Neues aus dem Deutschen Bundestag

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In dieser Sitzungswoche des Deutschen Bundestages geht es unter Anderem um die Krankenhausreform,  die Stärkung der Berufsbildung, die Entschädigung von versehrten Soldatinnen und Soldaten, um ein umfassendes Sicherheitspaket, um die Stärkung von Amtsgerichten und des Aufstiegs-BAföG sowie den Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung.

Alle wichtigen Infos zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Für mehr Qualität und EINE solide Finanzierung von Krankenhäusern

Die Krankenhausreform kommt: Wir haben diese Woche den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen abschließend beraten. Ziel ist es, eine bessere Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie zu ermöglichen und die flächendeckende Krankenhausversorgung besonders in den ländlichen Regionen zu sichern.
Indem wir die Bedeutung von Fallpauschalen zurückdrängen und eine Vorhaltevergütung einführen, wollen wir Krankenhäusern den ökonomischen Druck nehmen. Die Vorhaltevegütung – also eine Summe, die Kliniken allein für das Vorhalten von Leistungen erhalten – soll sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von der Leistungserbringung finanziell abgesichert sind. Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt.

Durch die Vorhaltevergütung und die vereinfachten Regelungen zur Dokumentation verringert sich der Verwaltungsaufwand. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.
In den parlamentarischen Beratungen konnten wir das Gesetz in wesentlichen Punkten verbessern. Um die Finanzierung der Krankenhäuser in einer Übergangsphase zu sichern, wird in diesem Gesetz ein sogenannter „Transformationsfond“ eingeführt. Wir haben durchgesetzt, dass sich auch die private Krankenversicherung an den Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft beteiligen wird. Wenn sie sich nicht freiwillig beteiligt, wird die Beteiligung gesetzlich geregelt. Zudem stärken wir die Pflege. Jedes Krankenhaus muss in Zukunft neben einer ständigen ärztlichen Leitung für die fachlich-medizinischen Belange auch eine Leitung für die pflege-fachlichen Belange bereitstellen. Wir verbessern außerdem die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung. Dazu öffnen wir spezialisierte Krankenhäuser dauerhaft für die ambulante Versorgung.

Nun kommt es auf die Umsetzung der Reform an, die sicherstellen muss, dass für die Menschen vor Ort ein flächendeckender, guter Zugang zu einer qualitativ optimalen  Gesundheitsversorgung besteht. Hierfür wird es weiterhin notwendig sein, dass alle Beteiligten auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kassen, Leistungserbringende, Wissenschaft, Patient:innenfürsprecher:innen) anhaltend einen konstruktiven Dialog suchen.

Sicherheit stärken, Extremismus bekämpfen

Wir wollen Deutschland, eines der sichersten Länder, noch sicherer machen. Die Gefährdungslage durch islamistischen Terrorismus ist hoch. Ebenso sind Rechtsextremismus und -terrorismus große Bedrohungen für unsere Demokratie. Nicht zuletzt der islamistische Anschlag in Solingen hat deutlich gemacht, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum bedroht ist. Das Sicherheitspaket umfasst drei Bereiche: Waffenrecht, Extremismus- und Terrorismusbekämpfung sowie Migration.
Im Parlament haben wir die Vorschläge der Bundesregierung genau betrachtet und diskutiert. Dabei haben wir auch die Hinweise der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung aufgegriffen. Die von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Änderungen machen das Sicherheitspaket nun wirkungsvoll, anwendbarer und vor allem rechtssicher. Wir beraten zwei Gesetzentwürfe inklusive der Änderungs- und Entschließungsanträge in dieser Woche abschließend.

Strengeres Waffenrecht und Messerverbot: Damit Extremist:innen und Terrorist:innen nicht in den Besitz von Waffen kommen und leichter entwaffnet werden können, werden die gesetzlichen Regelungen verschärft. Künftig werden weitere Behörden – wie Bundespolizei (BPOL), Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt – abgefragt, wenn es um Erteilung oder Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis geht. Künftig wird der Umgang mit Messern bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen und auch in Bussen und Bahnen untersagt oder untersagbar. Wir haben im parlamentarischen Verfahren die Vorschriften für die Messerverbotszonen klarer gefasst und so für die Praxis gut anwendbar ausgestaltet. Wir haben Ausnahmen vereinheitlicht und klargestellt, welche Tätigkeiten und Alltagssituationen nicht unter das Verbot fallen.

Extremismus bekämpfen: Bei der Terrorismusbekämpfung brauchen die Behörden in Zukunft polizeiliche Befugnisse, die modern und sachgerecht sind, in die digitale Welt passen und rechtssicher sind. Deshalb soll das BKA bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und beim Schutz von Verfassungsorganen mit zeitgemäßen Befugnissen ausgestattet werden, ebenso die Bundespolizei u.a. beim Grenzschutz. Dazu gehört etwa die Befugnis, einen nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten (zum Beispiel soziale Medien) mittels automatisierter Verfahren vorzunehmen. So sollen mutmaßliche Terrorist:innen und Tatverdächtige identifiziert und lokalisiert werden. Auch soll die automatisierte Datenanalyse für BKA und Bundespolizei eingerichtet werden. Damit können die Behörden dann bereits im polizeilichen Informationssystem oder Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auswerten. In Zeiten von Digitalisierung und wachsen-der Datenmenge ist dies erforderlich. Wir haben im parlamentarischen Verfahren die Vorschriften hierzu angepasst und dabei die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz einbezogen sowie auf die im Rahmen der Anhörung geäußerten Bedenken reagiert. So wird der Adressatenkreis weiter eingeschränkt, womit Maßnahmen gegen Zeug:innen ausgeschlossen sind. Klargestellt wird auch, dass der Abgleich mit Echtzeitdaten ausgeschlossen ist. Das technische Verfahren ist außerdem in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung – unter Einbeziehung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – festzulegen, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Bestimmtheit gerecht zu werden. Die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser eingerichtete Task-Force Islamismusprävention stellen wir auf eine gesetzliche Grundlage. Im Bundesverfassungsschutzgesetz werden die Finanzermittlungsbefugnisse verbessert.

Strengere Regeln im Asyl- und Aufenthaltsrecht: Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Wer anderes fordert, verkennt den Anspruch unseres Grundgesetzes. Wir werden weiterhin Menschen, die Schutz brauchen, Schutz gewähren. Damit wir das können, müssen wir jedoch wissen, wer zu uns kommt und dafür sorgen, dass der Schutz nicht ungerechtfertigt beansprucht wird.
Künftig erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Befugnis zum biometrischen Abgleich der durch erkennungsdienstliche Maßnahmen gewonnenen Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen. Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Mitgliedstaat der Rückübernahme zugestimmt hat. Dieses Thema war für uns in den Verhandlungen sehr sensibel, weshalb wir die nun erzielten Verbesserungen sehr begrüßen. Wir haben dafür gesorgt, dass dies nur geschieht, wenn die Ausreise tatsächlich möglich ist. Damit verhindern wir, dass Schutzsuchende obdachlos werden oder verelenden, weil sie nicht mehr versorgt werden. Zukünftig soll die Schutzanerkennung verweigert oder aberkannt werden, wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden. Ausweisungen sollen erleichtert werden, wenn bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs erfolgten. Schutzberechtigte können ihren Schutz einfacher verlieren, wenn sie in ihren Herkunftsstaat reisen; das gilt nicht, wenn die Reise sittlich zwingend geboten ist, etwa bei einer Beerdigung.

Gleichwertigkeitsbericht zeigt Entwicklung in Stadt und Land

In dieser Woche wurde zum ersten Mal der Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung im Deutschen Bundestag beraten. Der Bericht dokumentiert den Stand und die Entwicklung der Lebensbedingungen in Stadt- und Landkreisen. So zeigt er Unterschiede zwischen beiden auf, zum Beispiel, dass in der Stadt der Bus häufiger fährt, aber auf dem Land die Mieten niedriger sind. Bei anderen Indikatoren, wie Wahlbeteiligung und Geburtenrate sind die Unterschiede zwischen den Regionen kleiner geworden. Insgesamt kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede bei den Lebensverhältnissen geringer werden: Bei den meisten der untersuchten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sonstigen Indikatoren nahmen die regionalen Unterschiede in den vergangenen Jahren ab: 27 von insgesamt 38 Gleichwertigkeitsindikatoren haben sich angenähert. Zu diesen zählen das kommunale Steueraufkommen, die Arbeitslosenquote, die Zahl der Straftaten, die Geburtenrate und die Lebenserwartung, die Erreichbarkeit des nächsten Supermarkts und der Anteil der Waldfläche an der Gesamtfläche der 400 Kreise und kreisfreien Städte.

Weiter auseinander entwickelt haben sich die Regionen dagegen beim Anteil von Fachkräften in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Auch bei der Wohngebäudedichte, dem Verhältnis von Kindern zu Kitaplätzen, dem Anteil der Einpersonenhaushalte und dem Altenquotienten sind die Unterschiede gewachsen. Keine statistisch relevante Veränderung gab es hingegen was die Unterschiede bei der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frauen, die Bevölkerungsentwicklung, vorzeitige Sterblichkeit und die Dichte an Hausärzt:innen betrifft.

Entschädigung für versehrte Soldat:innen verbessert

Im August 2021 hat der Bundestag beschlossen, die Versorgung von im Dienst versehrten Soldat:innen der Bundeswehr (sogenannte Beschädigtenversorgung) aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das 2018 beschlossene Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu überführen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Sozialrecht gegeben hat, sind Änderungen im SEG und SVG notwendig, damit das neue SEG im Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des SEG und SVG beschlossen. Vorgesehen ist, Entschädigungszahlungen entsprechend der jährlich stattfindenden Rentenanpassung zu erhöhen. Waisen können pauschale Leistungen zwei Jahre länger als bisher, also bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ohne weiteren Nachweis erhalten. Darüber hinaus wird die Ausgleichszahlung an Eltern vereinfacht, indem Leistungen an das Elternpaar – und nicht an einzelne Elternteile – überwiesen werden. Dadurch werden Verwaltungs-verfahren vereinfacht. Des Weiteren wird der bereits bestehende Berufsschadensausgleich um 25 Prozent erhöht.

Das Gesetz sieht überdies vor, in Dienst stehende sowie ausgeschiedene Soldat:innen auf Zeit längerfristig zu unterstützen, um sie ins zivile Erwerbsleben zu integrieren. Zudem erhalten sie leichteren Zugang zu Bildungsmaßnahmen. Künftig können Reservedienstzeiten auf die Gesamtdienstzeit bei den Leistungen der Dienstzeitversorgung und Berufsförderung für Soldat:innen auf Zeit angerechnet werden. Zudem haben auch Soldat:innen, die ihre Laufbahnaufstiegsprüfung endgültig nicht bestehen und daher aus dem Dienst ausscheiden, künftig Anspruch auf Dienstzeitversorgung und Berufsförderung. Zudem erhalten Reservist:innen, die eine Versorgungsleistung erhalten, mehr finanzielle Unterstützung für ihre Kinder.

Berufsausbildung stärken

In dieser Woche haben wir einen Antrag beraten, in dem die Koalitionsfraktionen fordern, die duale Berufsausbildung zu stärken und zukunftsfest zu machen. Im Antrag werden Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems begrüßt und weitere Anstrengungen gefordert. Diese Forderungen richten sich auch an die Länder. Berufliche Ausbildung ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Der Berufsbildungsbericht 2024 zeigt, dass die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge um drei Prozent gestiegen ist. Dies ist zwar ein positiver Trend, allerdings ist das Niveau von vor der Corona-Pandemie noch nicht erreicht. Weniger als 20 Prozent der Betriebe bilden selbst aus. Obwohl knapp 75.000 Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben und Ausbildungsbetriebe händeringend Bewerber:innen suchen, ist die Zahl junger Menschen ohne Berufsabschluss auf fast drei Millionen angestiegen. Diese Passungsprobleme treten auf, wenn Ausbildungsangebote von Betrieben und Berufswünsche von jungen Menschen hinsichtlich Region, Beruf oder Qualifikation nicht zusammenpassen.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen die Programme und Initiativen der Bundesregierung, wie die Ausbildungsgarantie, die Allianz für Aus- und Weiterbildung und das Startchancen-Programm, von dem rund 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen profitieren werden.
Die Bundesregierung und die Länder werden aufgefordert, für mehr und bessere Berufsorientierung an allen Schulformen zu sorgen, Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität zu ergreifen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse zu vereinfachen. Sie sollen ebenfalls prüfen, ob der Zugang zum gehobenen und höheren öffentlichen Dienst mit Berufsabschluss ermöglicht werden kann. Schulische Ausbildungen in Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufen sollten künftig kostenfrei sein.

Zugang zur Justiz sichern – Amtsgerichte stärken

Bürger:innen müssen einen einfachen, ortsnahen Zugang zu einer funktionierenden Justiz haben. Das ist entscheidend für unseren Rechtsstaat und seine Akzeptanz. Wir stärken daher die Zivilgerichtsbarkeit und gestalten sie bürgernäher aus. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Amtsgerichte haben wir nun in erster Lesung beraten. Wir heben den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 8.000 Euro (bisher 5.000 Euro) an. Da der Streitwert in den meisten Fällen entscheidet, welches Gericht zuständig ist, können dann wieder mehr Fälle in Zivilsachen von den Amtsgerichten bearbeitet werden. Denn gerade für kleine Amtsgerichtsstandorte sind die sinkende Eingangszahlen ein Problem. Nun soll die bessere Verteilung in der Fläche für die Bürger:innen einen ortsnahen Rechtsschutz sichern und einen leichten, zeit- und kostensparenden Zugang zur Justiz ermöglichen.

Ebenfalls soll die Spezialisierung der Justiz gefördert werden. Dafür verändern wir die sachlichen Zuständigkeitsregeln zwischen Amts- und Landgerichten. Zum Beispiel sollen Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden.

Bessere Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG

Wer eine berufliche Fortbildung zum Meister oder zur Fachwirtin absolvieren möchte, kann Aufstiegs-BAföG zur Finanzierung von Gebühren für Lehrgänge, Fachschulen oder Abschlussprüfungen erhalten. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen gezahlt. Bei Vollzeitlehrgängen kommt eine einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt hinzu. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der kleinere Verbesserungen des Auf-stiegs-BAföG vorsieht, haben wir nun zum ersten Mal beraten. Konkret sieht der Entwurf bislang vor, die Förderhöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und den Zuschuss für die Kosten des sogenannten „Meisterstücks“ oder vergleichbarer Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen. Die Hälfte der Förderung wird wie bisher als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die andere Hälfte können günstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Wer die Abschlussprüfung besteht oder im Anschluss einen Betrieb gründet, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Arbeitgeber können sich künftig an den Kosten beteiligen, ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird.
Wer alleinerziehend ist, erhält künftig mehr Unterstützung. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 150 auf 160 Euro je Kind erhöht. Aufstiegs-BAföG können neben deutschen Staatsbürger:innen auch EU-Bürger:innen, Migrant:innen und Geflüchtete erhalten, die hierzulande leben und eine Bleibeperspektive haben. Die beiden wichtigen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Teilzeitförderung und der Förderung einer zweiten Fortbildung auf derselben Fortbildungsstufe wie zum Beispiel eines zweiten Fachwirts finden sich im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Es zeichnen sich schwere Verhandlungen ab.