Neuigkeiten aus dem Bundestag

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Auch in dieser Woche stehen zentrale Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Im Mittelpunkt stehen weiterhin notwendige Entlastung und der entschiedene Kampf gegen die Energiepreiskrise. So schaffen wir die Grundlage für die Umsetzung des verkündeten Abwehrschirms, für einen zweiten Heizkostenzuschuss oder für die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner.

Alle Infos zur aktuellen Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

 

Energiepreispauschale für Rentner:innen und Pensionär:innen

Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten wir Rentner:innen und Pensionär:innen des Bundes durch eine Einmalzahlung. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten wir in dieser Woche abschließend.

Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Obergrenze für sogenannte Midijobs – also der Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer:innen geringere Sozialbeiträge zahlen – von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben wird. Die Rentenansprüche reduzieren sich dadurch nicht. Besonders Geringverdienende profitieren von dieser Neuregelung, da ihnen so mehr Netto vom Brutto bleibt. Außerdem wird durch die Erhöhung der Obergrenze der Anreiz erhöht, auch über die Minijob-Grenze von 520 Euro hinaus erwerbstätig zu sein.

 

Zweiter Heizkostenzuschuss kommt

Für die im Jahr 2022 erwarteten Mehrbelastungen für Haushalte wird ein zweiter Heizkostenzuschuss (HKZ II) ausgezahlt. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir in dieser Woche abschließend beraten.

Vom zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr werden alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Das sind 660.000 Haushalte, sowie 372.000 Geförderte nach dem BAföG, 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Der Heizkostenzuschuss II erhöht sich von 270 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540, statt zu vor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.

 

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird neu ausgerichtet

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor. Ziel ist es, ihn um einen weiteren Zweck zur Abwehr schwerer wirtschaftlicher Schäden durch die krisenhafte Entwicklung auf den Energiemärkten zu erweitern. Zudem soll eine Kreditermächtigung in Höhe von 200 Milliarden Euro im Jahr 2022 geschaffen werden. So wird der von der Bundesregierung angekündigte Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges ertüchtigt, um die Auswirkungen der Energiekrise abzufedern. Wesentliche Maßnahmen sind die Finanzierung von Gaspreisbremse, Strompreisbremse und weiterer Stützungsmaßnahmen. Das erfordert eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes. Den Gesetzentwurf beraten wir in dieser Woche final.

Für die zusätzlichen bis zu 200 Milliarden Euro des Abwehrschirms ist ein neuer Beschluss des Bundestags gem. Art. 115 Abs. 1 Satz 6 GG (sog. Notfallklausel) erforderlich. Hierfür wird die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages benötigt. Eine Umwidmung der Mittel für andere Zwecke im Bundeshaushalt ist nicht möglich. Die Mittel dienen allein der Abwehr der Folgen der außergewöhnlichen Notsituation.

 

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

Um eine gute Versorgung von Patient:innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche erstmalig.

Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Dazu soll bis zum 31. Dezember 2025 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Personalbemessung entwickelt werden. Als Übergangslösung werden kurzfristig Personalvorgaben unter Berücksichtigung der aktualisierten Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) entwickelt.

Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Darauf aufbau-end werden die Vorgaben für die Personalbemessung bis Ende 2023 bestimmt und ab 1. Januar 2024 eingeführt. Krankenhäuser, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden, können von den Vorgaben ausgenommen werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kliniken sanktioniert werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden. Auch ist vorgesehen, das Verwaltungsverfahren sowie die Antragsbearbeitung und -bewilligung des Krankenhauszukunftsfonds zu verbessern. Darüber hinaus sollen digitale Anwendungen nutzerfreundlicher gestaltet und die Telematikinfrastruktur ausgebaut werden.

Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.

Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können.

Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Re-gelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber:innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.