Neues aus dem Bundestag

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Das Starke-Familien-Gesetz rückt endlich näher. Das Gesetz, welches der SPD-Fraktion besonders wichtig ist, wurde in dieser Woche im Bundestag beraten. Ausführliches zu diesem Thema und zu den weiteren wichtigen Punkten der aktuellen Sitzungswoche finden Sie im Folgenden zusammengefasst.

Familien stärken – Das Starke-Familien-Gesetz:

Wir wollen, dass alle Kinder in Deutschland unbeschwert aufwachsen und erfolgreich
lernen können. Deshalb unterstützen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz, das wir
diese Woche in erster Lesung beraten, gezielt Familien mit kleinen Einkommen. Wir lassen ihnen bessere Leistungen einfacher zukommen. Dazu reformieren wir den Kinderzuschlag und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Wir wollen den Kinderzuschlag so erhöhen, dass er zusammen mit dem Kindergeld
und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert.
Das soll in zwei Schritten geschehen: Im Juli 2019 wollen wir den Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich anheben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem zweiten Schritt soll ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem festgestellten Existenzminimum dynamisiert werden.

Wir wollen, dass es sich auch für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, lohnt, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag kleiner. Bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen. Wir wollen damit die „harte Abbruchkante“ beim Kinderzuschlag abschaffen und stattdessen ein sanftes Auslaufen der Leistung erreichen. In Haushalten mit Alleinerziehenden soll in Zukunft neben Unterhaltsvorschuss- oder Unterhaltszahlungen auch Kinderzuschlag gewährt werden.

Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen, wollen wir den Kinderzuschlag
für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der SGB- II- Bedarfsgrenze liegen, öffnen. Außerdem entbürokratisieren wir das Antragsverfahren, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen, selbst wenn ihr Einkommen sich verändert.

Wir wollen das Bildungs- und Teilhabepaket erhöhen und anpassen. Bereits zum
Schuljahresbeginn 2019/2020 soll die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf
von 100 auf 150 Euro erhöht werden. Anschließend wollen wir diese Leistung jährlich
in gleichem Maß wie den Regelbedarf anpassen.

Außerdem wollen wir die Eigenanteile der Eltern für die Schülerbeförderung und das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita abschaffen. Nachhilfe sollen Kinder zukünftig schon dann bekommen, wenn sie einen Förderbedarf haben, und nicht erst, wenn die Versetzung gefährdet ist. Das Antragsverfahren vereinfachen wir.

Verbesserung der Strukturen bei der Organspende

Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspendenden seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spendende zu identifizieren. Mit dem Gesetz, das wir diese Woche beschließen, sollen deshalb die Organspendestrukturen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert und besser vergütet werden.

Dafür sieht das Gesetz unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor. Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus. Auch sollen Transplantationsbeauftragte in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.

Ebenso legt das Gesetz eine pauschale Abgeltung für Leistungen, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen, fest. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.

Mit der im Gesetz vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfangenden und den nächsten Angehörigen der Organspendenden klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.

Bericht der Bundesregierung zur KI-Strategie

Am Freitag unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Strategie Künstliche Intelligenz (KI-Strategie), die das Bundeskabinett bereits im November 2018 beschlossen hat. Die KI-Strategie, die im Dezember beim Digitalgipfel offiziell vorgestellt wurde, stellt wichtige Weichen zur Stärkung des KI-Standorts Deutschland und Europa. Außerdem wird der Zusammenhang zwischen KI und Forschung, Datenschutz und der Zukunft der Arbeit in den Mittelpunkt gestellt. Mit insgesamt drei Milliarden Euro Förderung in verschiedensten Bereichen, soll Deutschland zum weltweit führenden KI-Standort entwickelt werden. Denn die Wertschöpfung wird zukünftig wesentlich davon abhängen, ob die Wirtschaft KI im weltweiten Wettbewerb auf Spitzenniveau anwenden kann und ob die zunehmende Datennutzung gesellschaftliche Akzeptanz findet.

Neben wirtschaftlichen Aspekten stehen für die SPD ebenso Wissenschaft und Forschung und der gemeinwohlorientierte Anspruch an neue Technologien im Vordergrund. Wir wollen, dass sich auch der Alltag der Bürgerinnen und Bürger, ob im Privaten oder am Arbeitsplatz, zum Positiven entwickelt. Dafür müssen wir den neuen Herausforderungen in der Datenpolitik begegnen und einen angemessenen Zugang zu den Daten ermöglichen. Denn die Daten sind der neue Rohstoff für die Produktion von morgen. Technischen Fortschritt messen wir daran, wie er sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Fortschritt gleichermaßen ermöglicht.