhaben geht zügig weiter. Erneuerbare Energien, Kampf gegen Rechtsextremismus und die Frage der Reisegutscheine sind hier die Stichworte.

Einen Überblick über die wichtigsten Themen der aktuellen Sitzungswoche finden Sie im Folgenden:

KOALITION BRINGT KONJUNKTURPAKET AUF DEN WEG

Mit einem umfangreichen Konjunkturprogramm reagiert die Große Koalition auf die Corona-Krise. Es hilft denjenigen, die von der Krise besonders betroffen sind – und gibt der Wirtschaft einen deutlichen Schub in Richtung Zukunft.

Anfang Juni hat der Koalitionsausschuss Eckpunkte eines Konjunktur- und Zukunftspakets im Umfang von 130 Milliarden Euro beschlossen. Es setzt kräftige Impulse, um Wachstum und Beschäftigung wieder in Schwung zu bringen. Es ist ein Programm für Familien, für Städte und Gemeinden, für Auszubildende, für kleine und mittelständische Unternehmen, für die Kultur und für die Umwelt. Die Maßnahmen sollen schnell dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden und wo sie die größte Wirkung entfalten können. Deshalb stehen die Menschen im Mittelpunkt des Programms: Mit direkten Unterstützungen für die Bürgerinnen und Bürger stärkt die Koalition die Nachfrage und kurbelt die Konjunktur an. Liquiditätshilfen für besonders betroffene Unternehmen sichern die Arbeitsplätze zahlreicher Beschäftigter. Und Investitionen in Zukunftstechnologien machen das Land wettbewerbsfähiger, ökologischer und lebenswerter.

Damit das Konjunkturprogramm schnell Wirkung entfalten kann, soll es zügig umgesetzt werden. Dafür hat die Koalition in dieser Woche bereits mehrere Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Parlament beschlossen werden sollen.

REISEGUTSCHEINE WERDEN ATTRAKTIVER

Wenn Reiseveranstalter wegen der Coronakrise Pauschalreisen absagen müssen, können die Kundinnen und Kunden ihr Geld zurückverlangen. Das kann die Veranstalter in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Damit stattdessen Reisegutscheine für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver werden, sichert der Staat diese künftig gegen Insolvenz ab.

Die weltweiten Reisebeschränkungen stellen viele Reiseveranstalter vor existenzbedrohende Zahlungsengpässe, weil sie den Reisenden ihre Vorauszahlungen erstatten müssen. Deshalb soll es Reiseveranstaltern ermöglicht werden, ihren Kundinnen und Kunden stattdessen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anzubieten, die zusätzlich vom Staat gegen Insolvenz abgesichert sind. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat.

Durch die staatliche Absicherung sollen die Gutscheine so attraktiv werden, dass sie von den Kundinnen und Kunden angenommen werden. Für sie bleibt dies freiwillig. So sehen es verbindliche Vorgaben der Europäischen Union vor.

Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:

  • Bei Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden und wegen der Corona-Pandemie nicht durch-geführt werden können, kann der Reiseveranstalter den Reisenden einen Reisegutschein in Höhe des vorab bezahlten Kaufpreises anbieten.
  • Die Reisenden können den Gutschein ablehnen. Sie behalten dann ihren Anspruch, ihr bezahltes Geld sofort zurückzubekommen.
  • Der Gutschein wird von der bestehenden gesetzlichen Insolvenzsicherung umfasst. Ergänzend erfolgt eine staatliche Absicherung.
  • Ein abgesicherter Reisegutschein verliert spätestens am 31. Dezember 2021 seine Gültigkeit. Wird er bis dahin nicht eingelöst, müssen die Vorauszahlungen unverzüglich erstattet werden.

Durch diese Regelung ist es für Kundinnen und Kunden in vielen Fällen sicherer, einen Gutschein anzunehmen, statt sofort auf einer Erstattung des Preises zu bestehen. Wenn viele Reisenden ihr Geld zurückfordern und ein Reiseveranstalter dadurch Insolvenz anmelden muss, wäre ihr Anspruch nur zum Teil abgesichert. Der Gutschein hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen den Vorteil, dass der Wert zu 100 Prozent staatlich garantiert wird.

EIN GROßER SCHRITT FÜR MEHR ERNEUERBARE ENERGIEN

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien hat der Bundestag in dieser Woche einen großen Schritt nach vorne beschlossen: Die Deckelung beim Ausbau des Solarstroms fällt weg. Außerdem wird der Bau von Windkraftanlagen erleichtert und das Energierecht für Gebäude vereinheitlicht.

Der Ausbau von Solaranlagen wird nicht mehr länger künstlich begrenzt. Um einen drohenden Förderstopp bei Solaranlagen abzuwenden, hat sich die SPD-Fraktion in monatelangen schwierigen Verhandlungen mit der Union für eine zügige und bedingungslose Abschaffung des sogenannten Solardeckels eingesetzt. Jetzt ist es beschlossene Sache: Der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom fällt zukünftig weg. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom weiterhin der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann.

Um den Ausbau von Windrädern zu erleichtern, wurde die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land beschlossen. Diese räumt den Ländern die Möglichkeit ein, Mindestabstände von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Eine strikte bundesweite 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist damit vom Tisch.

Einheitliches Regelwerk für klimafreundliche Gebäude

Für die energetischen Anforderungen an Gebäude und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden gilt künftig ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk. Dazu werden bestehende Gesetze in einem neuen Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt. Konkret löst das neue Gesetz das bisherige Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ab. Durch die Vereinheitlichung des Rechtsrahmens sollen die Regelungen kohärenter und ihre Anwendung einfacher werden. Das Gebäudeenergiegesetz folgt dabei weiterhin dem Ansatz, einerseits den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren (z.B. durch eine effiziente Anlagentechnik und baulichen Wärmeschutz) und andererseits möglichst viel erneuerbare Energien zu nutzen.

Neben der Vereinheitlichung des Rechtsrahmens sind verschiedene Neuregelungen beschlossen worden, mit denen unter anderem Ergebnisse des Wohngipfels, Vereinbarungen aus dem Klimaschutzprogramm sowie Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. So wird festgelegt, dass die energetischen Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude im Jahr 2023 überprüft werden. Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab dem Jahr 2026 untersagt. Die Möglichkeiten, die energetischen Standards bei Neubauten zu erfüllen, wer-den flexibilisiert, etwa durch eine bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien. Mit dem sogenannten Modellgebäudeverfahren wird ein alternatives gleichwertiges Nachweisverfahren für Wohngebäude eingeführt, bei dem keine Berechnungen erforderlich sind.

Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein.

RECHTSEXTREMISMUS UND HASSKRIMINALITÄT BEKÄMPFEN

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Wer im Netz hetzt und droht, soll demnach härter und effektiver verfolgt werden. Wer sich politisch oder gesellschaftlich engagiert, wird besser gegen Anfeindungen geschützt.

Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es in Deutschland jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt.

Die SPD-Fraktion schaut nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten. Die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag auf Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen.

Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung

Mit dem Gesetz verschärft die Koalition das Strafrecht und sorgt dafür, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wird von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden vor Diffamierungen und Anfeindungen besser geschützt. Antisemitische Tatmotive können künftig strafschärfend von den Strafgerichten berücksichtigt werden.

Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden stärker in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Neonazi-Propaganda, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie die Verbreitung von Kinderpornografie dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netz zielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.

Engagierte Menschen besser schützen

Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.

Das Gesetz sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Gefährdete Personen können künftig leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden. So wird verhindert, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können.

Außerdem wird klargestellt, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt.