Neues aus dem Bundestag

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Das neue Infektionsschutzgesetz war das alles überlagernde Thema der Woche. Daneben gab es jedoch eine Reihe wichtiger Beschlüsse, die im Bundestag getroffen wurden beispielsweise zum Kurzarbeitergeld oder zum Ausbau von Ganztagsbetreuung.

 

Den Überblick zu den wichtigsten Themen der Sitzungswoche finden Sie im Folgenden:

Zum Schutz der Bevölkerung

Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz, das wir in dieser Woche abschließend beraten, werden Anpassungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgenommen, um die Länder, Gesundheitsämter, Krankenhäuser sowie Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Bekämpfung der Pandemie weiter zu unterstützen. Wir bereiten zudem eine Impfstrategie zum 16. Dezember 2020 vor, erhöhen die Testkapazitäten und stellen sicher, dass in den Impfzentren entsprechende Impfungen durchgeführt werden können. Und es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser noch im Dezember weitere finanzielle Hilfe erhalten können. Das ist wichtig, weil Krankenhäuser zunehmend COVID-19-Patienten zu behandeln haben und dafür die notwendigen personellen und sachlichen Kapazitäten bereithalten müssen.

Da die in den Ländern beschlossenen Corona-Schutzmaßnahmen teilweise massiv in die Grundrechte der BürgerInnen eingreifen, hat die SPD-Bundestagsfraktion von Anfang an einen klareren und bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen der Länder gefordert und in den parlamentarischen Beratungen auch durchgesetzt. Mit dem neuen § 28 a IfSG wird ein Regelkatalog von möglichen grundrechtseinschränkenden Schutzmaßnahmen gesetzlich vorgegeben. Zudem wird konkretisiert, welche Maßnahmen mit welcher Eingriffsschwere bei welchem Infektionsgeschehen in den Blick zu nehmen sind. So wird klargestellt, dass die Länder bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen auch soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit zu berücksichtigen haben. Die Länder werden darüber hinaus verpflichtet, Rechtsverordnungen über Schutzmaßnahmen mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich grundsätzlich auf vier Wochen zu befristen. Die Bundesregierung wird darüber hinaus künftig den Bundestag regelmäßig mündlich über die Entwicklung der epidemischen Lage informieren. Das ist entscheidend auf die Initiative der SPD zurückzuführen.

 

Rente mit einem Klick auf einen Blick

Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle BürgerInnen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung beraten, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die technische und inhaltliche Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ übernehmen, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: Ehrenamtliche in der Sozialversicherung erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung, und für die VertreterInnenversammlung und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger wird eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.

 

Ganztagsbetreuung auch für Grundschulkinder

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind? Das soll sich ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das wir in 2. und 3. Lesung beraten, sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden. Der Rechtsanspruch selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.

Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit 2 Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.

 

Kurzarbeit geht in die Verlängerung

Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch sehr robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz, den wir in 2. und 3. Lesung beraten, in Kombination mit den dazugehörigen Verordnungen, erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.

Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.

Mit dem Gesetzentwurf geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Moderne Datenregister für eine moderne Verwaltung

Mit dem Onlinezugangsgesetz wurde bereits 2017 beschlossen: Die öffentliche Verwaltung arbeitet bis spätestens Ende 2022 (auch) digital. BürgerInnen, aber auch Unternehmen sollen künftig schnell, effizient und nutzerInnenfreundlich auf Verwaltungsdienste und -portale zugreifen können.

Es ist nicht zeitgemäß, dass BürgerInnen für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind. Deswegen kommt mit dem Regierungsentwurf zum Registermodernisierungsgesetz, das in die 1. Lesung geht, die rechtliche Grundlage für ein modernes registerübergreifendes Identifikationsmanagement und ein sogenanntes „Datencockpit“. Unter strenger Beachtung des Datenschutzes wird damit die öffentliche Verwaltung in Zukunft effektiver zusammenarbeiten und den Prozess der Digitalisierung vorantreiben können. Ziel ist es, bürokratische Hürden für BürgerInnen abzubauen.