Neues aus dem Bundestag

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Diese Sitzungswoche hat ist inhaltlich richtig vollgepackt. Es geht um eine faire Landwirtschaft, unsere Wälder, eine kleine aber wirkungsvolle Reform des Elterngeldes, um bezahlbares Wohnen und vieles mehr.

 

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Woche findet sich im Folgenden:

Für eine soziale Wohnungspolitik 

Wohnen darf kein Luxus sein, den sich nur wenige leisten können. Wohnraum muss ausreichend verfügbar und dauerhaft bezahlbar sein – dafür braucht es eine aktive, staatliche Bodenpolitik. Daher ist es für uns ein weiterer wichtiger Schritt, dass wir diese Woche den Regierungsentwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz in erster Lesung beraten. 

Wir werden das Baugesetzbuch in zwei entscheidenden Punkten ändern, über die wir mit der Union lange gerungen haben: Zum einen wird es künftig schwieriger, bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in teure Eigentumswohnungen umzuwandeln. Denn das bedeutet, dass die neuen Vermietenden die Miete erhöhen, um die Investitionen auszugleichen. Es kann aber nicht sein, dass dadurch viele Menschen aus ihren vier Wänden vertrieben werden. Zum anderen ermöglichen wir den Städten und Gemeinden mit einem erweiterten Baugebot, Bodenspekulationen zu verhindern. So können sie in angespannten Wohnungsmärkten bald EigentümerInnen verpflichten, auf unter- oder nichtgenutzten Baugrundstücken Wohnungen zu bauen. 

Denn: Eigentum muss auch dem Allgemeinwohl dienen. Grundstücke dürfen nicht als Spekulationsobjekte missbraucht werden. 

Auch stärken wir für die Kommunen das Vorkaufsrecht: Wenn Grundstücke verkauft werden, hat die öffentliche Hand künftig mehr Zeit und Möglichkeiten, diese zu kaufen – um darauf selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 

Darüber hinaus werden wir eine Reihe weiterer Maßnahmen ergreifen, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum insgesamt zu beschleunigen. So werden wir Nachverdichtungen flexibler ermöglichen, etwa den Ausbau von Dachgeschossen. Auch sollen Kommunen in den Innenstädten bestimmen können, dass nur Häuser mit einem Mindestanteil an sozialem Wohnungsbau gebaut werden dürfen. Und: Damit der Wohnungsbau beschleunigt wird, kann es künftig eine Befreiung von Bebauungsplänen geben. 

 

Elterngeld wird flexibler und einfacher 

Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Sie wollen Familie und Beruf gut in Einklang bringen. Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ermöglichen beides. Mit einer Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wollen wir die Leistungen noch flexibler und einfacher machen: So wird u.a. der Stundenkorridor beim Partnerschaftsbonus ausgeweitet und damit die Möglichkeit ge-schaffen, den Bonus kürzer zu beziehen oder früher zu beenden. So können Eltern leichter wählen, drei oder vier Tage zu arbeiten. 

Wir bleiben dabei: Das Elterngeld muss krisenfest bleiben. Deswegen verlängern wir die Regelung, wonach der Partnerschaftsbonus nicht entfällt oder zurückgezahlt werden muss, wenn Eltern pandemiebedingt mehr oder weniger arbeiten als geplant. 

Vor dem Hintergrund der Pandemie war uns wichtig: Auch beim Elterngeldbezug sollen Familien keine Nachteile haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und z.B. erkranken oder in Kurzarbeit sind. Die Höhe des Elterngeldes verändert sich in diesen Fällen nicht. 

Werden Kinder zu früh geboren, stehen Familien vor besonderen Herausforderungen. Sie brauchen besondere Unterstützung. Schon heute verlängert sich in diesem Fall der Mutterschutz, bislang aber nicht der Elterngeldbezug. Hier haben wir im parlamentarischen Verfahren nachgebessert: Für Kinder, die sechs Wochen oder früher gebo-ren werden, soll es einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, je einen zusätzlichen Elterngeldmonat. Der Regierungsentwurf soll in dieser Woche abschließend beraten werden. 

 

Schnelles Internet für alle 

Im Bereich der Telekommunikation und der Breitbandversorgung wird das Telekommunikationsrecht vollständig überarbeitet und neu gefasst. Den dazugehörigen Regierungsentwurf beraten wir in erster Lesung. 

Mit dem über 400 Seiten starken Entwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Gigabitnetzen und leistungsfähigen Mobilfunknetzen geschaffen werden. Für uns ist wichtig, dass dabei alle Netzwerkausrüster auf technische und politische Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit überprüft werden – denn es geht um kritische Infrastrukturen und unsere Daten. Dies geschieht in Verbindung mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, welches wir ebenfalls in dieser Woche in erster Lesung beraten. 

Darüber hinaus sieht der Entwurf ein Recht auf schnelles Internet vor für alle vor – egal, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt. Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, dass uns erst ein leistungsfähiger Internetzugang vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilhaben lässt. Ob die vorgesehenen Regelungen die gesellschaftliche Teilhabe sicherstellen, werden wir in den parlamentarischen Beratungen prüfen. 

Klar ist, dass VerbraucherInnen künftig weniger zahlen oder leichter kündigen können, wenn der Internetzugang nicht schnell genug ist. Außerdem werden Anbieter verpflichtet, den Service bei Telefon- oder Internetproblemen zu verbessern. 

Schließlich wird derzeit das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ diskutiert, mit dem traditionell die Kosten für die TV-Kabelanschlüsse in Mehrfamilienhäusern auf die MieterInnen umgelegt werden. Wir werden sorgfältig abwägen, wie Anreize zum Ausbau von gigabitfähigen Leitungen mit sozialpolitischen Erwägungen ausgewogen ver-knüpft werden können. 

 

Mehr Klimaschutz in den Wäldern 

Klima-, Umwelt- und Tierschutz gehen Hand in Hand und beginnen in unseren Wäldern. Die langen Trockenperioden in den letzten Jahren haben zu großen Waldschäden geführt. Um dies in Zukunft zu verhindern und klimastabile Mischwälder besser zu schützen, ist es erforderlich, den Rehwildbestand auf ein waldverträgliches Maß anzupassen. 

Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. JägerInnen und WaldbesitzerInnen sollen sich in Zukunft auf einen Mindest- und einen Höchstabschuss für Rehwild verständigen, um eine nachhaltige Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen wie Zäune zu gewährleisten. 

Zudem gilt es, die Jagd als nachhaltige Nutzungsform zu festigen und unnötiges Leid von Tieren und Umwelt zu vermeiden. Da das in Jagdmunition enthaltene Blei ein erhebliches Risiko für Mensch und Tier darstellt, werden die Anforderungen für Büchsenmunition bundeseinheitlich geregelt. Zudem sollen die Ausbildungs- und Prüfungsvoraussetzungen vereinheitlicht sowie ein Schießübungsnachweis eingeführt werden, um JägerInnen und FalknerInnen verstärkt für Tierschutz und Lebensmittelsicherheit zu sensibilisieren. 

 

Unlautere Handelspraktiken in der Landwirtschaft eindämmen 

Unfaire Preise, kurzfristige Stornierungen und verzögerte Zahlungen: Unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelindustrie sind vielfach Realität in Deutschland und gehen vor allem zu Lasten der regionalen Erzeuger und bäuerlichen Betriebe. 

Mit einem Gesetzentwurf, der in dieser Woche in 1. Lesung beraten wird, setzt die Bundesregierung ein EU-Richtlinie vom April 2019 („unfair trading practices“, kurz: UTP-Richtlinie) um und schlägt vor, das Agrarmarktstrukturgesetz um Regeln zu unlauteren Handelspraktiken zu erweitern. Vorgesehen sind generelle Verbote („schwarze Liste“) sowie Praktiken, die nur dann erlaubt sein dürfen, wenn sie vorher zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden („graue Liste“). Bei Verstößen kann die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt Bußgelder verhängen. 

Der Gesetzentwurf geht über die EU-Richtlinie hinaus: Zwei „graue“ Praktiken – die Rückgabe nicht verkaufter Erzeugnisse an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises sowie die Möglichkeit, die Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten abzuwälzen – sollen in die schwarze Liste aufgenommen werden. Der SPD-Bundestagsfraktion gehen die Vorschläge des zuständigen Bundesministeriums allerdings nicht weit genug. Mit einem Änderungsantrag soll eine unabhängige Ombudsstelle geschaffen werden, an die sich alle von unfairen Handelspraktiken betroffenen Akteure wen-den können. Zudem sollen weitere, bislang „graue“ Praktiken wie beispielsweise die Listungsgebühren – also die zu zahlenden Gebühren, damit ein Produkt in das Sortiment eines Handelsbetriebs aufgenommen wird – verboten werden. 

 

Jahreswirtschaftsbericht 2021 – Die Corona-Krise überwinden 

Am Mittwoch beschließt das Kabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2021, zu dem am Donnerstag im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung mit Aussprache stattfindet. Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung bilanziert die zentralen wirtschaftspolitischen Entwicklungen des vergangenen Jahres und gibt einen Ausblick auf 2021. 

Aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen durchlebte die deutsche Volkswirtschaft im vergangenen Jahr eine schwere Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt ging um 5,0 Prozent zurück, nachdem es zuvor zehn Jahre lang kontinuierlich gestiegen war. Aber: Mit dem Ende des ersten Lockdowns war das konjunkturelle Tal bereits im Mai durchschritten. Nach dieser ersten schnellen Erholung kämpft sich die deutsche Wirtschaft allmählich weiter aus der Krise. Auch der Arbeitsmarkt stabilisierte sich seit Juni wieder. 

Fest steht auch, dass das Minus der Wirtschaftsleistung deutlich geringer ausfällt, als es anfangs von vielen Experten erwartet worden war. Nach Ansicht des Sachverständigenrats haben unsere zahlreichen Kriseninstrumente dazu beigetragen: Wir konnten Unternehmen und Soloselbständige stützen und Einkommen und Arbeitsplätze sichern. Dabei haben wir Spielräume genutzt, die Finanzminister Olaf Scholz mit einer soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre erarbeitet hat. 

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird maßgeblich vom Verlauf der Pandemie beeinflusst. Die erwartete Erholung der globalen Wirtschaft, die derzeitigen freien Produktionskapazitäten aber auch die Frühindikatoren sprechen für eine Fortsetzung des Aufholprozesses. Für das Jahr 2021 wird mit deutlichem Wachstum gerechnet. Die Wirtschaftsleistung vor der Krise dürfte Mitte des Jahres 2022 wieder erreicht werden. Mit einem Rekord an Investitionen schaffen wir weiterhin die Bedingungen für den Weg aus der Krise und durch die derzeit stattfindende strukturelle Transformation – in eine sozial gerechte, digitale und ökologische Zukunft.