In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages im Jahr 2024 geht es unter Anderem um die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Olaf Scholz, mehr Kindergeld und mehr Netto vom Brutto. Außerdem geht es um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts, die Finanzierung des Deutschlandtickets, die Filmförderung, die Modernisierung der Stiftung Preussischer Kulturbesitz, die Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung, wichtige Finanzmarkt-Vorhaben, die Gasspeicherumlage, die Verlängerung der Mietpreisbremse, um Mutterschutz bei Fehlgeburten und um die Entlastung von Zusteller:innen bei schweren Paketen.
Alle wichtigen Infos zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:
Weg frei für die Entscheidung der Bürger:innen
Wir stehen fest an der Seite unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz, der unser Land in stürmischen Zeiten mit Weitblick, Besonnenheit und klarer Haltung führt. Mit seiner Entscheidung, die Vertrauensfrage zu stellen, macht er den Weg frei für vorgezogene Bundestagswahlen. Das war richtig und notwendig, denn so legen wir die Entscheidung über die Zukunft unseres Landes dahin, wo sie hingehört – in die Hände der Bürgerinnen und Bürger. In der bisherigen Koalition war es nicht mehr möglich, weiter zu regieren. Vor allem weil die FDP ganz offenbar von langer Hand ihren Ausstieg aus der Regierung geplant, nicht mehr konstruktiv in der Koalition zusammengearbeitet und seit Monaten wichtige Vorhaben blockiert hat. Doch Politik ist kein Spiel! Verantwortungs-volles und zuverlässiges Regieren erfordert sittliche Reife.
Unser Ziel ist es, dass die Bürger:innen am 23. Februar 2025 einen neuen Bundestag wählen können. Bei dieser Wahl geht es um eine Richtungsentscheidung. Die Wähler:innen entscheiden darüber, wie wir die großen Fragen unserer Zeit beantworten. Trauen wir uns zu, als starkes Land kraftvoll in unsere Zukunft zu investieren? Sichern wir Arbeitsplätze und modernisieren wir unsere Industrie? Sorgen wir für stabile Renten, eine verlässliche Gesundheitsversorgung und gute Pflege? Kommen wir einem gerechten Frieden in der Ukraine näher, ohne dass Deutschland in den Krieg hineingezogen wird? Um all diese Fragen wird es bei der Bundestagswahl gehen.
Bis zur Bildung einer neuen Regierung bleiben Bundesregierung und Parlament voll handlungsfähig. Die Bürger:innen haben einen Anspruch darauf, dass alle politischen Kräfte ihre Verantwortung wahrnehmen und zum Wohl des Landes zusammenarbeiten. Wir wollen Familien und Beschäftigte unterstützen, indem wir noch vor der Wahl das Kindergeld erhöhen und die Kalte Progression abmildern. Wir wollen das Deutschlandticket für das neue Jahr absichern. Und wir wollen die Gebühren für die Stromnetze – die sogenannten Netzentgelte – stabil halten, um zu verhindern, dass die Strompreise im Januar steigen. Für eine normale Familie mit zwei Kindern machen all diese geplanten Entlastungen schnell 80 oder 100 Euro im Monat aus. Wir appellieren an die demokratischen Fraktionen, gemeinsam im Interesse der Bürger:innen zu handeln.
Mehr Kindergeld, mehr Netto
Wir haben in dieser Woche Entlastungen für Einkommensteuerzahlende und für Familien beschlossen: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro und im Jahr 2026 auf 12.348 Euro. Auch die steuerlichen Kinderfreibeträge (Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) werden weiter angehoben: 2025 auf 9.600 Euro und ab 2026 auf 9.756 Euro.
Das Kindergeld erhöhen wir 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro. Auch der Sofortzuschlag steigt zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Diesen erhalten von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Der Kalten Progression wirken wir entgegen, indem wir die Eckwerte des Einkommensteuertarif 2025 um 2,6 Prozent und 2026 um weitere zwei Prozent verschieben.
Darauf konnten sich die Fraktionen der SPD, Grünen und FDP einigen. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Eltern und sorgen dafür, dass die, die arbeiten, ab dem 1. Januar 2025 weniger Steuern zahlen. In den Verhandlungen haben wir uns außerdem dafür stark gemacht, Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative zur Förderung der Wirtschaft umzusetzen. Dazu zählen die Förderung der E-Mobilität, eine verbesserte Forschungsförderung und auch bessere Abschreibungsregelungen. Diese Punkte haben leider keine politische Mehrheit gefunden.
Bundesverfassungsgericht schützen
Das Bundesverfassungsgericht ist für unseren Rechtsstaat als Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar. Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf wollen wir seine Handlungsfähigkeit im Grundgesetz absichern und es damit gegen Angriffe antidemokratischer und illiberaler Kräfte, wie sie in Polen oder Ungarn erfolgten, absichern. Der Entwurf wurde in dieser Woche final beraten und beschlossen.
Wir wollen die grundlegenden Strukturen des Bundesverfassungsgerichts, die bislang einfachgesetzlich geregelt sind, in das Grundgesetz aufnehmen, damit diese nur mit Zweidrittel-Mehrheit abgeändert werden können. Dabei handelt es sich u.a. um den Status des Gerichts, die Amtszeit der Richter:innen (12 Jahre) und ihre Altersgrenze (68 Jahre), den Aufbau mit zwei Senaten mit je acht Richter:innen, den Ausschluss der Wiederwahl nach 12 Amtsjahren, die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl der Nachfolge, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie. Darüber hinaus schaffen wir im Grundgesetz eine Öffnungsklausel für den Fall, dass bei der Wahl in einem Wahlgremium (Bundestag oder Bundesrat) keine Mehrheit für eine:n Kandidat:in zustande kommt. Von dieser Öffnungsklausel machen wir zugleich Gebrauch: Wir regeln in einem Gesetz, dass das Wahlrecht im Falle einer Blockade in einem der beiden Wahlorgane nach einer bestimmten Frist vom anderen Organ ausgeübt werden kann.
Finanzierung des Deutschlandtickets abgesichert
Durch eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes wollen wir die Finanzierung des Deutschlandtickets sicherstellen. Dazu beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche abschließend.
Den Ländern soll ermöglicht werden, nicht genutzte Regionalisierungsmittel des Bundes aus 2023 und 2024 in das jeweils darauffolgende Jahr zu übertragen, um die Finanzierung des Deutschlandtickets sicherzustellen. So kann auch sichergestellt werden, dass der ab 1. Januar 2025 geltende Preis von 58 Euro pro Monat nicht kurzfristig angehoben werden muss.
In einem mit CDU/CSU geeinten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird eine ursprüngliche Verschiebung von 350 Millionen Euro aus regulären Regionalisierungsmitteln von 2025 auf 2026 zurückgenommen, sodass den Ländern für das Jahr 2025 die vollständige Summe zur Verfügung steht. Außerdem können die Länder weiterhin rabattierte Deutschlandtickets etwa für Schüler:innen, Auszubildende, Senior:innen und Geringverdienende aus Regionalisierungsmitteln finanzieren.
Über 13 Millionen Menschen haben das Deutschlandticket abonniert und 96 Prozent der Nutzer:innen sind damit zufrieden. Es ist in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nachverkehrs in ganz Deutschland gültig – unabhängig vom Bundesland, Verkehrsverbund und Tarifgebiet.
Filmförderung neu aufstellen
Die Filmförderung soll zukunftsfest aufgestellt werden, damit der Filmstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt und nicht abgehängt wird. Dafür soll das Filmförderungsgesetz (FFG) reformiert werden. Seit 1968 regelt das FFG die Filmförderung des Bundes durch die Filmförderungsanstalt (FFA), die durch eine Abgabe finanziert wird. Durch das neue FFG sollen die Förderinstrumente des Bundes für die Filmwirtschaft nun neu strukturiert, vereinfacht und transparenter gemacht werden. Die FFA soll zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes weiterentwickelt wer-den. Sie wird künftig sowohl die abgabefinanzierte Förderung nach dem FFG als auch die kulturelle jurybasierte Filmförderung übernehmen. Ihre Selbstverwaltungsautonomie soll gestärkt werden, um flexibler und bedarfsgerecht auf Marktveränderungen reagieren zu können. Die Filmabgabe soll für weitere fünf Jahre erhoben werden und das Abgabesystem an die aktuellen Marktbedingungen angepasst werden.
Um Bürokratie abzubauen und die Förderung schlanker, planbarer und schneller zu machen, wird die Förderung nach dem FFG weitestgehend automatisiert. Dazu werden Förderkommissionen überwiegend abgeschafft und die Förderung von Produktion und Verleih durch ein Referenzpunktemodell automatisiert. Wirtschaftliche und/oder kulturelle Filmerfolge generieren Referenzpunkte für eine entsprechende Förderung künftiger Projekte. Innerhalb der automatisierten Förderung werden Drehbuchautor:innen und Regisseur:innen deutlicher berücksichtigt und damit als Urheber:innen gestärkt.
In den parlamentarischen Verhandlungen ist uns vor allem eine Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im Film gelungen. Als Förderanreiz kommt unter anderem die Einführung eines Bonus für die weibliche Besetzung zentraler Positionen des Filmstabs hinter der Kamera in Betracht. Zudem haben wir eine Erweiterung der Vergütung nach Tarifvertrag oder in Anlehnung an tarifvertragliche Regelungen für das am Film beschäftigte Personal erreicht sowie zusätzliche Regelungsmöglichkeiten für angemessene Beschäftigungsbedingungen und Altersvorsorgeangebote geschaffen. Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten.
Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf die Höhe der Zeit bringen
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist die größte Kultureinrichtung Deutschlands und eine der bedeutendsten der Welt. Zur ihr gehören 25 Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute, darunter die Museumsinsel oder die Staatsbibliothek zu Berlin. Ihr großes Potenzial schöpft sie allerdings nicht aus, auch ihr Bekanntheitsgrad entspricht nicht ihren herausragenden Sammlungen, Kunst- und Kulturschätzen. Um dies zu ändern und die SPK zeitgemäßer, schlanker und flexibler zu machen, wurde ein umfassender, jahrelanger Reformprozess aufgesetzt. Mit Erfolg: Ein neues Stiftungsgesetz soll das bisherige aus dem Jahre 1957 ablösen. Damit wird die Stiftung neu aufgestellt und komplizierte und nicht effiziente Strukturen aufgelöst. Die Reform wird als ein umfassender und anhaltender Prozess verstanden, deshalb macht das Stiftungsgesetz der SPK wenig Vorgaben für die innere Struktur und lässt ihr den nötigen Freiraum für eine erfolgreiche Weiterentwicklung.
Die Stiftung erhält zum Beispiel mehr haushälterische Flexibilität und kann künftig ihre Mittel eigenverantwortlicher verwenden. Auch der Stiftungszweck wurde modernisiert und umfasst nun die vielfältigen Tätigkeiten und Aufgaben der Stiftung. Organisatorisch wurde die Struktur effizienter gemacht: Künftig liegt die Leitung der Stiftung bei einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen und nicht mehr bei dem/der Präsident:in, womit die einzelnen Ein-richtungen besser einbezogen werden. Der Stiftungsrat wird von 20 auf neun Personen verkleinert, was eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung ermöglicht. Auch die Personalstruktur wird an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst: Herausgehobene Führungspositionen sollen künftig zeitlich befristet besetzt werden und Verbeamtungen die Ausnahme sein. Dies soll Innovationskraft fördern und verhindert, dass verkrustete Strukturen entstehen. Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Tierhaltungskennzeichnung wird erweitert
2023 hat der Bundestag ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) beschlossen, das als ersten Schritt ab September 2025 die Kennzeichnung von unverarbeitetem Schweinefleisch im Lebensmitteleinzelhandel vorsieht. Weitergehendes Ziel ist jedoch, das TierHaltKennzG schrittweise auf mehr Produkte auszuweiten. Dafür haben SPD und Grüne einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des TierHaltKennzG in den Bundestag eingebracht.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Pflicht zur Kennzeichnung auf verarbeitetes Schweinefleisch auszudehnen. Außerdem wird die Kennzeichnungspflicht auch auf Schweinefleisch in der Außer-Haus-Verpflegung – also in Restaurants, Kantinen, Mensen oder Imbissen – erweitert.
Aber auch das sind nur Zwischenschritte. Ziel ist, das Gesetz um Produkte von Rind und Geflügel zu erweitern und eine langfristige Finanzierung des damit verbundenen tierwohlgerechten Umbaus der Nutztierhaltung sicherzustellen.
Wichtige Finanzmarkt-Vorhaben auf den Weg bringen
Gemeinsam mit den Fraktionen von Grünen und FDP bringen wir eine Reihe von dringlichen Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich auf den Weg. Wir setzen wichtige EU-Rechtsakte im Finanzmarktbereich in deutsches Recht um, wie die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Richtlinie) und Regelungen zu Echtzeitüberweisungen. Diese sichern die Integrität des Zahlungsverkehrs ab und dienen damit auch dem Verbraucherschutz. Zudem regeln wir die Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) bis Ende 2025, die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet und überwacht, da deren Aufgaben wegfallen. Wir haben diesen Gesetzentwurf in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Gasspeicherumlage nicht mehr an deutschen Grenzen erheben
Angesichts einer drohenden Gasmangellage und steigender Gaspreise hat der Bundestag 2023 das Gasspeichergesetz beschlossen. Es verpflichtet die Betreiber von Gasspeichern, an festgelegten Stichtagen im Jahr bestimmte Mindestfüllstände einzuhalten. Für die Kontrolle, ob die Vorgaben eingehalten werden, ist der Marktgebietsverantwortliche in Deutschland – die Trading Hub Europe GmbH (THE) – zuständig. Die Mehrkosten hierfür kann die THE laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die sogenannte Gasspeicherumlage auf Energieversorger oder -händler in Deutschland umlegen. Darunter fielen bisher auch Grenzübergangspunkte sowie virtuelle Kopplungspunkte – also digitale Plattformen, auf denen Markteilnehmer unabhängig von Pipelines und Anlagen mit Gas handeln können. Das wiederum hat den Gastransport durch Deutschland für Anrainerstaaten wie Österreich, Polen und Tschechien deutlich teurer gemacht.
Im Juli 2023 hat die Europäische Kommission deshalb ein Prüfverfahren gegen Deutschland eingeleitet und im August 2024 festgestellt, dass die Erhebung der Gasspeicherumlage an den genannten Orten gegen EU-Recht verstößt – insbesondere gegen die Verpflichtung, von Maßnahmen abzusehen, die den Wettbewerb oder das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes übermäßig verzerren.
Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des EnWG eingebracht, der in dieser Woche abschließend beraten wurde. Der Entwurf sieht vor, dass die Umlage ab Januar 2025 nur noch auf im Inland ausgespeiste Gasmengen erhoben wird. Grenzübergangspunkte sollen so zukünftig nicht mehr belastet werden.
Mietpreisbremse bis 2029 verlängern
Was jahrelang – trotz Koalitionsvertrag – von der FDP blockiert wurde, wird jetzt endlich auf den Weg gebracht: Die Mietpreisbremse, die Ende 2025 ausläuft, soll verlängert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben.
Laut Entwurf können die Landesregierungen die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern. Auch die Neubau-Ausnahme wird entsprechend des Verlängerungszeitraums von 2014 auf 2019 angepasst. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen. Mit dieser Erweiterung profitieren künftig mehr Mieter:innen von der Regelung. Mit der geplanten Verlängerung erhalten Mieter:innen und Vermieter:innen Planungssicher-heit. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um den Anstieg der Mieten zu verlangsamen. Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Eine Verabschiedung der Mietpreisbremse ist noch in dieser Legislaturperiode erforderlich, damit die Länder rechtzeitig ihre Mietpreisbremsenverordnungen erstellen können. Würde erst eine neue Regierung Ende 2025 die rechtliche Grundlage verlängern, bestünde das große Risiko, dass in den betroffenen Regionen über mehrere Monate die Mietpreisbremse entfiele. Dies würde nicht nur dazu führen, dass die Neuvermietungsmieten nahezu unregu-liert festgelegt werden können – auch die Bestandsmieten könnten stärker steigen, da sich die hohen Neumieten auch auf den Mietspiegel auswirken, der für Mieterhöhungen in einem laufenden Mietvertrag maßgeblich ist.
Mutterschutz bei Fehlgeburten ausweiten
In Deutschland haben Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Dabei ist eine Fehlgeburt eine große psychische und körperliche Belastung. Wir wollen den Mutterschutz deshalb auf Frauen ausweiten, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Dazu haben wir in dieser Woche einen Gesetzentwurf von SPD und Grünen in den Bundestag eingebracht.
Ziel ist die Einführung gestaffelter Schutzfristen bei einer Fehlgeburt. Damit soll den betroffenen Frauen in dieser physisch und psychisch belastenden Zeit die Möglichkeit einer längeren Regenerationsphase gegeben werden, sofern sie dies wünschen. Die Dauer des Mutterschutzes soll bei einer Fehlgeburt nach der 15. Schwangerschaftswoche zwei Wochen betragen, ab der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen.
Während des Mutterschutzes haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, um ihr Einkommen zu sichern. Arbeitgeber zahlen in der Regel die Differenz zum Nettolohn. Laut Entwurf sollen dem betroffenen Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Leistungen vollständig erstattet werden. Dadurch soll Diskriminierung bei der Ersteinstellung von Frauen entgegengewirkt werden. Wenn der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet wird, treten die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2025 in Kraft.
Zusteller:innen bei schweren Paketen entlasten
Durch den wachsenden Online-Handel nimmt die Zahl der verschickten Pakete zu. Um Zusteller:innen vor Gesundheitsrisiken durch zu schweres Tragen besser zu schützen, wollen wir, dass Pakete ab einem Gewicht von 23 Kilogramm künftig immer von zwei Personen befördert werden müssen. Dazu soll das Postgesetz geändert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Grünen haben wir in dieser Woche in den Bundestag eingebracht. Wenn der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet wird, würden die neuen Regelungen ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten.