Neues aus dem Deutschen Bundestag

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In dieser Sitzungswoche des Deutschen Bundestages geht es unter Anderem um günstige Stromkosten für die deutsche Industrie, um die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, um das Personal unserer Bundeswehr, um den Schutz unserer kritischen Infrastruktur, um die Ausbildung zur Pflegefachassistenz, um einen fairen Wettbewerb und weniger Bürokratie für den Güterverkehr, um den Schutz von Frauen vor Gewalt und, um die Förderung des Spitzensports.

Alle wichtigen Infos zu den Themen der Sitzungswoche finden sich im Folgenden:

Netzentgelte senken

Um die Stromkosten günstig zu halten, senken wir die Netzkosten der Übertragungsnetzbetreiber und leisten damit einen erheblichen Beitrag, um Unternehmen und Privatkunden zu entlasten. Mit einem Bundeszuschuss von insgesamt 1,32 Milliarden Euro für 2025 sichern wir so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Dazu haben SPD und Grüne in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Übertragungsnetze sind die „Stromautobahnen“, die Strom in großen Mengen quer durchs Land transportieren. Das Netzentgelt ist der Preis für die Nutzung dieser Netze, aktuell beläuft er sich auf 6,43 Cent je Kilowattstunde Strom. Die Netzentgelte sind Entfernungs-unabhängig, sie gewähren Zugang zum Stromtransport- und –verteilungssystem und nicht zu einer einzelnen Erzeugungsanlage. Die Höhe der Netzentgelte werden vom Anschlussnetzbetreiber erhoben – enthalten sind die Kosten aller vorgelagerten Netzebenen.

Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich aufhören!

Die gegenwärtige Rechtslage bei Schwangerschaftsabbrüchen berücksichtigt das Selbst-bestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Da der Schutz ungeborenen Lebens ebenfalls essenziell ist, gilt es, sämtliche grundrechtlichen Positionen hier in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. Den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs begrüßt die SPD sehr. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung und eine bessere medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren. Konkret kann das Gesetz dafür sorgen:

  • dass Schwangerschaftsabbrüche nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Die Kriminalisierung von Schwanger-schaftsabbrüchen muss endlich aufhören;
  • dass die Beratungspflicht für Schwangere weiterhin bestehen bleibt – die anschlie-ßende Wartezeit von drei Tagen jedoch entfällt;
  • dass Schwangerschaftsabbrüche als Teil der medizinischen Versorgung durch die Krankenkassen finanziert werden können.

Wir möchten sicherstellen, dass Schwangere freien Zugang zu medizinischer Versorgung, verlässlichen Informationen und staatlicher Unterstützung haben – unabhängig davon, ob die Schwangerschaft gewollt ist oder nicht. Ein modernes Recht muss die Lebensrealitäten von Schwangeren ernst nehmen und sie unterstützen – ohne Stigmatisierung oder Kriminalisierung.

Mehr Personal für die Bundeswehr gewinnen

Damit die Bundeswehr in Zukunft ausreichend Personal zur Verfügung hat, hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in den Bundestag eingebracht. Ziel des Vorhabens ist, Soldat:innen arbeitstechnisch und finanziell zu entlasten und den Soldatenberuf attraktiver zu machen. So ist vorgesehen, das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte sowie bei Umzügen im Zuge von Auslandsverwendungen finanziell stärker zu unterstützen. Dazu wird unter anderem die Bezugsdauer des sogenannten Trennungsgeldes – eine finanzielle Unterstützung, wenn Soldat:innen dienstbedingt von ihrem bisherigen Wohnort getrennt werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen – länger ermöglicht.

Zudem wird die Verpflichtungsprämie für Soldat:innen auf Zeit – eine finanzielle Leistung, die Soldat:innen erhalten, wenn sie sich freiwillig für einen bestimmten Zeitraum länger verpflichten – ausgeweitet. Auch werden Vergütungen für Mehrarbeit in bestimmten Fällen ermöglicht und der Auslandsverwendungszuschlag bei hoher zeitlicher Belastung erhöht. Der Entwurf sieht darüber hinaus vor, die soziale Absicherung von Soldat:innen zu verbessern. Dazu wird die Einsatzversorgung – eine finanzielle Unterstützung, die während und nach einem Einsatz gewährt wird – sowie die einmalige Unfallentschädigung ausgeweitet. Außerdem werden die finanziellen Leistungen bei Dienstunfähigkeit und im Todesfall – dann für die Hinterbliebenen – verbessert und die Übergangsbeihilfe – eine finanzielle Unterstützung, die Soldat:innen auf Zeit nach Ende ihrer Dienstzeit erhalten – bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren erhöht.

KRITIS-Dachgesetz – kritische Infrastrukturen besser schützen

Unsere kritischen Infrastrukturen – dazu gehören zum Beispiel Energie- und Wasserversorgung, Transport und Verkehr, Ernährung sowie Informationstechnik und Telekommunikation – sind grundlegend, damit unser Land täglich funktioniert. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieser wichtigsten Sektoren unseres Zusammenlebens ist deren Schutz eine Kernaufgabe für Staat und Wirtschaft und ein zentrales Thema der Sicherheitspolitik. Mit dem KRITIS-Dachgesetz, mit dem wir auch eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen, wird nun der physische Schutz der kritischen Infrastruktur weiterverbessert und ihre Resilienz gestärkt. Dazu gehört: die bundesweite Identifizierung der wichtigsten kritischen Infrastrukturen, Risikoanalysen der Betreiber und von staatlicher Seite, bundeseinheitliche und sektorübergreifende Vorgaben sowie ein Störungsmonitoring.

Festgelegt werden Mindestanforderungen für die Betreiber. Dabei gilt der All-Gefahren-Ansatz: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Für Vorfälle besteht künftig eine Meldepflicht, für die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein gemeinsames Online-portal betreiben werden.
Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig einheitlich geregelt

In dieser Woche haben wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung beraten, mit dem eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 eingeführt werden soll. Damit verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz und erleichtern den Einstieg in den Pflegeberuf. So sollen mehr Menschen für den Beruf begeistert, Pflegekräfte entlastet und Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver werden.

Bisher ist die Pflegefachassistenzausbildung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nun wollen wir eine moderne Pflegefachassistenzausbildung schaffen, die in ganz Deutschland nach den gleichen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt wird. Durch die neue Möglichkeit, überall in Deutschland und in allen Versorgungsbereichen als Pflegefachassistenzkraft in der Pflege arbeiten zu können, wird die Ausbildung attraktiver. Die Dauer der Ausbildung soll 18 Monate in Vollzeit oder 36 Monate in Teilzeit betragen. Insbesondere Personen mit Berufserfahrung können die Ausbildung schneller absolvieren, zum Beispiel in 12 Monaten oder weniger. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz berücksichtigt werden. Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Fairer Wettbewerb und weniger Bürokratie für den Güterverkehr

Durch eine Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes will die Bundesregierung die Vor-gaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Änderungen im Unionsrecht bei den Vorschriften zum Berufs- und Marktzugang durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) umsetzt.
Im GüKG wird die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen geregelt, die einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Der Gesetzentwurf modernisiert das Güterkraftverkehrsgesetz und passt es an die aktuellen Anforderungen des Unionsrechts an. Damit werden die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr verbessert, zum Beispiel durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung. So wird das aktuell dezentrale System zur Risikoeinstufung bei den Ländern durch ein zentrales System von Verkehrsunternehmen ersetzt. Das ist wichtig, um eine Vernetzung mit den Systemen der übrigen Mitgliedstaaten der EU herzustellen, und um Verstöße früher erkennen zu können.

Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland nach wie vor Realität. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023 zeigt: Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Alle drei Minuten erleidet eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Und täglich werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Übergriffe. Die Gewalt gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – quer durch alle Kategorien: Gewaltdelikte, politisch motivierte Straftaten und Verbrechen, die vorwiegend Frauen treffen.

Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entscheidend zu stärken, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Ziel ist ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, das Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe bietet. Ab 2030 soll ein Rechtsanspruch gelten auf kostenlosen Schutz in Frauenhäusern und um-fassende Beratung bei Gewalt. Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau des Angebots und bei Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen – von Polizei und Justiz bis hin zu Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen – besser vernetzt werden, um schnelle und wirksame Hilfe sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern.

Spitzensportförderung auf eine neue Basis stellen

Sport und sportliche Großereignisse sorgen regelmäßig für Begeisterung. Spitzensportförderung soll zu den bestmöglichen Trainings- und Wettkampfbedingungen beitragen, damit die Sportler:innen erfolgreicher werden können. Denn Athlet:innen haben bestmögliche Unterstützung verdient.
Das Sportfördergesetz stellt die Spitzensportförderung des Bundes erstmalig auf eine einheitliche gesetzliche und transparente Grundlage. Eine unabhängige Spitzensport-Agentur wird die zentrale Stelle zur Förderung des Spitzensports. Damit wird das bestehende Fördersystem deutlich verschlankt, entbürokratisiert und digitalisiert. Daneben definiert das Sportfördergesetz erstmalig leistungs- und gesellschaftsbezogene Ziele und Rahmenbedingungen der Sportförderung des Bundes. Die Reform stellt die Athlet:innen in den Mittelpunkt, stärkt den Sportstandort Deutschland und fördert Integrität, Werteorientierung, Diversität und Geschlechtergerechtigkeit. Wir haben den Gesetzentwurf von SPD und Grünen in dieser Woche in 1. Lesung beraten.